Einzelbetriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
Für zulassungsfreie, nicht kennzeichenpflichtige Fahrzeuge oder Anhänger auf öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Beschreibung
Bestimmte Fahrzeuge oder Anhänger sind zulassungsfrei und unterliegen nicht der Kennzeichenpflicht. Das sind zum Beispiel Kleinkrafträder, Elektrokleinstfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Spezialanhänger für Sportzwecke oder Anhänger für land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte. Sie benötigen jedoch eine gültige Betriebserlaubnis, bevor Sie diese Fahrzeuge oder Anhänger auf öffentlichen Straßen nutzen dürfen.
In den meisten Fällen erteilt der Hersteller die Betriebserlaubnis in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder EU-Betriebserlaubnis.
Liegt diese vor, müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Liegt keine Betriebserlaubnis vor oder ist diese aufgrund einer technischen Änderung ungültig geworden, erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis.
Sie benötigen hierfür einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle. Sie können den Termin online buchen oder per E-Mail oder telefonisch vereinbaren. Das Servicetelefon hat die Telefonnummer 089/233-96090.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
Benötigte Unterlagen
Sie müssen zu dem Termin folgende Unterlagen mitbringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Vollgutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen nach §21 StVZO
- Bei Neufahrzeugen: Ursprungszeugnis des Herstellers oder Bestätigung des Herstellers, dass das Neufahrzeug ohne Ursprungszeugnis ausgeliefert wurde
- Bei Vertretungen: zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
Für die Vollmacht können Sie unsere Vollmacht-Vorlage verwenden.
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Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Für konkrete Auskünfte können Sie uns auch gerne bereits vorhandene Unterlagen als Scan über das Kontaktformular zukommen lassen.
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
KfZ Zulassungsstelle
Termin
Internet
Post
KfZ Zulassungsstelle
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Eichstätter Straße 2
80686 München