Aufenthaltserlaubnis – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Wenn Sie vor dem Ukraine-Krieg flüchten, können bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise ohne Visum in Deutschland bleiben. Danach brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Beschreibung

Nach der Einreise

Sobald Sie einen festen Wohnsitz in München haben, melden Sie Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro an. Vereinbaren Sie dazu online einen Termin und erhalten Sie eine Meldebescheinigung.

Registrierung als Kriegsflüchtling

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie sich als Kriegsflüchtling registrieren. Sie können von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr zum Ankunftszentrum in die Dachauer Straße 122 zur Registrierung kommen.

Antrag auf Aufenthaltstitel

Sie können bis zu 90 Tage nach Ihrer erstmaligen Einreise ohne Visum in Deutschland bleiben. Danach brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Damit dürfen Sie arbeiten.

Sie können den Antrag und die Unterlagen online einreichen:

  • Laden Sie Ihre Unterlagen als PDF hoch.
  • Nach dem Versenden Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung über die weitere Gültigkeit des Aufenthalts. Diese können Sie als PDF speichern.
  • Nach Antragsprüfung bekommen Sie einen Termin und weitere Informationen.
  • Bitte übersenden Sie Ihren Antrag nur einmal.

Gültigkeitsdauer

Der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG ist bis zum 4. März 2027 gültig.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Ihre am 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG verlängert sich automatisch bis zum 4. März 2027. Eine neue Aufenthaltserlaubnis ist nicht erforderlich und Sie müssen nicht zur Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung kommen. Sie können weiterhin arbeiten. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID) ist jedoch nicht möglich.

Sie benötigen keine Neuausstellung des Aufenthaltsdokuments (eAT) in folgenden Fällen:

  • Reisen innerhalb der Schengen-Staaten bis zu 90 Tagen
  • Wiedereinreise aus der Ukraine nach Deutschland
  • Arbeitsaufnahme
  • Beantragung von Leistungen nach SGB II und SGB XII (zum Beispiel Grundsicherung), Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Kindergeld, Wohngeld, Krankenkassenleistungen

Eine Neuausstellung des eAT nach § 24 AufenthG ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei dringenden Reisen außerhalb der Schengen-Staaten. Dafür müssen Sie über unser Kontaktformular einen neuen Antrag stellen und einen Nachweis über den Ausnahmefall beifügen.

Ab dem 4. März 2027 gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu anderen Zwecken.

Voraussetzungen und Nachweise für Aufenthaltstitel in den Bereichen Ausbildung, Studium und Arbeit finden Sie in dieser Tabelle.

Information

Hinweis zur Leistung

Visumfreie Einreisen sind für Ersteinreisende bis zum 04.12.2026 möglich.

Ab dem 04.03.2024 gilt dies nicht für Drittstaatsangehörige mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine, sie benötigen in der Regel ein Visum, welches bei der Deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Voraussetzungen

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten, wenn Sie:

  • Selbst die ukrainische Staatsangehörigkeit haben,
  • Familienangehörige haben (Eltern, Kinder, Ehepartner*in, nicht-verheiratete Partner*in und enge Verwandte, die schon in der Ukraine in der Familiengemeinschaft gelebt haben), die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten,
  • in der Ukraine bereits als Flüchtling anerkannt worden sind,
  • in keinem anderen europäischen Staat den vorübergehenden Schutz erhalten haben (bei Antragstellung in Deutschland ab dem 14.08.2025).

Aufenthaltstitel für einen anderen Zweck beantragen

Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Voraussetzungen und Nachweise für Aufenthaltstitel in den Bereichen Ausbildung, Studium und Arbeit finden Sie in dieser Tabelle.

Sie können für einen anderen Aufenthaltszweck jederzeit einen Aufenthaltstitel über unsere Online-Services beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular(in lateinischer Schrift)
  • Tabellarische Aufstellung Ihres Aufenthaltsortes/Wohnortes seit Kriegsbeginn am 24.02.2022 bis zu Ihrer Einreise nach Deutschland, jeweils mit Nachweisen zu den Angaben (zum Beispiel Meldebescheinigungen, Zahlungen vor Ort, Schulbestätigungen etc.)
  • Sofern vorhanden: Dokumente oder Aufenthaltserlaubnis aus anderen Staaten
  • Kopie Ihres Ausweisdokuments mit Ihren Personalien, allen Einreise- und Ausreisestempeln und allen Visa
  • Kopie von Ihrem ukrainischen Aufenthaltsdokument (nur erforderlich, wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen)
  • Kopie Ihrer Meldebescheinigung (ausgestellt vom Bürgerbüro)
  • Optionierungsschein für Bayern von der Dachauer Straße 122

Familien können den Antrag gemeinsam stellen.

Hinweis

  • Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
  • Falls wir weitere Unterlagen benötigen, werden wir Sie anschreiben.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

10 bis 12 Wochen

​In dieser Zeit können Fragen zum Bearbeitungsstand nicht beantwortet werden.

Nur wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht haben, können wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Wenn wir Unterlagen nachfordern müssen, kann das den Prozess verzögern.

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

Fragen & Antworten

  • Reisen von Geflüchteten sind innerhalb der Schengen-Staaten mit der am 1. Februar 2026 gültigen Aufenthaltserlaubnis (eAT nach § 24 AufenthG), einem Reisepass oder einem Reiseausweis für Ausländer*innen für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen möglich.
  • Reisen von Geflüchteten in Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums, sind ggf. nur mit einem neuen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erlaubt, der in Ausnahmefällen entsprechend über das Kontaktformular beantragt werden muss.  
  • Die Wiedereinreise aus der Ukraine nach Deutschland sowie die Durchreise durch Schengen-Staaten wie Polen und die Slowakei sind möglich.

Wichtiger Hinweis zur Ausreise in die Ukraine:

Egal ob Geflüchtete nur 3 Wochen, 6 Monate oder für immer zurückkehren – abhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts gelten unterschiedliche Regeln und Vorschriften.

Rechtliche Grundlagen

§ 24 AufenthG

Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Kontakt

Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung

Post

Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45595

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Ähnliche Leistungen

Urkundenbestellung

Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.

Medizinproduktunterweisung - Teil A

Wenn Sie für die Stadt und den Landkreis München als Notarzt*in tätig sind, können Sie an einer Medizinproduktunterweisung teilnehmen.

Helmbeklebung ändern

Mit diesem Termin können Sich Mitarbeitende die Helmkennzeichnung vor Ort aufkleben oder ändern lassen.

Medizinproduktunterweisung - Teil B

Wenn Sie für die Stadt und den Landkreis München als Notarzt*in tätig sind, können Sie an einer Medizinproduktunterweisung teilnehmen.