Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Voraussetzungen
Sie erklären bei uns persönlich den Verlust oder legen eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle vor.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief), sofern diese noch vorhanden ist.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, benötigen wir von dieser eine schriftliche Bestätigung (auch per Mail oder Fax) mit der ZB II–Nummer, Kennzeichen oder Fahrzeugidentifizierungsnummer für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I. - Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung (ausgenommen sind außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge)
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretungen: Sie legen die persönliche Verlusterklärung des*der Fahrzeugshalters*in vor. Sie benötigen dann eine schriftliche Vollmacht (im Original) sowie einen Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und einen Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Falls Sie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige gemacht haben, dann bringen Sie diese bitte mit.
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
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