Optionsförderung Theater

Wenn Sie nachweislich als professionelle*r Theaterschaffende*r tätig sind, können Sie eine Optionsförderung im Bereich Theater beantragen.

Beschreibung

Im Rahmen dieser Förderung können Anträge von freien Theaterschaffenden gestellt werden, die auf mehrjährige erfolgreiche, individuell ausgeprägte Arbeit mit erkennbarer öffentlicher und auch überregionaler Resonanz in München verweisen können.
Über einen Zeitraum von drei Jahren kann somit die künstlerische Arbeit nachhaltig weiterentwickelt werden. Mit der Optionsförderung geförderte Künstler*innen sollten mindestens zwei Produktionen oder alternativ einen sich über den Förderungszeitraum entwickelnden Produktionszyklus erstellen und zur Aufführung bringen.

Die jährlich ausgereichten Produktionszuschüsse können sowohl für die Erstellung von Neuproduktionen als auch für Wiederaufnahmen von Produktionen und Gastspielen Verwendung finden.
Produktionsunabhängigen und die produktionsabhängigen Kosten können gleichermaßen bezuschusst werden.

Höchstsumme je Antrag und Jahr: 100.000 Euro

Die Antragstellung für den Zeitraum 2022 bis 2024 war bis zum 01.12.2021 möglich.
Für die Jahre 2023 und 2024 ist keine Neubeantragung der Optionsförderung möglich.

Voraussetzungen

  • Erwiesene professionelle Arbeit
  • Ausgeprägte künstlerische Individualität
  • Positives Interesse bei Publikum und Kritik
  • Arbeitsschwerpunkt München

Benötigte Unterlagen

  • Konzept für den dreijährigen Zeitraum und Projektbeschreibung für das 1. Förderjahr (max. 5 DIN A4-Seiten)
  • Kurzbiographien des künstlerischen Teams und Angabe einer Referenzproduktion des/der Antrag-steller*in (Titel, Jahr der Aufführung, Ort, ggf. Links zu Videos etc.)
  • Grob-Kalkulation für den dreijährigen Zeitraum und aussagekräftige Kalkulation für das 1. Förder-jahr inkl. einer jeweiligen Honoraraufschlüsselung

Fragen & Antworten

Nein, die Optionsförderung ist eine Dreijahresförderung und wird nicht jedes Jahr ausgegeben.

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Nein.

Auch als Einzelkünster*in können Sie sich bewerben.

Ja, dann sind in der Kalkulation nur Netto-Beträge zu berücksichtigen.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft

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80331 München

Fax: +49 89 233-21269

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