Werbung für Veranstaltungen

Sie wollen auf Ihre Veranstaltung aufmerksam machen? Alle Informationen rund um Anschlagsflächen, Plakatierung und Werbung für Veranstaltungen.

Werbung für Veranstaltungen/Anschlagsflächen/Plakatierung

Das Anbringen von Anschlägen, insbesondere Plakate, Zettel, Tafeln und anderes, als Werbemittel für Veranstaltungen dürfen nach der sogenannten Plakatierungsverordnung nur an den von der Landeshauptstadt München zugelassenen Anschlagsflächen (Plakattafeln, Plakatsäulen und -ständern, Schaukästen) angebracht werden.

Es können demnach Werbeanschläge für Veranstaltungen weder an öffentlichen Gebäuden, Brückenbauwerken, Überführungen, Schaltkästen und anderen noch an privatem Eigentum (Zäune, Mauern oder anderem) angebracht werden.
Auch das Aufstellen von Plakatständern (insbesondere Dreiecksständer) im öffentlichen Straßenraum wie auch das Überkleben bereits aufgestellter Ständer (beispielsweise Wahlplakatständer) ist untersagt.

Im Einzelfall können Ausnahmen von den oben angeführten Regelungen gestattet werden die beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung IV/6 – Stadtgestaltung, Blumenstraße 19, 80331 München beantragt werden können.
E-Mail: plan.ha4-6@muenchen.de

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