Geförderter Wohnraum: Angaben zum Haushalt
Fragen und Antworten zum Haushalt beim Antrag auf eine geförderte Wohnung über SOWON.
1. Wie trage ich eine Schwangerschaft ein?

Wir fragen Personen zwischen 14 und 50 Jahren, ob sie schwanger (2) sind. Das gilt nicht, wenn Sie als Geschlecht (1) „männlich“ angegeben haben. Wenn Sie schwanger sind, können Sie angeben, wie viele Kinder Sie erwarten (3) (zum Beispiel „2“ bei Zwillingen).
Als Nachweis brauchen wir den Mutterpass oder eine Bestätigung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
2. Welchen Familienstand und welches Datum muss ich angeben?

Wählen Sie Ihren Familienstand (1) aus dem Dropdown-Menü.
Die Option „getrennt lebend“ gibt es nicht, weil das rechtlich kein Familienstand ist. Wenn Sie noch nicht geschieden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht aufgehoben wurde, wählen Sie „verheiratet“ oder „in eingetragener Lebenspartnerschaft“ aus.
Wenn Sie „verheiratet“ sind oder „in eingetragener Lebenspartnerschaft“ leben, müssen Sie angeben, seit wann der Familienstand gilt (2). Diese Information brauchen wir für die Berechnung Ihres Einkommens (Freibetrag).
Falls Sie das Datum der Eheschließung nicht wissen, tragen Sie „01.01.1900“ bei Familienstand seit (2) ein.
3. Wann muss ich Angaben zum Aufenthaltstitel/Aufenthaltszweck machen?

Wenn Sie eine Staatsangehörigkeit (1) haben, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt, müssen Sie Ihren Aufenthaltstitel oder Ihren Aufenthaltszweck (2) angeben.
Wählen Sie Ihren Aufenthaltstitel/Aufenthaltszweck (2) aus der Liste.
Falls Ihr Aufenthaltstitel nicht in der Liste steht, wählen Sie „anderer Aufenthaltszweck“.
Manche Aufenthaltstitel haben eine Wohnsitzauflage (3).
Das bedeutet, dass Sie nur in einem bestimmten Ort wohnen dürfen.
Wenn Sie eine Wohnsitzauflage (3) haben, müssen Sie angeben, ob Sie außerhalb von München wohnen müssen (4).
Wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht für eine Registrierung ausreicht (z. B. bei Duldung oder einer Wohnsitzauflage außerhalb von München), erscheint ein Hinweis (5).
4. Wo finde ich Angaben zur Wohnsitzauflage?

Ob für Sie eine Wohnsitzauflage gilt, können Sie in Ihrem Aufenthaltstitel oder im Zusatzblatt nachlesen. Schauen Sie im Bereich „Nebenbestimmungen“ nach (zum Beispiel „Die Wohnsitznahme ist beschränkt auf die Stadt X.“).
Als Nachweis brauchen wir Ihre Aufenthaltserlaubnis oder das Zusatzblatt.
5. Welche ‚derzeitige Wohnsituation‘ muss ich auswählen?

Bitte geben Sie im Feld derzeitige Wohnsituation an, wie Sie aktuell wohnen. Wählen Sie dazu eine der folgenden Wohnsituationen aus:
Hauptmieter*in
Diese Wohnsituation liegt vor, wenn Sie alleine oder zusammen mit einer anderen Person einen Mietvertrag haben. Als Nachweis müssen Sie den Mietvertrag hochladen.
Bei jetzigem/-r Partner*in ohne Mietvertrag
Diese Wohnsituation liegt vor, wenn Sie bei Ihrer*m Partner*in wohnen, aber selbst keinen Mietvertrag haben. Ihr*e Partner*in hat einen Mietvertrag oder ist Eigentümer*in der Wohnung.
Bei ehemaligen/-r Partner*in ohne Mietvertrag
Diese Wohnsituation liegt vor, wenn Sie nach einer Trennung noch bei Ihrer*m ehemaligen Partner*in wohnen, aber selbst keinen Mietvertrag haben.
Als Nachweis müssen Sie eine „Bestätigung über vorübergehende Aufnahme“ hochladen.
Untermieter*in
Sie sind Untermieter*in, wenn Sie alleine oder mit einer anderen Person einen Untermietvertrag haben. Als Nachweis müssen Sie den Untermietvertrag hochladen.
Bei den Eltern oder Eltern der*s Partner*in
Diese Wohnsituation bedeutet, dass Sie bei Ihren eigenen Eltern oder bei den Eltern Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin wohnen. Als Nachweis brauchen wir eine Bestätigung der Eltern.
Wohnungslos (städtische oder staatliche Unterbringung)
Sie sind wohnungslos (städtische oder staatliche Unterbringung), wenn Sie in einer städtischen oder staatlichen Einrichtung untergebracht sind. Das kann zum Beispiel ein Notquartier, ein Clearinghaus, eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft oder ein Wohnprojekt für unbegleitete Minderjährige sein.
Wohnungslos (auf der Straße)
Sie sind wohnungslos (auf der Straße), wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben. Sie sind nicht im Wohnungslosensystem untergebracht und übernachten auch nicht bei Freund*innen, Bekannten oder Verwandten.
Als Nachweis brauchen wir eine Bestätigung von einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe (zum Beispiel Teestube Komm, St. Bonifaz, Karla 51, otto & rosi, Schiller 25, Sozialer Beratungsdienst oder Streetwork).
Bei Freund*innen, Bekannten oder Verwandten ohne Mietvertrag
Diese Wohnsituation bedeutet, dass Sie vorübergehend bei Freund*innen, Bekannten oder Verwandten wohnen, aber selbst keinen Mietvertrag haben (privates Notquartier).
Als Nachweis brauchen wir eine „Bestätigung über vorübergehende Aufnahme“.
Einrichtung der Jugendhilfe
Diese Wohnsituation liegt vor, wenn Sie in einer Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht sind. Dazu gehören Heime, Wohngruppen, Pflegefamilien und andere stationäre Wohnformen nach §§ 19, 33, 34, 35 und 35a des SGB VIII.
Therapeutische Einrichtung
Diese Wohnsituation liegt vor, wenn Sie in einer Fachklinik, Therapieeinrichtung, therapeutischen Wohngemeinschaft oder einem Krankenhaus (zum Beispiel Psychiatrie oder Suchtklinik) wohnen und keine eigene Wohnung haben. Dazu gehören auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Wohnprojekte von Vereinen oder sozialpädagogisch betreutes Wohnen.
Als Nachweis brauchen wir einen Therapie- oder Betreuungsvertrag oder eine Bestätigung der Einrichtung.
Frauenhaus
Diese Wohnsituation liegt vor, wenn Sie in einem Frauenhaus wohnen. Dieses bietet Schutz für Frauen und ihre Kinder, die von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind.
Strafvollzugsanstalt
Diese Wohnsituation liegt vor, wenn Sie im Gefängnis, in Untersuchungshaft oder in einer Maßregelvollzugseinrichtung (zum Beispiel einer forensischen Klinik) untergebracht sind. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn Sie in den nächsten 12 Monaten entlassen werden.
Als Nachweis brauchen wir eine Haftbescheinigung, ein Hafturteil oder ein Schreiben des Sozialdienstes mit dem voraussichtlichen Termin Ihrer Entlassung.
Hotel/Pension
Diese Wohnsituation liegt, vor wenn Sie in einem Hotel, Boardinghaus oder einer Pension (außerhalb des städtischen/staatlichen Wohnungslosensystems) leben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie sich nicht vorübergehend hier aufhalten (z.B. Urlaub/Tourismus).
Eigentümer*in
Diese Wohnsituation liegt vor, wenn Sie Eigentum an einer Wohnung oder einem Haus haben.
6. Welche Adresse soll ich angeben?

Bitte geben Sie Ihre Wohnadresse an.
Wenn wir Ihre Post an eine andere Adresse schicken sollen, tragen Sie diese im Feld „sonstige Mitteilungen“ ein (auf der Maske Begründung).
Falls Sie keine feste Wohnanschrift haben (Wohnsituation „Wohnungslos (auf der Straße)“), können Sie Ihre Postanschrift eintragen.
Bei der Eingabe der Straße (1) findet ein Abgleich mit dem Münchener Straßenverzeichnis statt. Es werden Ihnen passende Adressvorschläge angezeigt. Das gilt auch für die Hausnummer. Wenn Sie die Hausnummer angeben, werden Postleitzahl (3), Ort (4) und Land (5) automatisch befüllt. Sie können alle Eingaben manuell ändern.
Straße und Hausnummer sind grundsätzlich Pflichtfelder. Das gilt nicht, wenn Sie die Wohnsituation „Frauenhaus“ oder „Wohnungslos (auf der Straße)“ angegeben haben. In diesen Fällen können Sie im Feld Straße (1) ein Postfach eintragen.
7. Was sind ‚Gesundheitliche Einschränkungen‘?

Im Bereich gesundheitliche Einschränkungen müssen Sie Angaben zu Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen machen.
Wenn Sie eine Schwerbehinderung (1) (ab einem Grad der Behinderung von 50) haben, müssen Sie als Nachweis Ihren Schwerbehindertenausweis hochladen.
Wenn Sie dauerhaft auf einen Rollstuhl (2) angewiesen sind, müssen Sie ein ärztliches Attest hochladen. Nutzen Sie dazu unsere Vorlage 'Ärztliches Attest', das Ihnen auf SOWON zum Download angeboten wird.
Wenn Sie einen Pflegegrad (3) haben, können Sie diesen aus dem DropDown-Menü auswählen.
Sonstige gesundheitliche Einschränkungen, können Sie auf der Maske Begründung angeben.
8. Habe ich einen zusätzlichen Raumbedarf?

