Wohnsitz abmelden
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich nicht abmelden.
Aufgabe einer Nebenwohnung:
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes erfolgen.
Wenn Sie Ihre Zweitwohnung in München abmelden, wird das Kassen-und Steueramt automatisch darüber informiert.
Wegzug ins Ausland:
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, können Sie bei der Abmeldung Ihre Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall können wir zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise die Pflicht haben, Ihren Wohnungswechsel auch anderen Behörden zu melden (zum Beispiel der Gewerbebehörde oder Kfz-Zulassungsbehörde).
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Andernfalls handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug möglich.
Benötigte Unterlagen
Sie können die Abmeldung schriftlich (per Post) erledigen, beim Wegzug ins Ausland auch online.
Sie benötigen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Vollständig ausgefülltes Formular für die Abmeldung
(zum Download erhältlich oder im Schreibwarenhandel zu kaufen)- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Familienangehörige können für die gemeinsame Wohnung zusammen ein Formblatt für die Abmeldung verwenden. Bei mehr als vier Personen muss ein zusätzliches Formblatt verwendet werden. Pro Formblatt genügt die Unterschrift einer Person.
- Bei mehreren Personen, die nicht verwandt sind, muss jede Person ein eigenes Formblatt ausfüllen und unterschreiben.
- Bei Minderjährigen bis 16 Jahre muss die Person das Formblatt unterschreiben, aus deren Wohnung die/ der Minderjährige auszieht.
- Bei Betreuungen:Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann oder ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.
Fragen & Antworten
Sie können bei uns eine elektronische Meldebescheinigung gebührenfrei beantragen. Wenn Sie mit einem Termin persönlich im Bürgerbüro Ruppertstraße vorsprechen (Personalausweis oder Reisepass mitbringen), erhalten Sie diese sofort. Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, erhalten Sie die Meldebescheinigung an Ihre aktuelle Anschrift zugesandt. Bei der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung beträgt die Gebühr 5 Euro.
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 790786633
Adresse
Forstenrieder Allee 61a
81476 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze