BAföG – Gymnasium ab Klasse 10

Sie besuchen die Klasse 10 des Gymnasiums und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

Beschreibung

Wenn Sie die 10. Klasse eines Gymnasiums besuchen, kann Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden.

Wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen, besteht kein Anspruch.

Wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen, beträgt der Grundbedarf monatlich höchstens 632 Euro.

Wenn Sie bei bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (Nachweis erforderlich!), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein Gymnasium ab Klasse 10 (oder höher) besuchen.
  • Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und
  • der Fahrtweg zur angestrebten Ausbildungsstätte ist mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückweg zusammen) vom Wohnsitz der Eltern beziehungsweise eines Elternteils entfernt. oder
  • Sie führen Ihren eigenen Haushalt und sind verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden.
  • oder
  • Sie führen Ihren eigenen Haushalt und waren verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden.
  • oder
  • Sie führen ihren eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen.

Das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente müssen sie vorlegen:

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
  • Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern (falls für Sie zutreffend)
Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit


Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn.
Für den Ferienmonat August kann die Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorangehenden Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorangehende Schuljahr ein.

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