Saisonkennzeichen
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können für einen zuvor festgelegten Zeitraum im Jahr ein Saisonkennzeichen erhalten.
Beschreibung
Das Fahrzeug darf nur innerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Zeit betrieben oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Dieser Zeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten betragen.
Der gewünschte Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. Die Zulassung gilt jeweils für volle Monate und beginnt ab dem ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag eines Monats.
Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Oldtimer- mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren. Das Kennzeichen darf maximal zwei Buchstaben und drei Zahlen beziehungsweise einen Buchstaben und vier Zahlen enthalten, welche Sie über das Internet reservieren können. Eventuell vorhandene längere Kombinationen müssen gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden.
Mit Ihrer Online-Ausweis-Funktion können Sie ganz bequem von zu Hause aus bei der Online - Zulassung Ihr Saisonkennzeichen gleich mit beantragen.
Haben Sie Ihre PIN für Ihre Online-Ausweis-Funktion nicht mehr, so können Sie sich in jedem Bürgerbüro eine neue PIN vergeben lassen, oder Online beantragen.
Wenn das Fahrzeug verkauft wird, muss dies der Zulassungsbehörde gemeldet werden, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt des Verkaufs innerhalb oder außerhalb der Saisonzulassung liegt.
Ein bestehendes Kennzeichen auf ein Saisonkennzeichen ändern ist nur vor Ort möglich.
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
Internet, Technik und Nutzerkonto
- stabile Internetverbindung
- aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
- Personalausweis mit Online-Funktion
- Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin (benötigen Sie Hilfe mit der Aktivierung, so wenden Sie sich bitte an die für den eAT zuständige Stelle)
- BayernID- oder BundID-Nutzerkonto oder privatem ELSTER-Zertifikat
- ist das Fahrzeug auf Ihre Firma angemeldet: ELSTER Unternehmenskonto
- Drucker, um mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis "sofort losfahren" zu können (für bis zu zehn Tage in Deutschland)
Möchten Sie Ihr Saisonkennzeichen vor Ort beantragen, dann brauchen Sie einen Termin. Dazu lesen Sie bitte den Abschnitt "Voraussetzungen und benötigte Unterlagen für die Zulassungsstelle vor Ort" unter der Rubrik Fragen und Antworten.
Benötigte Unterlagen
- eVB von Ihrer Kraftfahrzeugversicherung
- IBAN für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Reservierungspin - sollten Sie sich vorab ein anderes Kennzeichen reserviert haben
Möchten Sie für Ihr bereits auf Sie zugelassenes Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen:
- zugeteilte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
- zugeteilte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln der Verifizierungscodes
- bisherige Kennzeichenschilder mit Sicherheitscode (zu erkennen an dem QR-Code neben dem Landeswappen)
Sie benötigen auf jeden Fall neue Kennzeichenschilder, da hinter die bisherige Erkennungsnummer der Saisonzeitraum kommt.
Möchten Sie für ein noch nicht auf Sie zugelassenes Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen, dann können Sie das über einen der nachfolgenden Links gleich mit der An- / Ummeldung beantragen:
Fragen & Antworten
Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung für den neuen Versicherungszeitraum)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Internet
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Landeshauptstadt München
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