BAföG – Antrag Ausbildungsförderung

Auszubildende, die nicht genug Geld für ihre Ausbildung haben, können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Beschreibung

Auszubildende, die nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung haben, können einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Dafür müssen die Voraussetzungen nach dem Bundesausbildungsföderungsgesetz (BAföG) vorliegen. Um Ausbildungsförderung zu erhalten, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag stellen. Ausbildungsförderung kann erst ab Beginn des Monats geleistet werden, in dem der Antrag eingereicht wird. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Monate dauern kann, bis der Antrag bearbeitet ist.

Wichtig (Bitte beachten):

  1. Sie studieren in München an einer Universität oder Fachhochschule? Dann wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk München in der Leopoldstraße 15 unter der Telefonnummer 089381960
  2. Sie absolvieren eine (Hoch-)Schulausbildung in Österreich? Dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungs- und Aufstiegsförderung der Landeshauptstadt München.

Hinweis:
Im Schulbereich ist das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt München (AfA München) grundsätzlich zuständig, wenn die Eltern der Auszubildenden in München wohnen. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen die Auszubildenden in München wohnen müssen, damit das AfA München zuständig ist. Außerdem ist das AfA München zuständig, wenn die Fachakademie, das Abendgymnasiums oder das Kolleg (auch BOS) in München ist.

Telefonische Beratung
Bei Fragen wählen Sie bitte die direkte Durchwahl zu Ihrer Ansprechperson. Die passende Telefonnummer sowie die telefonischen Sprechzeiten Ihrer Sachbearbeitung finden Sie auf der Seite Beratung zu BAföG- und AFBG-Leistungen, wenn Sie dort Ihren Nachnamen eingeben.

Telefonische Sprechzeiten der Sachbearbeitung:
Dienstag 10 bis 12 Uhr
Mittwoch 13 bis 15 Uhr
Donnerstag 10 bis 12 Uhr
Freitag 10 bis 12 Uhr

Je nach zuständiger Ansprechperson können die Sprechzeiten abweichen.

Der Infopoint ist geöffnet, dennoch vereinbaren Sie bitte nur in Ausnahmefällen über die Online Terminvereinbarung einen Termin! 
Bitte nutzen Sie vorwiegend die telefonische Beratung über das Servicetelefon Ausbildungsförderung unter 08923396778 oder wenden Sie sich direkt an Ihre Ansprechperson!

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de.

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