Auskunft aus dem Fahrzeugregister
Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.
Voraussetzungen
Diese Auskunft können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen beantragen. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag mit Begründung schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie persönlich vorbeikommen:
- Personalausweis oder Reisepass
 - 
vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
(den Antrag können Sie auch in der Behörde erhalten und ausfüllen) - Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
 
Wenn Sie den Antrag per Post schicken:
- vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
 - oder selbst verfasste Begründung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
 - bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Ausweise (in Kopie) des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
 
Rechtliche Grundlagen
§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
KfZ Zulassungsstelle
Termin
Internet
Telefon
Post
	                
	                   	KfZ Zulassungsstelle
	                
	                
	                      
	                     Eichstätter Straße 2
 
	                      
	                     80686 München 
	                
Adresse
	            	
                    Eichstätter Straße 2
                    80686 München
                    
                    
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