Zonenhaltverbot Messestadt Riem

In der Messestadt Riem herrscht ein hoher Parkdruck. Aus diesem Grund gibt es in der Messestadt West und Ost ein Zonenhaltverbot.

Zonenhaltverbot Riem - Foto: KVR

Was bedeutet das?

  • Im gesamten Bereich des Zonenhaltverbotes gilt grundsätzlich das eingeschränkte Haltverbot, bei dem Sie nur zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sowie bis zu drei Minuten halten dürfen.
  • Kurzparkmöglichkeiten bestehen überall dort, wo Sie die mit blauen Strichen gekennzeichneten Parkplätze sehen: Täglich von 9 bis 18 Uhr ist dort das Parken mit Parkscheibe für zwei Stunden erlaubt.
    Täglich von 18 bis 9 Uhr ist das Parken frei und ohne Zeitbegrenzung erlaubt.

Bitte denken Sie daran:
An den nicht gekennzeichneten Straßenstellen gilt rund um die Uhr an allen Tagen das eingeschränkte Haltverbot.
Die Beschilderung der „Blauen Zone“ befindet sich jeweils an den Einfahrten am Beginn der Zone. Hierfür wurden beidseitig Stelen errichtet, die auf die Regelungen des ruhenden Verkehrs in Kombination mit der Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo-30-Zone) hinweisen. Durch die Situierung der Stelen entsteht somit eine Art „Torbogeneffekt“, der den Beginn der Zonenregelungen in allen Zufahrtsbereichen weiter hervorhebt.

Die Festlegung zur Einführung der „Blauen Zone“ geht auf einen Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 10.11.2004 zurück. Um den Vorgaben des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1728b zur Regelung des motorisierten Individualverkehrs in der Messestadt Riem gerecht zu werden, wurde unter Zugrundelegung der einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung eine Regelung mittels eines Zonenhaltverbotes vorgesehen. Das hat den Vorteil, dass die Fluktuation einer höheren Anzahl von Fahrzeugen das Parken möglich macht.

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