Stipendium Kinder- und Jugendtheater
Wenn Sie professionell im Bereich Kinder- und Jugendtheater der freien Szene arbeiten, können Sie sich für ein Stipendium bei der Stadt bewerben.
Beschreibung
Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt 2025 erneut Stipendien an professionelle, freischaffende Künstler*innen im Bereich der Darstellenden Kunst für junges Publikum.
Ausgeschrieben werden vier Stipendien à 8.000 Euro. Das Stipendium wird als Pauschalbetrag an Einzelpersonen ausgereicht.
Die Stipendien sollen den Künstler*innen der freien Szene wichtige Arbeits- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten eröffnen und sie in ihrem individuellen künstlerischen Schaffen voranbringen.
Gefördert werden insbesondere folgende Aktivitäten
- Recherchen auch ohne unmittelbaren Bezug zu einer geplanten Produktion
- Das Erarbeiten von neuen Konzepten und künstlerischen Ansätzen
- Die Teilnahme an umfangreicheren Fort- und Weiterbildungen, Fachaustausch, Visitationen etc.
Bewertungskriterien
Bewertungskriterien sind insbesondere:
- Relevanz des Themas
- Durchführbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Vorhabens
- Bedeutung oder erkennbares, vielversprechendes Potential der Person in der freien Szene der Darstellenden Kunst für junges Publikum in München
Bei Gewährung des Stipendiums
- Der Stipendienbetrag wird nach Angabe der Kontodaten im Haushaltsjahr 2025 überwiesen.
- Die Stipendiat*innen legen verpflichtend bis zum 31. Dezember 2025 einen inhaltlichen Bericht zu dem durchgeführten Vorhaben vor. Das Vorhaben muss bis dahin beendet sein.
- Die Stipendiat*innen nehmen verpflichtend an einer Evaluation des Stipendiums teil.
Bewerbungsfrist
3. Juni 2024, 23:59 Uhr
Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München, nicht der Absendezeitpunkt des Antrags.
Voraussetzungen
Bewerben können sich professionelle Künstler*innen der Darstellenden Kunst für junges Publikum, deren Wohnort oder Arbeitsschwerpunkt in München (S-Bahn Bereich) ist.
Studienzeiten werden nicht als professionelle Tätigkeit anerkannt, da es sich dabei um Ausbildungszeiten handelt. Personen, die nur nebenberuflich künstlerisch tätig sind, können sich allein aufgrund dieser Tätigkeit nicht bewerben.
Benötigte Unterlagen
Verpflichtend
- Übersicht über die professionelle Tätigkeit / künstlerischer Lebenslauf (maximal eine Seite)
- detaillierte und konkrete inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, das durch das Stipendium ermöglicht werden soll (maximal zwei Seiten); beantworten Sie dabei folgende Fragen:
- Welchen Anlass gibt es für das Vorhaben?
- Welche Ziele verfolgen Sie mit diesem Vorhaben?
- Was sind Ihre konkreten Schritte?
- Welche anderen Stellen, Personen oder Organisationen sind involviert?
- Wie lautet Ihr Zeitplan für das Vorhaben?
- sofern Ihr gemeldeter Wohnort nicht in München ist, einen Nachweis dafür, dass Ihr Arbeitsschwerpunkt in München liegt
Optional
- sofern gegeben: ein Nachweis Ihrer Mitgliedschaft in der KSK, in künstlerischen Verbänden oder sonstigen professionellen künstlerischen Netzwerken
- eine Grobkalkulation
Der Antrag ist über ein Online-Portal von it@M zu stellen. Die Adresse lautet: muenchen.de/projektantrag-dk
(siehe auch unter "Links & Downloads" und am Anfang der Ausschreibung "Online beantragen").
Es gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien sowie die formalen, inhaltlichen und qualitativen Förderungskriterien der Landeshauptstadt München, die Sie ebenfalls auf unserer Website finden.
Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München, nicht der Absendezeitpunkt des Antrags.
Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden sind. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Zur Ausschreibung bieten wir einen offenen digitalen Beratungstermin an.
16. Mai 2024, 14 bis 15 Uhr
Die Beratung findet via Cisco Webex statt.
