Werbung für Veranstaltungen

Sie wollen auf Ihre Veranstaltung aufmerksam machen? Alle Informationen rund um Anschlagsflächen, Plakatierung und Werbung für Veranstaltungen.

Werbung für Veranstaltungen/Anschlagsflächen/Plakatierung

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen in der Öffentlichkeit Anschläge, insbesondere Plakate, Zettel, Schriften und Tafeln nur an den von der Landeshauptstadt München zugelassenen Anschlagsflächen (Reklame- und Plakattafeln, Plakatsäulen und -ständer sowie Schaukästen) angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch die Landeshauptstadt München vorgeführt werden (§ 1 Abs. 1 Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München).

Hinsichtlich Wahlen, Abstimmungen und politischer Veranstaltungen gelten andere Regularien.


E-Mail: plan.ha4-60@muenchen.de

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