Ausweisdokumente – Familie
Sie sind eine Familie und brauchen neue Reisepässe oder Personalausweise? Dies können Sie im Rahmen einer gemeinsamen Vorsprache erledigen.
Beschreibung
Alle Details zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen erhalten Sie unter „Formulare & Links“ bei den entsprechenden Dienstleistungen.
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin. Alle Familienangehörigen, die neue Ausweisdokumente benötigen, müssen zur Beantragung persönlich vorsprechen.
Termin
Alle Familienmitglieder, die neue Ausweisdokumente benötigen, müssen persönlich zur Beantragung erscheinen. Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Hinweis zum biometrischen Passfoto
Zur Zeit sind keine Fotoautomaten verfügbar. Bitte bringen Sie Ihr Foto zum Termin mit.
Voraussetzungen
Sie können die Ausweisdokumente grundsätzlich nur bei der Pass- und Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Eine Ausnahme gibt es nur für Bundesbürger, die im Ausland leben, sich zu Besuch in München aufhalten und zwingend einen neuen Pass und/oder Personalausweis brauchen. In diesem Ausnahmefall können Sie keinen Termin in einem Bürgerbüro buchen, da die Sachbearbeitung zentral erfolgt. Für Informationen zur Antragstellung und Terminvereinbarung benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Die Pass- und Personalausweisbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung als auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Ausweisdokumente für Minderjährige dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Das Kind muss bei Antragstellung immer anwesend sein.
Leben beide Elternteile mit dem Kind zusammen, reicht es, wenn ein Elternteil mit der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorspricht.
Leben sorgeberechtigte Eltern getrennt, darf nur der Elternteil das Ausweisdokument beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderes Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.
Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, kann dieser das Ausweisdokument ohne die Zustimmung des anderen Elternteils beantragen, unabhängig davon, ob die Eltern getrennt oder zusammen wohnen.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
- biometrische Lichtbilder aller Familienangehörigen, die einen neuen Reisepass und/ oder Personalausweis benötigen
- Achtung: Zur Zeit sind keine Fotoautomaten verfügbar. Bitte bringen Sie Ihr Foto zum Termin mit!
- Bei unter 16-Jährigen zur Beantragung des Personalausweises: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Bei unter 18-jährigen zur Beantragung des Reisepasses: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Falls erforderlich Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Pass- und Personalausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein zweites Mal persönlich vorbeikommen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
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