Fahrzeug abmelden ohne Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein
Sie möchten ein Fahrzeug abmelden, für das die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) oder der Fahrzeugschein gestohlen oder verloren wurde.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, aber die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie ein neues Dokument bei der Zulassungsbehörde beantragen, bei der das Fahrzeug gemeldet ist.
In der Zulassungsstelle in der Eichstätter Straße können alle Kennzeichen mit „M“ (für München Stadt), alle „MUC“-Kennzeichen und alle auswärtigen Kennzeichen, die nach München (Stadt) umgemeldet wurden, mit einem Zulassungsbescheid Teil I oder Fahrzeugscheinverlust abgemeldet werden.
Für Fahrzeuge aus dem Landkreis München wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.
Wenn Ihr Fahrzeug nicht in München (Stadt) zugelassen ist, müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden, bei der es zugelassen ist.
Voraussetzungen
Sie können uns den Verlust persönlich mitteilen oder Sie legen uns eine Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle vor.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese noch vorhanden ist.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, benötigen wir von dieser eine schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail oder Fax) mit der ZB II–Nummer, Kennzeichen oder Fahrzeugidentifizierungsnummer für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung.
- Bei Vertretungen: Sie müssen die persönliche Verlusterklärung des*der Fahrzeughalter*in vorlegen. Dann benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht (im Original) sowie einen Ausweis des*der Bevollmächtigten (im Original) und einen Ausweis des*der Vollmachtgeber*in (in Kopie).
- Bei Minderjährigen ist außerdem eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, muss dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachgewiesen werden.
- Bei Betreuungen für „Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten“: Betreuerausweis.
- Falls Sie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige erstattet haben, bringen Sie diese bitte mit.
KfZ Zulassungsstelle
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Eichstätter Straße 2
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Adresse
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