Merkblatt für Veranstaltungen

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Merkblatt für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Die Veranstaltungsrichtlinien gliedern die 25 Stadtbezirke der Landeshauptstadt München in drei Veranstaltungsbereiche. Je nach Örtlichkeit Ihrer geplanten Veranstaltung können besondere Regelungen gelten.

Diese nachfolgenden allgemeinen Voraussetzungen treffen jedoch für alle Veranstaltungen gleichermaßen zu:

  • Als Veranstalterin/ Veranstalter müssen Sie die Gewähr dafür bieten, die Veranstaltung entsprechend den behördlichen Vorgaben durchzuführen.
  • Die Veranstaltung muss verkehrlich vertretbar sein.
  • Alle Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund müssen öffentlich, frei zugänglich und kostenlos sein. Absperrungen und Eintrittsgelder sind nur in den entsprechend in den
  • Veranstaltungsrichtlinien vorgesehenen Ausnahmen zulässig.
  • Bestehende Sondernutzungen müssen berücksichtigt und eingeplant werden.
  • Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund gilt das Einwegverbot, d.h. Mehrweggeschirr /-besteck muss verwendet werden.
  • Abfälle zur Beseitigung sind zwingend an den Abfallwirtschaftsbetrieb München zu überlassen (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger).

  • Werbung / Sponsoring ist nur in untergeordneter Form zulässig.
  • Veranstaltungen müssen grundsätzlich um 23 Uhr beendet sein, mit Zustimmung des Bezirksausschusses ist eine Verlängerung bis 24 Uhr möglich. Lärmintensive Veranstaltungsteile sind immer um 22 Uhr zu beenden.
  • Außerhalb der Altstadt-Fußgängerzone kann grundsätzlich ein Ersatztermin gewährt werden, wenn dieser bereits bei der Antragstellung benannt wird und nicht länger als zwei Wochen nach dem ursprünglichen Termin liegt.
  • Zelte und Pavillons sind nur zum Schutz von Ausstellungsgut und bis zu einer maximalen Größe von 25 m² zulässig.
  • Stromaggregate sind nur zulässig, wenn die elektrische  Versorgung der Veranstaltung nicht anderweitig sicher gestellt werden kann.
  • Alle Veranstaltungen sollen so geplant und durchgeführt werden, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen und damit auch von Menschen mit körperlichen, seelischen, kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen besucht werden können. Nähere Informationen finden Sie hier
  • Bei allen Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr angeboten werden, sind Toiletten bereit zu stellen..

Veranstaltungsbereich 1 (Stadtbezirk 1):

  • Festzüge aus besonderen Anlässen
  • Informationsveranstaltungen über Themen von allgemeinem Interesse (beispielsweise Umwelt, Gesundheit oder Ernährung)
  • Kultur-/ Konzertveranstaltungen
  • Kirchliche Veranstaltungen und Brauchtumsveranstaltungen (nur anzeigepflichtig)
  • Marktveranstaltungen
  • Stadtteilfeste
  • Straßenfeste von Anliegern (Achtung: Ortsbezug notwendig!) oder von anliegenden Gewerbetreibenden (Achtung: Mindestens drei Gewerbetreibende als Veranstalter!)
  • Straßenkunst (Standkonzerte, Straßentheater oder -performances)
  • Werbeveranstaltungen

Besondere Regelungen gelten für den Marienplatz, Karlsplatz/Stachus, Max-Joseph-Platz, Rindermarkt, Sendlinger-Tor-Platz, St.-Jakobs-Platz und Platz vor der Feldherrnhalle.
 

