Güterkraftverkehr – Erlaubnis und Lizenz

Für Gütertransporte mit Fahrzeugen und Kombinationen von über 3,5 Tonnen oder von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr brauchen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Gewerbemeldungen
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.

Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und die Abschrift/ Kopie müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Verkehrsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.


 

Voraussetzungen

Kraftverkehrsunternehmen müssen:

  • über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen,
  • zuverlässig sein,
  • eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen und
  • die geforderte fachliche Eignung besitzen.

Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn Sie Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands durchführen.

Sie benötigen eine „EU-Gemeinschaftslizenz“, wenn Sie Transportfahrten innerhalb Deutschlands und über die Landesgrenze hinaus durchführen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die fachliche Eignung der antragstellenden Person oder Geschäftsführer*in beziehungsweise Verkehrsleiter*in (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
  • Eigenkapitalbescheinigung (gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung der EG Nr. 1071/2009)
  • bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträgers, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
  • Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
  • Fahrzeugliste


Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

drei Monate

Gebührenrahmen

  • befristet auf zehn Jahre: in der Regel 600 Euro
  • für jedes weitere Fahrzeug: in der Regel plus 100 Euro

Dazu kommen die Gebühren für

  • das An- oder Ummelden des Gewerbes
  • das Führungszeugnis
  • die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
  • die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder


Bitte beachten Sie!
Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr für eine GüKG-Erlaubnis oder EU-Lizenz bezahlen.

Fragen & Antworten

Beim Einsatz von Fahrzeugen und Kombinationen von über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bestehr eine Erlaubnispflicht, wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, ansonsten müssen Sie nur das Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmelden.

Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.




Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen, fehlendem Bestriebssitz oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über die antragstellende Person, deren Vertretungsorgane oder der fachlich geeigneten Person, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EG) 1071/2009, Verordnung (EG) 1072/2009
Güterkraftverkehrsgesetz
Gewerbeordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung

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