BAföG – Abendgymnasium

Sie besuchen ein Abendgymnasium in München und möchten dafür Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen?

Wenn Sie ein Abendgymnasium in München besuchen, kann für die letzten drei Schulhalbjahre Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden.

Der Grundbedarf beträgt 

  • monatlich 480 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen
  • monatlich 781 Euro, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen

Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (Nachweis erforderlich!), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

Sie müssen die letzten drei Schulhalbjahre eines Abendgymnasiums in München besuchen.

Das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Benötigte Unterlagen

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Bescheinigung Kranken- und Pflegeversicherung
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)

Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit variiert je von Fall zu Fall.

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn.

Für den Ferienmonat August kann Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorherigen Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorherige Schuljahr ein.

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