Bewachungsgewerbe – Erlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wer im Angestelltenverhältnis Bewachungsaufgaben ausführt, benötigt keine eigene Bewachungserlaubnis. Für diesen Personenkreis gilt jedoch folgendes:
- Die Unternehmer*innen sind verpflichtet, alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens Bewachungsaufgaben ausführen sollen, vorab über das Bewacherregister der Gewerbebehörde zu melden.
- Angestellte, Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte mit Bewachungsaufgaben müssen nachweisen, dass sie volljährig, zuverlässig und qualifiziert sind (beispielsweise durch IHK-Unterrichtungsnachweise, IHK-Sachkundeprüfungen, Prüfungszeugnisse als IHK-geprüfter Werkschutzmeister bzw. IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, Berufsabschlüsse für den Polizeivollzugsdienst, den Justizvollzugsdienst oder als Feldjäger).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen: zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister (mit allen Eintragungen) in Kopie
- Sachkundeprüfung (IHK) oder vergleichbare Prüfungszeugnisse
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (nach der Bewachungsverordnung)
- Entwurf für einen Dienstausweis (nach der Bewachungsverordnung)
- Entwurf Dienstanweisung (nach der Bewachungsverordnung)
- Antragsformular
- Bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer (selbstständigen) Erwerbstätigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
- Führungszeugnis(uneingeschränkt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft vom Amtsgericht - Insolvenz- und Vollstreckungsgericht
- Auskunft von der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei
- Auskunft der Landesbehörde für Verfassungsschutz
Fragen & Antworten
Die Tätigkeit als Detektiv*in fällt nicht unter das Bewachungsrecht, da bei dieser Aufgabe die Ermittlung und Observation im Vordergrund stehen.
Selbstständige Kaufhausdetektiv*innen benötigt eine Erlaubnis, da bei dieser Aufgabe die Bewachung fremden Eigentums im Vordergrund steht.
Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.
- Vorstrafen oder sonstige gravierende negative Erkenntnisse über die/den Antragsteller*in
- nicht ausreichender Mittelnachweis
- ungeordnete Vermögensverhältnisse
- fehlender Qualifikationsnachweis
- fehlender Versicherungsnachweis
Rechtliche Grundlagen
§34a Gewerbeordnung
Bewachungsverordnung
Gewerbeamt
Termin
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
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Post
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Adresse
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