Bewohnerparkausweis – Umschreibung

Wer bereits eine Anwohnerparklizenz besitzt und das/ ein Fahrzeug wechselt, kann eine Umschreibung des Kennzeichens für die Restlaufzeit beantragen.

Beschreibung

Kennzeichenwechsel

Wenn Sie bereits eine Anwohnerparklizenz besitzen, sich aber das/ ein Fahrzeug bzw. Kennzeichen geändert hat, können Sie die Umschreibung für die Restlaufzeit der Lizenz beantragen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht direkt mitgeben können.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen bereits einen aktuell gültige Parkausweis und sind noch im Lizenzgebiet gemeldet.
  • Das gewünschte Fahrzeug ist auf Sie zugelassen ist oder wird nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt.
  • Anhänger und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
  • Ausländische Kennzeichen werden in der Regel nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Wird das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland genutzt, muss es in der Regel in Deutschland zugelassen sein.

Benötigte Unterlagen

Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.

  • Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Wenn Sie Ihren Antrag vor 11 Uhr online einreichen, können wir diesen noch am selben Tag bearbeiten. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen sofort nach der Bearbeitung eine schriftliche Antragsbestätigung per E-Mail. Wenn Sie diese gut lesbar im Fahrzeug auslegen, wird sie von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert.

Gebührenrahmen

Bei Umschreibung für die Restlaufzeit:

  • 10 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen.


Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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