Dreijahresförderung Kinder- und Jugendtheater

Wenn Sie professionell im Bereich Kinder- und Jugendtheater der freien Szene arbeiten, können Sie sich für eine Dreijahresförderung bei der Stadt bewerben.

Beschreibung

Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt erneut eine Dreijahresförderung für die freie Kinder- und Jugendtheaterszene Münchens. Die zu beantragende Summe beträgt maximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr, für drei Jahre entsprechend maximal 30.000 Euro. Die Gesamtfördersumme sollte sich zu gleichen Teilen auf den Förderzeitraum aufteilen. Es stehen insgesamt 150.000 Euro für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung.

Zielsetzung
Ziel ist die Unterstützung von professionellen Akteur*innen der freien Kinder- und Jugendtheaterszene in München. Die Förderung soll produktionsunabhängige Maßnahmen zur strukturellen und/ oder künstlerischen Fortentwicklung ermöglichen und den Geförderten dabei eine Planungssicherheit über drei Jahre verschaffen.

Die Fördermittel der Dreijahresförderung können beantragt werden für produktionsunabhängige Kosten, z. B. für Fortbildungen, Studienreisen, künstlerisches Coaching, Vernetzungsformate, projektbezogene Unterstützung bei der Büroarbeit (z. B. Verteilererstellung), Erstellung von professionellem Kommunikationsmaterial (z. B. Website, Fotos, Filme), projektbezogene Miete von Proberäumen oder Technik-Investitionen.

Bewertungskriterien 
Bewertungskriterien sind insbesondere:

  • Sinnhaftigkeit, Nachvollziehbarkeit und realistische Umsetzung der Projektidee
  • Sinnhaftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Kalkulation
  • erkennbare strukturelle und/ oder künstlerische Fortentwicklung
    (Leitfrage: Was soll nach drei Jahren erreicht sein?)

Vergabe
Über die Vergabe der Projektförderung entscheidet der Stadtrat der Landeshauptstadt München auf Empfehlung einer Jury.

Förderzeitraum
Die genannten Vorhaben sind grundsätzlich im entsprechenden Kalenderjahr zu realisieren.

Zur Antragstellung
Jede antragstellende Gruppe oder jede*r Einzelakteur*in* kann nur einen Antrag auf Dreijahres-förderung einreichen. Ein Zusammenschluss mehrerer Antragstellender ist möglich.
Es kann parallel ein Antrag auf Produktionsförderung 2023 als auch auf ein Stipendium 2023 gestellt werden.

Es gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien sowie die formalen, inhaltlichen und qualitativen Förderungskriterien der Landeshauptstadt München, die Sie ebenfalls auf unserer Website finden.

Die Ausschreibung für den Förderzeitraun 2023 bis 2025 ist beendet. Die nächste Ausschreibung erfolgt vorraussichtlich Anfang 2025.

Voraussetzungen

Bewerben können sich Einzelakteur*innen und Gruppen der Darstellenden Kunst für junges Publikum, die eine mehrjährige professionelle und individuell ausgeprägte Arbeit nachweisen und deren künstlerischer Arbeitsschwerpunkt in München liegt.

Benötigte Unterlagen

Verpflichtend
Einzureichen ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Online-Portal). Dabei sind beizufügen:

  • Projektbeschreibung (detailliert für 2023, skizziert für 2024 und 2025; maximal vier DIN A4-Seiten)
  • Kalkulation (detailliert für 2023, skizziert für 2024 und 2025)
  • Kurz-Biographie des*/der* Antragstellenden und der ggf. zentral Beteiligten, Beschreibung der bisherigen professionellen Tätigkeit (Ausbildung, Produktionen, Festival-Aufführungen, ggf. Links zu Videos etc.)

Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München, nicht der Absendezeitpunkt der Unterlagen im Antragsportal. Eine persönliche Abgabe von Unterlagen im Kulturreferat ist nicht möglich.

Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden sind. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere aktuelle Ausschreibungen im Bereich Darstellende Kunst finden Sie hier:
https://stadt.muenchen.de/infos/kulturausschreibungen.html

Fragen & Antworten

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Kompagnien oder neue Zusammenschlüsse, auch wenn sie nur für diese Förderung gebildet werden (z. B. für eine gemeinsame Fortbildungsreihe oder die Erstellung eines gemeinsamen Akquiseverteilers). In Einzelfällen kann bei Zusammenschlüssen mehrerer Antragstellenden von der maximalen Antragssumme abgewichen werden. Im Falle einer Förderung sind alle Beteiligten der Initiative unterschriftspflichtig. Falls das Vertretungsrecht auf ein oder mehrere Mitglieder übertragen wurde, müssen nur diese vertretungsberechtigten Mitglieder für die Förderung unterschreiben.

Eine Bewerbung mit demselben Vorhaben auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig ist nicht möglich.
Sie können sich parallel auf andere Ausschreibungen (z. B. auf Produktionsförderung 2023 oder um ein Stipendium 2023) bewerben, wenn Sie zu jeder Ausschreibung ein eigenes Konzept zur Förderung einreichen. Beachten Sie aber bitte, dass es Ihnen ggf. möglich sein muss, alle Vorhaben realistisch umzusetzen.

Ja. Ein*e Antragsteller*in kann zusätzlich als beispielsweise Mitglied einer Initiative einen Antrag stellen oder in einem Projekt mitarbeiten, für das ein*e andere*r Akteur*in eine Förderung beantragt.

Das Vorhaben muss für drei Jahre konzipiert werden und kann verschiedene Module beinhalten (z. B. im ersten Jahr Erstellung von Marketingmaterialien wie Filmen und Fotos, im zweiten Jahr Verbesserung der Akquisemöglichkeiten und im dritten Jahr Recherchen und Fortbildung).

Ja. Die jährlichen Antragssummen müssen identisch sein. Die maximale Fördersumme pro Jahr beträgt 10.000 Euro.
Bei der Umsetzung gilt dann: Im Fall einer Zusage stehen die Fördersummen pro Haushaltsjahr fest. D. h. sie sind nicht verschiebbar.

Die Förderung wird pro Kalenderjahr ausbezahlt. Jeweils im Vorjahr muss ein detailliertes Jahreskonzept inklusive Kalkulation eingereicht werden. Jeweils nach Ablauf eines Förderjahres muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. 

Die Dreijahresförderung ist eine Projektförderung und entsprechend nach drei Jahren zu Ende. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Vorhaben nach drei Jahren abschließbar ist.

Den Beschluss zur Förderung 2020 bis 2023 (Pilotphase) finden Sie im Rats-Informations-System unter https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/5614467.
Die Evaluation nach zwei Jahren ergab: Die meisten Projekte sind wie geplant und erfolgreich in Umsetzung, einige Module mussten aufgrund der Pandemie modifiziert werden.

Bitte geben Sie grundsätzlich keine Pauschalen an, sondern Stunden-/ Tagessätze und benennen Sie die Leistung/ Tätigkeit. Förderfähig sind z. B. Honorare für die (eigene) Projektleitung, für die Erstellung und Professionalisierung von Werbemitteln wie Produktionsfotos, Produktionstrailern, Flyer über die Kompagnie und ihre Stücke; außerdem für projektbezogene Mieten von Proberäumen, Technik-Investitionen sowie Reise- und Teilnahmegebühren für Vernetzungs- und Fortbildungsvorhaben. Nicht förderfähig sind dauerhafte Ausgaben wie Grundgebühren und Ausgaben der Lebensführung, außerdem Ausgaben zur Bewerbung von konkreten Aufführungen.

Der Münchner Stadtrat beschließt die Förderungen auf der Grundlage von Empfehlungen der Jury Kinder- und Jugendtheater. Diese setzt sich aus Stadtratsmitgliedern sowie Fachjuror*innen aus dem Bereich Kinder- und Jugendtheater zusammen.

Jurybesetzung Kinder- und Jugendtheater für die Förderjahre 2022 bis 2024:
Antigone Akgün, Antonia Brix, Jessica Glause, Rudolf Herfurtner, Christian Schönfelder, Dr. Ulrike Wörner von Faßmann sowie ersatzweise Jürgen Decke, Gundula Hölty, Sabine Leucht und Kassandra Wedel; außerdem die Stadtratsvertreter*innen: Frau Stadträtin Marion Lüttig (Fraktion Die Grünen - Rosa Liste), Herr Stadtrat Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen - Rosa Liste), Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt (Fraktion der CSU mit FREIE WÄHLER), Frau Stadträtin Kathrin Abele (Fraktion SPD/Volt), Herr Stadtrat Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste).

Ihr Vorhaben kann nicht wie im Antrag beschrieben umgesetzt werden? Sollten sich im Rahmen der Umsetzung des Projektes größere Veränderungen ergeben teilen Sie uns diese bitte per E-Mail mit.
Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe der Förderung somit zu Unrecht erfolgte. Auch kann eine Rückforderung erfolgen, wenn kein abschließender Bericht eingereicht wird oder das Vorhaben nicht realisiert wurde. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe, einschließlich Zinsen, zurückzuzahlen.

Rechtliche Grundlagen

Alle gültigen Einreichungen werden der vom Stadtrat einberufenen Jury Kinder- und Jugendtheater der freien Szene vorgelegt. Sie trifft eine Auswahl und empfiehlt ausgewählte Projekte dem Stadtrat.
Die endgültige Entscheidung wird der Kulturausschuss treffen, voraussichtlich in seiner Sitzung Ende September 2022. Die Antragsteller*innen werden danach benachrichtigt.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

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Fax: +49 89 233-27776

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