Personenbeförderungsschein – Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie sind Inhaber*in einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und haben diese verloren

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein für die allgemeine Fahrerlaubnis
  • Verlusterklärung oder die Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle
  • Falls der abhanden gekommene Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadt München ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

etwa 3 Wochen

Gebührenrahmen

Ersatzführerschein: 35 Euro



Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Nur nach Terminvereinbarung

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