Antrag auf Stiftungsmitteln – Privatperson in einer Notlage
Sie wohnen seit mindestens einem Jahr in München, sind bedürftig und befinden sich ein einer Notlage? Dann können Sie Stiftungsmittel beantragen.
Beschreibung
Gewährung von Einzelfallbeihilfen an bedürftige Personen.
Besondere Anlaufstellen
- Gehörlose Münchner*innen wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose.
- Münchner*innen ohne eigene Wohnung wenden sich an die Zentrale Wohnungslosenhilfe.
Beihilfen können nur über die Sozialbürgerhäuser beantragt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Einzelpersonen,
- die mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München seit mindestens einem Jahr gemeldet sind und
- bei denen eine finanzielle Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung vorliegt und
- die sich in einer akuten Notlage befinden (konkreter Bedarf).
Eine Unterstützung ist nur möglich wenn alle drei Voraussetzungen vorliegen.
Rechtliche Grundlagen
Stiftungsmittel sind freiwillige Leistungen, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel.