Wartezeitauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung

Für Ihre Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis können Sie einen Nachweis über geleistete Beitragsmonate zur gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.

Beschreibung

Für eine Einbürgerung oder eine Niederlassungserlaubnis (beispielsweise eine Daueraufenthaltsbescheinigung oder Daueraufenthaltskarte) benötigen Sie einen Nachweise über die Zeiten, zu denen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt haben. 

Die so genannte Wartezeitauskunft können Sie mit unserem Kontaktformular beantragen. Wegen der Übermittlung persönlicher/ vertraulicher Informationen beachten Sie hierbei bitte die Ziffern 13 und 14 der Hinweise zur Elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung München

Sie oder auch eine bevollmächtigte Person können die Wartezeitauskunft nicht persönlich im Versicherungsamt abholen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Wartezeitauskunft wird vom Rententräger direkt an die bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegte Wohnanschrift des Antragstellenden per Post zugestellt. Wir haben auf die Bearbeitungszeit beim Rententräger sowie auf die Dauer der Zustellung keinen Einfluss.

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Ähnliche Leistungen

Widerspruch gegen die Rente

Wenn Sie Widerspruch gegen Bescheide Ihrer Rentenversicherung einlegen möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Altersrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Ihre Altersrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Beitragserstattung aus der Rentenversicherung

Wenn Sie einen Antrag auf Beitragserstattung stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Altersrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Ihre Altersrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Auskunft zur Rente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Auskunft zur Rente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Erwerbsminderungsrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Auskunft zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung oder zur Schwerbehinderung, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.