Kommunale Verkehrsüberwachung
Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) kontrolliert sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr und führt Verwarnungs- und Bußgeldverfahren durch.
Zuständigkeiten der Verkehrsüberwachung
Die Mitarbeiter*innen der KVÜ kontrollieren in ihren Überwachungsgebieten (alle Parklizenzgebiete, die Altstadt und Riem), dass Verkehrsteilnehmer die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr einhalten. Festgestellte Parkverstöße beanstandet die KVÜ nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsüberwachung) erfolgt in den sogenannten 30er-Zonen und 30er-Strecken des gesamten Stadtgebietes mit moderner Messtechnik, die speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedienen.
Außerhalb der Überwachungsgebiete der KVÜ im ruhenden Verkehr und für die Überwachung der Geschwindigkeit in den übrigen Straßen der Landeshauptstadt München ist die Polizei zuständig.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung überwacht zum Beispiel:
- Bewohnerparkbereiche, Fußgängerzonen, Geh- und Radwege, Ladezonen und Behindertenparkplätze, um diese für den vorgesehenen und berechtigten Personenkreis nutzbar zu halten.
- Feuerwehranfahrtszonen und -zufahrten, Engstellen, Rettungs- und Fluchtwege, damit diese stets für den schnellen und reibungslosen Rettungs-, Ver- und Entsorgungseinsatz frei bleiben.
- Kurzzeitparkplätze, um die Zweckentfremdung durch Dauerparker zu minimieren und somit die Umschlaghäufigkeit im öffentlichen Interesse zu gewährleisten.
- Halteverbote, um in diesen Bereichen Verkehrsstaus zu vermeiden.
- Straßen vor Schulen, Kindertagesstätten und in Tempo-30-Zonen, um die Verkehrssicherheit durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in diesen Bereichen zu erhöhen.
Bei Verstößen verhängt die Kommunale Verkehrsüberwachung Verwarnungen und Bußgelder.
Falls Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, beachten Sie bitte folgende Hinweise: