Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW
Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Beschreibung
Grundsätzlich sind grundwasserbetriebene Wärmepumpen im ganzen Stadtgebiet, mit Ausnahme des Wasserschutzgebietes Waldtrudering, möglich.
Allerdings befindet sich im Münchner Süden das Grundwasser relativ tief (15 bis 25 Meter) und in Stadtvierteln wie Solln oder Großhadern ist bereichsweise nur wenig Grundwasser vorhanden.
Wir empfehlen Ihnen daher zur sicheren Planung die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:
Für die Bohrungen der Förder- und Schluckbrunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.
Voraussetzungen
Das Vorhaben umfasst Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage ab einer Leistung von 50 kW oder das Grundstück auf welchem diese errichtet werden soll, befindet sich auf einer im Kataster eingetragener Altlastenfläche.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in Papier in vierfacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.
Außer dem Antragsformular werden die im Merkblatt des Wasserwirtschaftsamts München aufgelisteten Unterlagen benötigt.
Antragsformular und Merkblatt finden Sie unter "Links und Downloads".
Rechtliche Grundlagen
Paragrafen 8 bis 15 Wasserhaushaltsgesetz
Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.