Vollständiger Link zur Webex-Beratung:
https://lhm.webex.com/lhm/j.php?MTID=meed73f32f53637a486caeffbf2904df9
Weitere aktuelle Ausschreibungen:
- Ausschreibung zur Produktionsförderung 2025
Frist 3. Juni 2024
Fragen & Antworten
Sie können sich bewerben, wenn Sie ein*e professionelle*r Künstler*in der Darstellenden Kunst für junges Publikum sind und Ihren Wohnort oder Arbeitsschwerpunkt in München haben. Neben Schauspieler*innen können sich auch Dramaturg*innen, Regisseur*innen, Bühnenbildner*innen, Kostümbildner*innen u.a. bewerben, sofern sie nachweislich professionell für junges Publikum tätig sind.
Studienzeiten werden nicht als professionelle Tätigkeit anerkannt, da es sich dabei um Ausbildungszeiten handelt. Personen, die nur nebenberuflich künstlerisch tätig sind, können sich allein aufgrund dieser Tätigkeit nicht bewerben.
Nein. Das Stipendium wird nur an Einzelpersonen vergeben.
(Entsprechend ist beim Ausfüllen des Online-Antrags „Person“ anzuklicken. Es ist leider technisch nicht möglich, das Eingabefeld „Institution“ zu löschen.)
Kollaboratives Arbeiten ist möglich, wenn es dem Zweck des Vorhabens nützt.
Dies ist nicht notwendig, kann aber hilfreich sein, um das Vorhaben besser nachvollziehbar zu machen. Die Stipendienhöhe beträgt einheitlich 8.000 Euro.
Als Ergänzung Ihrer Recherche ist die Erstellung von Publikationen, Podcasts oder kleinen Stücken oder ähnlichen möglich, sie sollte aber nicht das Hauptziel für Ihr Stipendiumsvorhaben sein. Im Vordergrund stehen hier persönliche Weiterbildung, inhaltliche Vertiefung, Recherche, Austausch, Vernetzung ...
Wenn das Ziel der Zusammenarbeit mit anderen Künstler*innen die Erstellung der Produktion ist, nein. Wenn die Arbeit temporär ist und das Ziel der Zusammenarbeit ist, im gegenseitigen künstlerischen Austausch zu lernen und Anregungen zu holen, ja.
Nein, nicht im Sinne einer vertraglichen Mitarbeit oder sonstiger weisungsgebundener Tätigkeiten. Wenn Sie Gelegenheit haben im Rahmen Ihrer Vernetzungs-, Recherchearbeit oder im Sinne eines kollegialen Austauschs in eine (öffentlich geförderte, städtische, staatliche) Einrichtung / Institution Einblicke zu gewinnen, ist dies möglich.
Das Vorhaben kann in München, bundesweit und im Ausland umgesetzt werden.
Ja. Sie können sich jedes Jahr bewerben. Sie können dabei einen Antrag, der in den Vorjahren nicht gefördert wurde, unverändert oder weiterentwickelt einreichen.
Eine Bewerbung mit demselben Vorhaben auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig ist nicht möglich.
Sie können sich parallel auf andere Ausschreibungen bewerben, wenn Sie zu jeder Ausschreibung ein eigenes Konzept zur Förderung einreichen. Beachten Sie aber bitte, dass es Ihnen ggf. möglich sein muss, alle Vorhaben realistisch umzusetzen.
Ihr Vorhaben konnte nicht wie in der Bewerbung beschrieben umgesetzt werden? Bei zweckgemäßer Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden.
Das Stipendium wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe des Stipendiums somit zu Unrecht erfolgte. Auch kann eine Rückforderung erfolgen, wenn kein abschließender Bericht eingereicht wird oder das Vorhaben nicht realisiert wurde. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe, einschließlich Zinsen, zurückzuzahlen.
Rechtliche Grundlagen
Alle gültigen Einreichungen werden der vom Stadtrat einberufenen Jury Kinder- und Jugendtheater der freien Szene vorgelegt. Sie trifft eine Auswahl und empfiehlt die ausgewählten Bewerber*innen dem Stadtrat.
Die endgültige Entscheidung wird der Kulturausschuss treffen, voraussichtlich in seiner Sitzung Ende September 2023. Die Bewerber*innen werden danach benachrichtigt.
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
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Fax: +49 89 233-27776
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