Zulassung Taxi oder Mietwagen

Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service nur direkt bei der Zulassungsbehörde (nicht beim Gewerblichen Kraftverkehr). Die vorzulegenden Unterlagen können in diesem Fall abweichen.
Ist das Fahrzeug finanziert und Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die EG-Übereinstimmungserklärung nicht im Original ausgehändigt, kann die Zulassung nur in der Zulassungsbehörde (nicht beim Gewerblichen Kraftverkehr) vorgenommen werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Betriebssitz in München gemeldet. 
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. 
  • Sie haben das Taxi- oder Mietwagengewerbe angemeldet.

Benötigte Unterlagen

Bei Neuzulassungen:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung 
  • Bei Vertretungen:schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie). 
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/ der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse genannt werden dürfen. 
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich) 
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), welche auch das Risiko der gewerblichen Personenbeförderung abdeckt   
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) 

Bei Adressänderung und Ummeldung zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • alter Fahrzeugbrief (Vorlage einer ZB II nicht erforderlich) 
  • geänderte Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung) 
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung

Bei technischen Änderungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Drei Monate

Gebührenrahmen

ab 40 Euro (wenn besondere Unterlagen/Ausnahmen erforderlich sind - bis zu 250 Euro)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.

Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.

Taxi oder Mietwagen – Unterlagen nachreichen

Sie haben einen Antrag nach dem Personenbeförderungsgesetz gestellt, möchten aber noch Unterlagen nachreichen?

KFZ-Hauptuntersuchungsbericht einreichen

Wer im Gelegenheitsverkehr gewerblich tätig ist, muss Berichte über die jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung (HU) der Kraftfahrzeuge unverzüglich vorlegen.

Personenbeförderungsschein – Antrag

Wer im Taxi, Mietwagen, Linien- und Ausflugsverkehr oder im Bedarfsverkehr gewerblich Fahrgäste befördern will, braucht eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Personenbeförderungsschein – Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.

Förderprogramm E-Taxis

Die Stadt München fördert die Anschaffung elektrisch betriebener Taxis. Die Antragstellung für das neue E-Taxi-Förderprogramm ist ab dem 1. Januar 2024 möglich.

Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.

Mietwagengenehmigung

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

Fahrzeugwechsel Taxi oder Mietwagen

Wenn Sie ein Taxi-, Ausflugsfahrten-, Ferienzielreisen- oder Mietwagenunternehmen betreiben, müssen Sie Ihre Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde eintragen lassen.