Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

Beschreibung

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei der Bank oder Leasinggesellschaft angefordert, können Sie hier überprüfen, ob diese der Zulassungsstelle vorliegt: Zulassungsbescheinigung Teil 2 abfragen

    Bei positiver Abfrage vereinbaren Sie einen Termin unter der gewünschten Leistung aus.

  • Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits in Ihren Händen, können Sie online einen Termin unter der gewünschten Leistung vereinbaren:
    Fahrzeug war noch nie zugelassen
    Fahrzeug war / ist bereits in München zugelassen
    Fahrzeug war / ist außerhalb München in Deutschland zugelassen
    Fahrzeug wird wieder auf den gleichen Halter angemeldet
  • Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese dort anfordern und dann zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Bitte weisen Sie die Bank/ Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein muss. Bei der Vorsprache benötigen Sie die Fahrgestellnummer und/ oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), beziehungsweise das bisherige Kennzeichen. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Für eine reine Adressänderung innerhalb Münchens brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.

Voraussetzungen

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II und das CoC / die EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres geleasten / finanzierten Fahrzeugs nicht zur Hand, müssen diese Dokumente von Ihrer Bank / Ihrem Händler an die 

Zulassungsstelle München
Eichstätter Str. 2
80686 München 

geschickt werden. Nur hier können Sie Sie diese Dienstleistung erhalten.

Fragen & Antworten

Für eine reine Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges vereinbaren Sie bitte online einen Termin für „Fahrzeug abmelden“.



Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-98936272

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.

Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden

Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden oder eine Tageszulassung zu erhalten, müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

Fahrzeug abmelden

Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

Vorabzuteilung Kennzeichen

Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen)

Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.

Vorabzuteilung Kennzeichen – eingeführtes Fahrzeug

Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Erneute Anmeldung eines Fahrzeugs

Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) nicht länger als 7 Jahre abgemeldet ist und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, sind Sie hier richtig.

Anmeldung fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung

Damit Fahrzeuge (auch Anhänger) im Straßenverkehr fahren dürfen, müssen diese zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben.