Ausnahmegenehmigung zum Parken

Sie wollen in einem Parklizenzgebiet parken, sind aber kein*e Anwohner*in? Dann können Sie in bestimmten Härtefällen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Voraussetzungen

Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn einer der folgenden Härtefälle auf Sie zutrifft:

  • Dultbeschickende zur Belieferung/Bestückung des eigenen Standes
  • Angehörige bei nachgewiesener und regelmäßiger Betreuung eines im Lizenzgebiet gemeldeten und pflegebedürftigen Angehörigen
  • Schichtdienstleistende mit Arbeitszeiten, zu denen der öffentliche Nahverkehr nicht verkehrt (Dienstbeginn beziehungsweise Dienstende zwischen 1 und 6 Uhr)
  • Verkehrsteilnehmende, die regelmäßig den in einem Lizenzgebiet befindlichen Arbeitsplatz aufsuchen und aus gesundheitlichen Gründen (Phobien, besondere Ansteckungsgefahr) nachweislich keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können
  • Verkehrsteilnehmende für häufige Klinikbesuche bei länger andauernder stationärer/ambulanter Behandlung (zum Beispiel Blutwäsche, Chemotherapie), sofern die Klinik keine eigenen Besucherstellplätze besitzt
  • Schulbusfahrer*in zur rechtzeitigen Bereitstellung des Fahrdienstes

Benötigte Unterlagen

Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
  • Wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Wenn Sie Ihren Antrag vor 11 Uhr online einreichen, können wir diesen noch am selben Tag bearbeiten. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen sofort nach der Bearbeitung eine schriftliche Antragsbestätigung per E-Mail. Wenn Sie diese gut lesbar im Fahrzeug auslegen, wird sie von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert.

Gebührenrahmen

Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Härtefall.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement

Kommunale Verkehrsüberwachung

Telefon

Post

Kommunale Verkehrsüberwachung

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:30 - 12:00
  • Di. 08:00 - 12:00
    14:00 - 18:00
  • Mi. 07:30 - 12:00
  • Do. 08:00 - 15:00
  • Fr. 07:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Nur nach Terminvereinbarung

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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