Güterkraftverkehr – Erlaubnis und Lizenz
Für Gütertransporte mit Fahrzeugen und Kombinationen von über 3,5 Tonnen oder von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und die Abschrift/ Kopie müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Verkehrsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.
Voraussetzungen
Kraftverkehrsunternehmen müssen:
- über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen,
- zuverlässig sein,
- eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen und
- die geforderte fachliche Eignung besitzen.
Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn Sie Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands durchführen.
Sie benötigen eine „EU-Gemeinschaftslizenz“, wenn Sie Transportfahrten innerhalb Deutschlands und über die Landesgrenze hinaus durchführen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung der antragstellenden Person oder Geschäftsführer*in beziehungsweise Verkehrsleiter*in (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Eigenkapitalbescheinigung (gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung der EG Nr. 1071/2009)
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträgers, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
Fragen & Antworten
Beim Einsatz von Fahrzeugen und Kombinationen von über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bestehr eine Erlaubnispflicht, wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, ansonsten müssen Sie nur das Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmelden.
Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.
Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen, fehlendem Bestriebssitz oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über die antragstellende Person, deren Vertretungsorgane oder der fachlich geeigneten Person, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung (EG) 1071/2009, Verordnung (EG) 1072/2009
Güterkraftverkehrsgesetz
Gewerbeordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
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