BAföG – Fachschule mit Berufsausbildung

Sie besuchen eine Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt?

Beschreibung

Wenn Sie eine Fachschule besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, kann Ausbildungsförderung (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungförderung (AFBG) gewährt werden.

Der Grundbedarf beträgt

monatlich 501 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen.

Monatlich 822 Euro, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen.

Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis!), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Fachschule besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

Sie müssen in München wohnen.

Das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass für den Besuch der Fachschule auch die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) möglich ist. Diese erfolgt als voller Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden). Mögliche Kriterien finden Sie unter "Fragen und Antworten", weitere Informationen zum AFBG finden Sie unter der Rubrik "Formulare und Links".

Benötigte Unterlagen

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
  • Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern (falls für Sie zutreffend)

Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit variiert je von Fall zu Fall.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn.
Für den Ferienmonat August kann Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorherigen Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorherige Schuljahr ein.

Fragen & Antworten

Was ist für mich günstiger: Aufstiegs-BAföG oder Schüler-BAföG?

Dies ist eine individuelle Entscheidung in jedem Einzelfall.

Entscheidungskriterien können sein: Einkommen der Eltern oder Zeiten der Erwerbstätigkeit für eventuell  elternunabhängige Förderung, Höhe des eigenen Vermögens, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (nur im AFBG), Familienstand (wegen Zuschlägen).

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