Abholung Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte

Bevor Sie für sich oder andere Personen einen Personalausweis oder/ und Reisepass oder eID-Karte abholen, müssen Sie folgendes wissen.

Beschreibung

  • Für die Abholung in den Bürgerbüro-Außenstellen (Orleansplatz, Leonrodstraße, Riesenfeldstraße, Forstenrieder Allee, Pasing) benötigen Sie keinen Termin.
  • Für die Abholung in der KVR-Zentrale, Ruppertstraße 19A, können Sie einen Termin online oder über das Servicetelefon 233-96000 vereinbaren. Alternativ ist die Abholung zusätzlich auch ohne vorher gebuchten Termin – mit Wartezeiten – möglich.

Am 27. und 30. Dezember 2024 bleibt das Kreisverwaltungsreferat geschlossen. An diesen Tagen ist keine Abholung möglich.

Voraussetzungen

Auf Ihrem Abholschein steht, wo Ihr Ausweisdokument abgeholt werden kann.

Bevor Sie sich zur Abholung auf den Weg machen oder einen Termin im Bürgerbüro buchen, prüfen Sie bitte telefonisch oder im Internet, ob der Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte abholbereit ist. Alle Informationen hierzu finden Sie auf Ihrem Abholschein.

Benötigte Unterlagen

  • Abholschein/e
  • bisherige Ausweisdokumente, falls vorhanden (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Dokumente)
  • gegebenenfalls vollständig ausgefüllte Vollmacht zur Abholung
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärungen, Entscheidung zum Sorgerecht und anders (wenn auf dem Abholschein angegeben)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Gebühr wurde in der Regel bereits bei Antragstellung bezahlt.

Sollte dies nicht geschehen sein, betragen die Gebühren:

  • Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 Euro

  • Personalausweis über 24 Jahren: 37 Euro

  • Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro

  • Reisepass über 24 Jahren: 70 Euro

  • eID-Karte: 37 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Sie können die Ausweisdokumente auch von einer anderen Person oder einem Erledigungsdienstleister abholen lassen (Vollmacht zum Download erhältlich). Diese Person benötigt von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und ihr eigenes gültiges Ausweisdokument.

Für die Abholung eines Personalausweises muss die bevollmächtigte Person mindestens 16 Jahre alt sein, für die Abholung eines Reisepasses mindestens 18.


Für den Personalausweis und die eID-Karte erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen PIN. Die Abholung eines Personalausweises mit Vollmacht ist nur möglich, wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben und dies in der Vollmacht bestätigen.

HabenSie den PIN-Brief nichterhalten, müssen Sie den Personalausweis oder die eID-Karte persönlich abholen.

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