Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Beschreibung

Zu den wasserrechtlich relevanten Eingriffen zählen zum Beispiel:

  • Abpumpen und damit Absenken von Grundwasser zur Trockenlegung einer Baugrube und das Einleiten des geförderten Wassers zurück ins Grundwasser.
  • Durch einen Baukörper oder die Baugrubenumschließung zeitweise oder andauernde Aufstauen und Umleiten eventuell auch Absenken von Grundwasser.
  • Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (Gebäude oder Baustoffe wie beispielsweise Fundamente, Baustoffe, Bohrpfähle, Spundwand, Injektionen).

Das anfallende Bauwasser (Grundwasser und Niederschlagswasser in der Baugrube) muss nach dem Durchlaufen eines Absetzbeckens zum Absetzen von Feinteilen über Schluckbrunnen beziehungsweise Sickerschächte wieder in den oberflächennahen Untergrund eingeleitet werden.

Eine Einleitung in den städtischen Abwasserkanal oder in ein Oberflächengewässer (wie zum Beispiel in Stadtbäche, Flüsse und Seen) ist nicht erwünscht und wird nur im sehr gut begründeten Einzelfall genehmigt.

Die wasserrechtliche Erlaubnis des Referats für Klima- und Umweltschutz ist zusätzlich zur Baugenehmigung der Lokalbaukommission oder einer Genehmigung der Münchner Stadtentwässerung erforderlich!

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden entsprechend unserem Merkblatt in Papier in vierfacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.

NEU:
Als Teil der Antragsunterlagen sind auch Berechnungen zu Höhe und Reichweite des durch das Bauvorhaben entstehenden Grundwasseraufstaus vorzulegen. Es ist nachzuweisen, dass für bestehende Nachbargebäude keine nachteilige Situation entsteht. Gegebenenfalls sind die geplanten Maßnahmen zur Reduktion des Aufstaus darzustellen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bis zu mehreren Monaten (abhängig von Komplexität, Prüfumfang und erforderlichem Verfahren).

Gebührenrahmen

100 Euro bis 7.000 Euro, unter anderem abhängig von der Förder- und Sickermenge und der Erlaubnisdauer

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 15 Wasserhaushaltsgesetz
Artikel 15 und Artikel 70 Bayerisches Wassergesetz

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.

Ähnliche Leistungen

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor

Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.