Veranstaltungsbereich 2 (Stadtbezirke 2, 3, 5 und 8):

  • Festzüge aus besonderen Anlässen
  • Informationsveranstaltungen über Themen von allgemeinem Interesse (beispielsweise Umwelt, Gesundheit oder Ernährung)
  • Kultur-/ Konzertveranstaltungen
  • Public Viewing Veranstaltungen
  • Kirchliche Veranstaltungen und Brauchtumsveranstaltungen (nur anzeigepflichtig)
  • Marktveranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Stadtteilfeste
  • Straßenfeste von Anliegern (Achtung: Ortsbezug notwendig!) oder von anliegenden Gewerbetreibenden (Achtung: Mindestens drei Gewerbetreibende als Veranstalter!)
  • Straßenkunst (Standkonzerte, Straßentheater oder -performances)
  • Werbeveranstaltungen

Besondere Regelungen gelten für den Königsplatz und den Wittelsbacherplatz.
 

Veranstaltungsbereich 3 (alle anderen Stadtbezirke):

  • Festzüge aus besonderen Anlässen
  • Flohmärkte
  • Informationsveranstaltungen über Themen von allgemeinem Interesse (beispielsweise Umwelt, Gesundheit oder Ernährung)
  • Kultur-/ Konzertveranstaltungen
  • Public Viewing Veranstaltungen
  • Kirchliche Veranstaltungen und Brauchtumsveranstaltungen (nur anzeigepflichtig)
  • Marktveranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Stadtteilfeste
  • Straßenfeste von Anliegern (Achtung: Ortsbezug notwendig!) oder von anliegenden Gewerbetreibenden (Achtung: Mindestens drei Gewerbetreibende als Veranstalter!)
  • Straßenkunst (Standkonzerte, Straßentheater oder -performances)
  • Werbeveranstaltungen

Rechtzeitig, in der Regel mindestens zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin, müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat - Veranstaltungs- und Versammlungsbüro eine Genehmigung beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie

Neben dem ausgefüllten Antragsformular (gegebenenfalls plus Anlagen) müssen Sie einen maßstabsgetreuen Aufbauplan, der alle geplanten Aufbauten enthält, beifügen. Bei notwendigen Haltverboten und Sperren sind diese im Plan einzuzeichnen und im Antragsformular anzugeben.

Ihr eingegangener Antrag wird auf seine Zulässigkeit geprüft und anschließend mit den relevanten Fachdienststellen der Landeshauptstadt München (wie Mobilitätsreferat, Branddirektion, Referat für Klima- und Umweltschutz, Polizei) abgestimmt. Die Rückmeldungen werden beim Veranstaltungs- und Versammlungsbüro koordiniert und in einem Bescheid zusammengeführt.

Mit der erteilten Erlaubnis werden Verwaltungsgebühren festgesetzt. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Größe und Dauer der Veranstaltung sowie dem Aufwand der Sachbearbeitung.

Für Straßenfeste werden in der Regel folgende Verwaltungsgebühren für die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis festgesetzt:

Anliegerstraßenfeste

  • in Fußgängerbereichen 30 Euro
  • mit Sperre und/oder Halteverbot 50 Euro bis 100 Euro

(Die Kosten für die Sperre oder Beschilderung selbst sind darin nicht enthalten).

Straßenfeste bei besonderer Bedeutung beziehungsweise mit besonderem Aufwand

  • bis zu 2301,00 Euro

Falls im Rahmen der Veranstaltung alkoholische Getränke zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeschenkt werden sollen, fallen Kosten für die Gestattung nach §12 Gaststättengesetz (GastG) an. Die Gestattung ist vom jeweiligen Standbetreiber gesondert zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie

Die Gebühr richtet sich nach Dauer und Größe der Veranstaltung.

Dabei können folgende Gebühren anfallen:
Bewirtungsfläche

bis zu                          1 Tag   bis   3 Tage
50 m²                      40,00 Euro / 63,00 Euro
100 m²                    63,00 Euro / 80,00 Euro
150 m²                    80,00 Euro / 120,00 Euro
200 m²                    120,00 Euro / 160,00 Euro
300 m²                    160,00 Euro / 240,00 Euro
500 m²                    240,00 Euro / 331,00 Euro
1000 m²                  331,00 Euro / 463,00 Euro
1500 m²                  463,00 Euro / 594,00 Euro
mehr als                 1500 m² 594,00 Euro / 726,00 Euro

Sondernutzungsgebühren für den Straßenraum werden nur in Einzelfällen festgesetzt, beispielsweise bei kommerziellen Veranstaltungen oder bei Werbeveranstaltungen. Die Höhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung.

