Ausnahmegenehmigung zum Parken
Sie wollen in einem Parklizenzgebiet parken, sind aber kein*e Anwohner*in? Dann können Sie in bestimmten Härtefällen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Voraussetzungen
Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn einer der folgenden Härtefälle auf Sie zutrifft:
- Dultbeschickende zur Belieferung/Bestückung des eigenen Standes
- Angehörige bei nachgewiesener und regelmäßiger Betreuung eines im Lizenzgebiet gemeldeten und pflegebedürftigen Angehörigen
- Schichtdienstleistende mit Arbeitszeiten, zu denen der öffentliche Nahverkehr nicht verkehrt (Dienstbeginn beziehungsweise Dienstende zwischen 1 und 6 Uhr)
- Verkehrsteilnehmende, die regelmäßig den in einem Lizenzgebiet befindlichen Arbeitsplatz aufsuchen und aus gesundheitlichen Gründen (Phobien, besondere Ansteckungsgefahr) nachweislich keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können
- Verkehrsteilnehmende für häufige Klinikbesuche bei länger andauernder stationärer/ambulanter Behandlung (zum Beispiel Blutwäsche, Chemotherapie), sofern die Klinik keine eigenen Besucherstellplätze besitzt
- Schulbusfahrer*in zur rechtzeitigen Bereitstellung des Fahrdienstes
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
- Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
- Wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement
Kommunale Verkehrsüberwachung
Termin
Internet
Telefon
Post
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Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
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Di.
08:00 - 12:00
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- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Nur nach Terminvereinbarung
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze