Sportförderung

Finanzielle Zuschüsse für Münchens Sport: Förderrichtlinie, Voraussetzungen und Anträge

Alle Informationen zur Münchner Sportförderung

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Dokumente nicht barrierefrei sind. Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie zusätzliche Unterlagen benötigen.

Aktuelles, Richtlinien und Links

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat das Projekt Mach mit! – Bewegungsförderung für Kinder ins Leben gerufen. Der Ministerrat des Freistaats Bayern hat angesichts der negativen Auswirkungen der Coronapandemie gezielte Maßnahmen zur Bewegungsförderung mit Kindern beschlossen. Dabei wurden folgende zwei Maßnahmen auf den Weg gebracht:

  1. Bezuschussung des Jahresbeitrags für alle bayerischen Grundschüler*innen des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen gemeinnützigen Sportverein des organisierten Sports mit 30 Euro pro Kind.
  2. Förderung des Frühschwimmerabzeichens (sogenanntes „Seepferdchen“)

Zum ersten Schultag oder Kindergartentag erhalten Erstklässler*innen und Vorschulkinder des (Vor-)Schuljahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Hierdurch sollen die coronabedingt großflächig ausgefallenen Schwimmlernkurse kompensiert und der Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützt werden.

Förderempfänger*innen der Geldleistungen sind die Schwimmanbieter, wie die Schwimmvereine, DLRG, Wasserwacht und private Anbieter. Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt bei Sportvereinen über den Bayerischer Landes-Sportverband e.V. (BLSV), bei den weiteren Anbietern kann ein Antrag bei den Kreisverwaltungsbehörden, bei der Landeshauptstadt München durch den Geschäftsbereich Sport, Vereinsförderung gestellt werden. Für die Antragstellung ist eine vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle zu verwenden. Die Tabelle ist auf der Internetseite  des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration eingestellt. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist leider nicht möglich.

Fragen zu den Maßnahmen „Bewegungsförderung“ beantworten Ihnen die Kolleg*innen vom Service-Telefon Sport.

Die Sportförderrichtlinien sind die Grundlagen der Sportförderung in der Landeshauptstadt München. Sie regeln die verschiedenen Formen der Zuschüsse, wie zum Beispiel der Sportbetriebspauschale, Unterhalts- und Investitionszuschüsse und Förderung von Projekten der Inklusion/Integration und verschiedenen Sportveranstaltungen, sowie Ehrungsbereiche.

Das Verfahren zur Beantragung der erweiterten Führungszeugnisse wird derzeit überarbeitet.

Anlagen, Dokumente und Formulare

Andere Förder- und Beratungsstellen

Jährliche Bestandsstatistik

Die Bestandserhebung der Sportvereine ist Grundlage für jede Art der Sportförderung durch die Landeshauptstadt München. Wir bitten daher alle Münchner Sportvereine einmal jährlich zum 1. Januar das Datenblatt zur Bestandserhebung auszufüllen und an das Referat für Bildung und Sport zu senden:

Registrierung als Sportanbieter

Unsere Sportanbieter-Suche ermöglicht es Sportinteressierten, online passende Sportangebote in München zu finden. Registrieren Sie Ihren Verein, um auch in diesen Suche zu erscheinen:

Förderung des Sportbetriebs

Mit der Sportbetriebspauschale sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, ihre alltägliche Arbeit zu leisten und die dazu gehörenden Ausgaben zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Beschäftigung von Personal (Übungsleiterinnen und Übungsleiter, hauptamtliche Kräfte), Sachaufwendungen (Sportartikel, Büroausstattung, Geschäftsaufwand) und die Beschaffung von Dienstleistungen (Reisekosten und Unterbringung für Sportler*innen).

Antragsfrist: 1. März 2023

Formulare

Die Landeshauptstadt München erzielt Erlöse aus der Vermarktung ihrer Sportanlagen. Diese Vermarktungseinnahmen werden an die auf den betreffenden Sportanlagen ansässigen Vereine als Zuschuss weitergegeben, um den laufenden Sport- und Spielbetrieb zu unterstützen.

