Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen/ändern
Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.
Beschreibung
Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
- Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung) - Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
- Ein spezielles Oldtimergutachten bestätigt, dass das Fahrzeug gut erhalten ist und weitgehend dem Originalzustand entspricht.
- Das Fahrzeug wird nicht mehr allgemein genutzt.
- Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.
- Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) sein.
Benötigte Unterlagen
- schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung des Bedarfs)
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Führungszeugnis beziehungsweise Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OB!)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) im Original
- bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II: Ursprungszeugnis
- Abmeldebescheinigung
- Eigentumsnachweis
- Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung der Fahrzeuge mit Fahrzeugdaten (Fahrzeugart, Fahrzeugident-Nr., Tag der Erstzulassung)
Änderung des Fahrzeugbestandes oder der persönlichen Daten:
Bitte legen Sie sämtliche bisherigen roten Fahrzeugscheine beziehungsweise das Fahrzeugscheinheft und das Fahrtennachweisbuch vor
sowie bei der Neuaufnahme von Fahrzeugen die jeweiligen zum Fahrzeug benötigten Unterlagen.
Fragen & Antworten
Sie benötigen ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder auch ein aktuelles europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Bitte geben Sie das bei Ihrem Antrag unbedingt an.
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
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