Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte
Möchten Sie internationale Fachkräfte in Ihrem Unternehmen beschäftigen? Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu den Verfahren der Anerkennung beruflicher Qualifikat
Beschreibung
Unsere Beratungsangebote:
- Beratung zum Anerkennungsverfahren
Umfassende Beratung zum Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen und Begleitung durch den gesamten Prozess. - Aufenthaltsrechtliche Beratung Unterstützung bei allen Fragen rund um das Einreise- und Aufenthaltsverfahren für Ihre Fachkraft im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
- Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltstitel einschließlich Beratung zum Wechsel des Aufenthaltszwecks und Begleitung bis zur Erteilung des neuen Aufenthaltstitels.
- Beratung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren Informationen über das beschleunigte Fachkräfteverfahren und gemeinsame Einschätzung der Erfolgsaussichten für Ihre Fachkraft
- Beratung zu Qualifizierungsmaßnahmen Beratung zu möglichen oder notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Anerkennung Ihre Fachkraft.
- Allgemeine Informationen zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte Praktische Informationen und Tipps zur Anstellung und beruflichen Integration internationaler Fachkräfte.
Wir beraten Sie telefonisch, per E-Mail, persönlich und per Video.
Mit der Inanspruchnahme unseres Beratungsangebots stimmen Sie unserer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zu.
Ihr Weg zur Beratung:
- Registrieren Sie sich bitte online für die Arbeitgeberberatung zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte.
- Sie bekommen eine E-Mail als Bestätigung, dass Ihre Registrierung angekommen ist.
Wichtiger Hinweis
Neben den regulären Visaverfahren gibt es seit dem 01.03.2020 für Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß Paragraf 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der zuständigen Ausländerbehörde gegen Gebühr von 411 Euro zu beantragen.
Voraussetzungen
für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei FizE München
- Der Unternehmenssitz oder Einsatzort der Fachkraft muss in München oder im Umland (S-Bahn-Bereich) sein.
- Für einen Antrag nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine konkrete Fachkraft vorhanden sein.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Beratungsformular für Arbeitgeber*innen und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Diplom oder Abschlussurkunde der ausländischen Fachkraft
- Fächer- und Notenübersicht der ausländischen Fachkraft
- Lebenslauf der ausländischen Fachkraft
- Passkopie der ausländischen Fachkraft (wenn vorhanden)
- Kopie des Arbeitsvertrags (wenn vorhanden)
- Kopie der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit (wenn vorhanden)
Rechtliche Grundlagen
- Paragraf 16a AufenthG – Berufsausbildung; Berufliche Weiterbildung
- Paragraf 16d AufenthG – Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Paragraf 18a AufenthG – Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Paragraf 18b AufenthG – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Paragraf 18c AufenthG – Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
- Paragraf 18d AufenthG – Forschung
- Paragraf 19c AufenthG in Verbindung mit Paragrafen 4 und 6 Beschäftigungsverordnung (BeschV) – sonstige Beschäftigungszwecke
- Paragraf 81a AufenthG – beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Kontakt
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)
Landeshauptstadt München
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)
Franziskanerstraße 8
81669 München
Fax: +49 89 233-40683
Adresse
Franziskanerstraße 8
81669 München