Förderung der Sportinfrastruktur

Gefördert wird der Unterhalt von Sportanlagen. Vereine, die eine eigene Sportanlage unterhalten oder die Kostenlast des Anlagenunterhalts sonst mittelbar tragen (z. B. durch entsprechende Mietkosten), stehen in einer ungünstigen Konkurrenzsituation zu den Vereinen, die ihren Sportbetrieb auf städtischen Sportanlagen abhalten können und damit eine deutlich geringere Kostenbelastung für die Nutzung von Sportstätten haben. Die Zuschüsse zum Unterhalt von Sportanlagen sollen eine Mehrbelastung solcher Vereine (teilweise) ausgleichen.

Antragsfrist: 31. März 2023

Formulare

Mit der Überlassung von Grundstücken, die im Eigentum der Landeshauptstadt München stehen und im Flächennutzungsplan als Sportfläche vorgesehen sind, soll Münchner Vereinen im Sinne des § 1 Abs. 1 ermöglicht werden, eigene Sportanlagen im Stadtgebiet zu errichten beziehungsweise zu unterhalten. Gegenstand der Förderung ist die Überlassung von Grundstücken zu Miet-, Pacht- oder Erbbaurechtszinsen, die weit unter dem üblichen Marktpreis liegen. Schicken Sie uns einen formlosen Antrag an die unten genannte Kontaktadresse.

Die Stadt vergibt Investitionszuschüsse und Darlehen zur Errichtung und Großinstandsetzung, um die Schaffung, Weiterentwicklung und Instandsetzung von Sportanlagen zu fördern.

Formulare

 

Vereine können von der Landeshauptstadt München betriebenen Sportanlagen anmieten.

Persönliche Anfrage und Buchung

Online-Suche und Belegungsantrag

In der Sportanlagenbelegungsanzeige (Seba) können Sie selbst nach geeigneten städtischen Sportanlagen suchen, im Kalender Belegungszeiten abfragen und eine Buchung online beantragen.

Wenn die Kapazitäten auf städtischen Anlagen nicht ausreichen, geeignete städtische Anlagen nicht existieren und der Betrieb eigener Anlagen für Vereine zu teuer wäre, kann auch die Anmietung von Sportanlagen bei privatwirtschaftlichen Betreibern unterstützt werden. So soll dem Leistungssport – und in Ausnahmefällen dem Breitensport – die Chance gegeben werden, kontinuierlich Training und Wettkampf aufrecht zu erhalten. Bitte senden Sie einen formlosen Antrag an die unten genannte Adresse.

Ehrungen und Projektförderung

Die Landeshauptstadt München zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich um den Sport in München besonders verdient gemacht haben. Schicken Sie einen formlosen Antrag an die unten genannten Adresse des Referats für Bildung und Sport.

Die Landeshauptstadt München zeichnet Sportlerinnen und Sportler aus, um deren persönliche Leistung und ihre Bedeutung für die Sportstadt München zu würdigen. Dabei ist sowohl das überregionale Image der Stadt als auch die Vorbildwirkung für den Nachwuchs von Bedeutung.

Formulare

Die gezielte Förderung von Sportveranstaltungen soll einen nachhaltigen Effekt auf die Münchner Bevölkerung bzw. die gesamte Münchner Sportlandschaft ausüben, um mehr Menschen für aktiven Sport und Bewegung zu begeistern. Veranstaltungen des Spitzensports sollen darüber hinaus das Image der Sportstadt München über die Stadtgrenzen hinaus erhalten und verstärken.

Formulare

Um Menschen mit Behinderungen sowie Migrant*innen eine langfristige, kontinuierliche, selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Sport zu ermöglichen, werden Maßnahmen benötigt, die auf die spezifischen Erfordernisse der Zielgruppe zugeschnitten sind. Die Landeshauptstadt München möchte mit einer gezielten Projektförderung Maßnahmen, die unmittelbar die Inklusion und Integration im und durch Sport fördern, unterstützen.

Formulare

Um die Vielfalt sportlicher Angebote in München zu erweitern, unterstützt die Landeshauptstadt München Maßnahmen, die unmittelbar die Entwicklung und Etablierung von Trend- und Actionsportarten in der Münchner Sportlandschaft fördern. Die Landeshauptstadt München fokussiert sich bei dabei auf die für München wichtigsten Sport- und Bewegungsarten. Die Schwerpunktsportarten sind Stand 2017: Skateboarding, Freestyle-Bike (BMX und Dirt-Bike), Fluss-Surfen, Mountainbike, Parkour, Slackline, Stand Up Paddling und Bouldern.

Formular

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