Fahrerlaubnis – Erstantrag

Sie können Ihren Antrag für die erstmalige Fahrerlaubnis nur schriftlich stellen. Bitte nutzen Sie das Antragsformular.

Beschreibung

Wichtig:

Für den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Führerschein mit  17“ dargestellt sind.

Hinweise zur  Aushändigung/ Abholung:

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt erteilen wir den Prüfauftrag an die zuständige technische Prüfstelle, Ihre Fahrschule kann sich dort informieren.

Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben, sind mehrere Prüfungen abzulegen. In diesem Fall kann der Führerschein nicht vorab ausgestellt werden, sondern Sie erhalten vom Prüfer jeweils eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis), die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen, um bei Bedarf sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis zu erhalten, mit der Sie in Deutschland fahren dürfen.

Wenn Sie den Führerschein für das Auto oder Motorrad bestanden haben, bietet die Verkehrswacht München im Rahmen der Aktion „Könner durch Er-fahrung“ ein kostenfreies Fahrsicherheitstraining an (Anmeldegebühr 25 Euro). Alles Wissenswerte dazu und weitere Informationen sehen Sie auf der Homepage der Verkehrswacht oder telefonisch unter 089/54014610.

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis kann schriftlich oder über unseren Online-Service beantragt werden. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen eingereicht werden.

Voraussetzungen

Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.

Benötigte Unterlagen

Bei allen Fahrerlaubnis-Klassen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
  • eine Farbkopie der Seite Ihres Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Nationalpasses auf dem Ihr Name, Bild und Ausweisnummer ersichtlich sind
  • biometrisches Passfoto
  • Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie angemeldet sind

Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"

Bei den C-Klassen:

  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“

Bei den D-Klassen:

  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
  • Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“

Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:

Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:

  • ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
  • Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner

Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:

  • Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers
  • Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner

Ohne zeitliche Begrenzung:

  • Ausbildung in „Erster Hilfe“

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

44,70 Euro
(Für vorläufige Führerscheine oder mehrere Führerscheine zu unterschiedlichen Klassen können weitere Gebühren anfallen.)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per Post oder über unser Kontaktformular.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Abholung von Führerscheinen

Sofern Ihr Führerschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Internationaler Führerschein (Papierführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Feuerwehrführerschein

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten.

Laufende Anträge der Führerscheinstelle

Sie haben einen Antrag abgegeben, müssen aber noch Unterlagen nachreichen, haben noch keine Nachricht erhalten oder haben noch Fragen zum weiteren Ablauf?

Führerschein mit 17

Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht

Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.