Anlagenüberwachung nach Industrie-Emissions-Richtlinie
Hier finden Sie die Überwachungsberichte von Industrieanlagen im Münchner Stadtgebiet und Hintergründe zur Industrie-Emissions-Richtlinie.
Hintergrund zur Anlagenüberwachung
Die Anlagenüberwachung basiert auf der Industrie-Emissions-Richtlinie (IE) der Europäischen Union. Diese regelt Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Das Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen die beste verfügbare Techniken anwenden.
Um welche Industrieanlagen es sich dabei handelt, ist im Anhang 1 der Industrie-Emissions-Richtlinie geregelt. Beispielsweise Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse.
Das Überwachungsprogramm der Landeshauptstadt München (entsprechend den Vorgaben der Regierung von Oberbayern) für den Bereich Immissionsschutz soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Industrieanlagen sicherstellen.
Im Münchner Stadtgebiet befinden sich derzeit 46 Anlagen, die den Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie unterliegen. Hier finden Sie die entsprechenden Genehmigungsbescheide für diese Anlagen.
Die Anlagen, für deren Überwachung die Regierung von Oberbayern oder das Landesamt für Umwelt zuständig sind, finden Sie in dieser Liste.