Wunschkennzeichen

Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „M“ oder "MUC" auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

  • Die Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des zukünftigen Fahrzeughalters möglich. Dabei sind Name und Anschrift anzugeben.

Benötigte Unterlagen

Name und Anschrift des zukünftigen Halters.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Wunschkennzeichen:
12,80 Euro bei Zuteilung des Kennzeichens auf das Fahrzeug

Verbleibskennzeichen (Halter und Fahrzeug bleiben gleich):
2,60 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Das Kennzeichen wird für ein Jahr reserviert, eine Gebühr fällt hier nicht an.

Sie können bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs wegen fehlender rechtlicher Grundlage kein Kennzeichen für ein Folgefahrzeug reservieren. Sie haben die Möglichkeit, am Tag nach der Außerbetriebsetzung Ihr Wunschkennzeichen im Internet zu reservieren.

Die Wunschkennzeichenreservierung erfolgt unverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Reservierung eines Kennzeichens kein Rechtsanspruch entsteht und Ersatzansprüche ausgeschlossen sind.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 130141833

Adresse

Leonrodstraße 21
80634 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone

Wer ein Diesel-Fahrzeug bis Euro 5 hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um in die neue Umweltzone fahren zu dürfen.

Wechselkennzeichen

Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.

Saisonkennzeichen

Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können für einen zuvor festgelegten Zeitraum im Jahr ein Saisonkennzeichen erhalten.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.

Historisches Kennzeichen für Oldtimer

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das am Ende mit einem „H“ gekennzeichnet ist.

100 km/h-Plakette für zugelassene Anhänger

Sie können eine 100 km/h-Plakette für Anhänger beantragen, wenn die Eignung laut Zulassungsbescheinigung oder COC-Dokument nachgewiesen wird.

Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal 6 Tage.

Ausfuhrkennzeichen

Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)

Für bestimmte Elektrofahrzeuge können Sie ein sogenanntes E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen.

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen/ändern

Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.