Beratung durch die Patientenbeauftragte

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Beschreibung

Aufgabenspektrum der Patientenbeauftragten:

  • Hilfe zur Orientierung im Münchner Gesundheitswesen
  • Aufnahme von Anliegen, Beschwerden, Lob, Anregungen (Anonymität gewährleistet)
  • Bündelung von Patientinnen- und Patientenanliegen (selbstverständlich immer anonym)
  • Vernetzungsarbeit mit Beratungs- und Beschwerdestellen, Einrichtungen der Patientinnen- und Patientenfürsprache, Kliniken und dem Gesundheitsbeirat der Landeshauptstadt München
  • Bericht an den Stadtrat

Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre*n Hausärztin*Hausarzt oder den Hausärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117). In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
GSR-PB

Petra Schweiger

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
GSR-PB

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47505

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.