Darüber hinaus können auch Kosten anderer Referate anfallen, beispielsweise für die Beschilderung, die Straßenreinigung, Straßenunterhalt und anderes. Werden Dienste von nicht städtischen Stellen in Anspruch genommen, wie bei Umleitungen von öffentlichen Verkehrsmitteln, erhalten Sie von dort eine gesonderte Rechnung.

Um Ihnen einen Überblick über die möglichen zu erwartenden Kosten zu geben, haben wir die relevanten Stellen und die Gebühren beziehungsweise Ansprechpartner zusammengefasst:

Abfallwirtschaftsbetrieb München, Entsorgung von Müll bei Veranstaltungen

Zusätzlich müssen Sie berücksichtigen, dass in München bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund Einwegverbot herrscht, das heißt auch hier können Mehrkosten bei Verwendung von Mehrweggeschirr/ Mehrwegbesteck entstehen. Diese Kosten können nicht beziffert werden, sind aber für den Veranstalter nicht unerheblich. Eine Ausnahme vom Mehrweggebot muss direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb München beantragt werden.

  • Weitere Informationen zum umfangreichen Entsorgungsportfolio des Abfallwirtschaftsbetriebs München finden Sie auf der Homepage
     

Kosten für die Beschilderung

Beispiel:

Ein „Standard-Straßenfest“ (übliches Wohngebiet, 50 Meter, beidseitige Sperrung und beidseitige Beschilderung mit mobilen Haltverboten) beläuft sich auf etwa 442 Euro, wobei die Kosten durch die unterschiedliche Fahrtzeit/ Entfernung vom Bauhof) variieren kann.

Stromanschluss der Stadtwerke München GmbH

Sollte bei einer Veranstaltung ein Stromanschluss aus dem öffentlichen Netz benötigt werden, müssen Sie folgendes Vorgehen beachten:

Senden Sie frühzeitig eine unverbindliche Voranfrage per E-Mail an kurzzeit@swm.de. Bei größeren Veranstaltungen schon einige Wochen im Voraus.

Die Anfrage sollte folgende Daten enthalten:

  • Bezeichnung beziehungsweise Art der Veranstaltung
  • Zeitraum beziehungsweise Dauer der Veranstaltung
  • Benötigte Leistung (beziehungsweise Anschlussvariante)
  • Genaue Örtlichkeit (mit Lageplan)

Die SWM prüfen die Anschlussmöglichkeit und bestimmen den nächstgelegenen Anschlusspunkt. Daraufhin erfolgt eine Rückmeldung an den Kunden.

Bei passender Anschlussmöglichkeit erfolgt die Anmeldung über den Antrag

Die Anmeldung bitte per E-Mail oder Fax an die SWM senden.

Diese muss mindestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.

Die SWM erstellt an dem vorher festgelegten Anschlusspunkt eine Übergabemöglichkeit, an welcher der Kunde in der Regel selbstständig anstecken kann.

Hinweis: Da es sich von Seiten der SWM nur um die Übergabestelle handelt, können gerade bei größeren Veranstaltungen zusätzliche Kosten durch weitere Firmen hinzukommen.

Hier kann es sich zum Beispiel um Kabel, Unterverteilungen beziehungsweise Straßenüberspannungen handeln.

Die Kosten für die Erstellung des Übergabepunktes richten sich nach der Leistungsgröße.

Ein Standardanschluss bis zu einer Leistung von 40 Kilowatt, maximal CEE 63A kostet derzeit 320 Euro (netto) bei rechtzeitiger Beantragung.

Hinzu kommen die Stromverbrauchskosten nach aktuell gültigem Preisblatt, das im Internet veröffentlicht ist.

