Großraum- und Schwertransporte – Erlaubnis

Für Fahrten mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Falls auf Streckenabschnitten im Stadtgebiet ein vorübergehendes Haltverbot erforderlich sein sollte, nutzen Sie bitte den Link bei "Formulare & Links". Bitte beachten Sie auch die online veröffentlichten Informationen der Verkehrspolizei München.

Voraussetzungen

  • München ist Sitz der Firma oder Zweigniederlassung, die den Transport durchführt oder
  • München ist Ausgangsort (Beladung) der erlaubnispflichtigen Fahrt

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) (mit Firmenstempel und Unterschrift)
  • Kopie der Ausnahmegenehmigung für die Zulassung des Fahrzeugs
  • Unterschriebene Haftungserklärung
  • Handelsregisterauszug

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

etwa zwei Wochen
(bei Fahrtwegen mit Brückenbauwerken oder Absicherungen mittels Verkehrszeichen auch länger)

bei eiligen Anträgen Dringlichkeitsbescheinigung erforderlich

Gebührenrahmen

Die Gebühren berechnen sich bundeseinheitlich nach einer Formel.

Seit 1.7.2022 fallen Sondernutzungsgebühren gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München vom 25.6.2014 an.

Näheres hierzu finden Sie unter Formulare und Links"

Fragen & Antworten

Nein, die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO ersetzt nicht das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.

Diese muss im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragen sein. Eine Zweigniederlassung ist ein räumlich getrennter Teil des Unternehmens, der als organisatorische Einheit selbstständig am Rechtsverkehr teilnimmt und an der Mitarbeitende teils abhängig von der Hauptniederlassung teils unabhängig von ihr wirken.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung (§ 29 Absatz 3 StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§70 StVZO)
Gebührenordnung im Straßenverkehr (GebOSt)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-39866

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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