Antrag auf Stiftungsmitteln – Privatperson in einer Notlage

Sie wohnen seit mindestens einem Jahr in München, sind bedürftig und befinden sich ein einer Notlage? Dann können Sie Stiftungsmittel beantragen.

Beschreibung

Gewährung von Einzelfallbeihilfen an bedürftige Personen.


Besondere Anlaufstellen

Beihilfen können nur über die Sozialbürgerhäuser beantragt werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Einzelpersonen,

  • die mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München seit mindestens einem Jahr gemeldet sind und 
  • bei denen eine finanzielle Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung vorliegt und
  • die sich in einer akuten Notlage befinden (konkreter Bedarf).

Eine Unterstützung ist nur möglich wenn alle drei Voraussetzungen vorliegen.

Rechtliche Grundlagen

Stiftungsmittel sind freiwillige Leistungen, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel.

Ähnliche Leistungen

Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt München

Beratung und Hilfe bei Ver- und Überschuldung, außergerichtliche Regelungen mit Gläubigern, Unterstützung bei der Beantragung von Verbraucherinsolvenzverfahren.

Hauswirtschaftliche Beratung für verschuldete Familien

Ehrenamtliche Hauswirtschaftliche Berater*innen helfen vor Ort in den Haushalten der Ratsuchenden bei der Klärung finanzieller Problemlagen.

Haushaltsbudgetberatung - FIT-FinanzTraining

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihren Finanzen haben, unterstützt Sie das FIT-FinanzTraining durch eine individuelle Beratung zu Ihrer finanziellen Lage.

Notdienste und Hilfen für Wohnungslose

Sie sind wohnungslos? Sie sind einer wohnungslosen Person begegnet, die Hilfe benötigt? Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechstellen und Notdienste in München.

Betteln

Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld.

Betreuung, Integration und Unterbringung Geflüchteter

Wenn Sie wohnungslos in München und aus einem anderen Land geflohen sind, gibt es die Möglichkeit eines vorübergehenden Wohnraums mit sozialpädagogischer Betreuung.

Unterbringung bei bestehender Wohnungslosigkeit

Sie haben Ihre Wohnung verloren? Wir können Sie vorübergehend unterbringen und Ihnen bei der Suche nach einer neuen, dauerhaften Wohnmöglichkeit helfen.