Ein provisorischer Anschluss kostet zwischen 320 und 730 Euro je nach Anschlussgröße. Zusatzleistungen (Expressanschluss), vor-Ort-Besichtigung, Inbetriebnahme, Miete Anschlusskasten und anderes) können bis zu 500 Euro Mehrkosten verursachen. Alle genannten Preise sind Netto-Preise. Maximal können 250 A für eine Kurzzeitveranstaltung bereitgestellt werden. Detaillierte Informationen gibt es im Internet.

Kontakt:
SWM Services GmbH
Technische Serviceleistungen
Team Kurzzeitveranstaltungen
Telefon 089/2361-2400
Fax 089/2361-2401

Das Preisblatt mit allen Hinweisen und Telefonnummern finden Sie hier

Wasseranschluss der Stadtwerke München GmbH

Sie müssen bei den SWM ein Bauwasserantrag stellen. Nach der Genehmigung können Sie das Standrohr bei den SWM an der Emmy-Noether-Straße 2 abholen. Die Kaution kostet 900 Euro. Zu den weiteren Kosten gehören Zählergebühren (etwa 50 Euro pro Stück) und der bei Rückgabe des Standrohrs zu bezahlende aktuelle Wasserpreis für die verbrauchte Menge. Alle genannten Preise sind Netto-Preise.

Weitergehende Informationen gibt es hier.

Das Preisblatt mit allen Hinweisen und Telefonnummern finden Sie hier.

Ableitung von Schmutzwasser

Laut der Münchner Stadtentwässerung müssen bei Veranstaltungen mit Schmutzwassergebühren von 2,02 Euro je Kubikmeter Abwasser gerechnet werden.

Entwässerungsgebühren

Die Schmutzwassermenge ergibt sich aus dem von den Stadtwerken (gegebenenfalls über ein sogenanntes "Fliegendes Standrohr" als mobile Frischwasserversorgung) bezogene Frischwasser.
 

Kosten für Leistungen des Baureferats, Abteilung Gartenbau GS

- Fahnenmasten (Abbau, Wiederaufstellung): nach Aufwand
- Brunnen abstellen, wieder in Betrieb nehmen (aus Sicherheitsgründen betreten der Brunnenstube
nur durch zwei Arbeitskräfte, in der Regel Facharbeiter, Stundensätze netto):
· Facharbeiter 78 Euro pro Stunde
· Anfahrt je Fahrzeug (Außerhalb der regulären Arbeitszeit) 50 Euro / Anfahrt

Die vorgenannten Stundensätze gelten für die jeweilige Fachkraft und werden je angefangene Stunde
verrechnet.

Zuschläge:
Rahmenarbeitszeit 6:30 bis 20 Uhr (keine Zuschläge)
Nachtarbeit 20 bis 06:30 Uhr (50 Prozent Zuschlag)
Samstag (50 Prozent Zuschlag)
Sonntag (100 Prozent Zuschlag)
Feiertag (125 Prozent Zuschlag)

Treffen Zuschläge für Nacht- Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeiten zusammen, hat der Auftraggeber diese kumulativ zu zahlen. Die Rahmenarbeitszeit ist: Montag bis Freitag: 6:30 bis 20:00 Uhr.

Reguläre Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag 6:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 6:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

An- und Abtransport von Pflanzgefäßen

etwa 220 Euro brutto je Pflanzgefäß, befinden sich Stühle an den Pflanzgefäßen beläuft sich die Gebühr auf etwa 270 Euro brutto.

Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), Busumleitungen

Um die Kostenerstattung für Mehrleistungen der MVG zu erfragen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Veranstaltung_FK-MO@swm.de.

Kosten für die Straßenreinigung

Im Regelfall fallen für die Reinigung des Veranstaltungsbereichs keine Kosten an. Ist eine Sonderreinigung erforderlich, werden dem Veranstalter die tatsächliche entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Kosten für das Musikaufführungsrecht

GEMA, Telefon 030/588 58 999 oder hier

Stand: Februar 2021

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