Grundsätzlich gilt pro Person ein Raum als angemessen. In besonderen Fällen können wir einen zusätzlichen Raumbedarf anerkennen.
Ein Mehrraumbedarf aus gesundheitlichen Gründen (1) liegt zum Beispiel vor, wenn Sie dauerhaft einen Rollstuhl nutzen oder wenn eine Pflegekraft über Nacht bei Ihnen bleibt. Dafür brauchen wir ein ärztliches Attest als Nachweis. Bitte nutzen Sie die Vorlage „Ärztliches Attest“, die Sie auf SOWON herunterladen können.
Wenn Sie ein Kind haben, das Sie regelmäßig besucht, kann es auch einen zusätzlichen Raumbedarf (2) geben. Das gilt nur, wenn das Kind über Nacht (3) bei Ihnen bleibt. Als Nachweis brauchen wir eine gerichtliche Entscheidung oder das Formular „Kinder in getrennten Haushalten“, das Sie auf SOWON herunterladen können. Daraus muss hervorgehen, wie oft das Kind bei Ihnen ist.
Da der Wohnraum in München stark begrenzt ist, kann ein Mehrraumbedarf aus beruflichen Gründen nicht anerkannt werden.
9. Mit wem kann ich einen Antrag stellen?

Wenn mehrere Personen einen Antrag stellen, prüfen wir, ob die Personen als Haushaltsangehörige (nach Artikel 4 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz) gemeinsam registriert werden können. Dafür müssen Sie die Beziehung zur antragstellenden Person (1) angeben. Bitte geben Sie die Beziehung immer aus Sicht der antragstellenden Person an. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Kind eintragen, wählen Sie als Beziehung „Kind“ aus (nicht „Mutter“ oder „Vater“).
Folgende Personen können zusammen für eine Wohnung registriert werden:
- (jeweils von der antragstellenden Person und deren Partner*in aus betrachtet):
- (Ur-)Großeltern, Eltern, Kinder, (Ur-)Enkel;
- Bruder, Schwester;
- Schwiegervater/-mutter, Schwiegersohn/-tochter;
- Schwager, Schwägerin
- Pflegekinder
Folgende Personen können nicht registriert werden:
- Onkel, Tante, Cousin, Cousine (= Vetter, Base); Neffe, Nichte und weiter entfernte Verwandte/sonstige Personen
Lebensgefährt*innen können nur dann gemeinsam registriert werden, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft nach Artikel 4 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz handelt. Eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft liegt vor, wenn das Paar seit mindestens 2 Jahren zusammenwohnt (2) oder ein gemeinsames Kind hat bzw. erwartet (3). Als Nachweis für ein gemeinsames Kind müssen Sie die Geburtsurkunde oder eine Vaterschaftsanerkennung hochladen.
Wenn Sie weniger als 2 Jahre zusammenwohnen und kein gemeinsames Kind haben oder erwarten, fragen wir, ob Sie schon länger als 2 Jahre ein Paar sind (4).
Wenn Sie länger als 2 Jahre ein Paar sind, müssen Sie eine „Erklärung dauerhafte Lebensgemeinschaft“ hochladen.
Wenn Sie seit weniger als 2 Jahre ein Paar sind, können Sie nicht gemeinsam registriert werden. Es erscheint ein Hinweis (5). Bitte entfernen Sie die Person aus Ihrem Antrag. Ansonsten müssen wir den Antrag ablehnen.
10. Wie trage ich meine Kinder in den Antrag ein?
Kinder können nur mit Ihnen zusammen registriert werden, wenn sie mindestens die Hälfte der Zeit (50 % oder mehr) bei Ihnen wohnen. In diesem Fall tragen Sie das Kind als weitere Person ein.
Wenn ein Kind weniger als 50 % der Zeit bei Ihnen wohnt, können wir Sie nicht zusammen registrieren. Besucht das Kind Sie regelmäßig (zum Beispiel jedes Wochenende), berücksichtigen wir das bei der Wohnungsgröße. Tragen Sie das im Bereich „Zusätzlicher Raumbedarf“ ein.
Wenn Kinder in mehreren Haushalten wohnen, müssen Sie eine gerichtliche Entscheidung oder eine Zustimmung der sorgeberechtigten Person hochladen. Dafür gibt es das Formular „Kinder in getrennten Haushalten“, das Sie auf SOWON herunterladen können.
Wohnt das Kind in einer Einrichtung oder Pflegefamilie, können wir es nur berücksichtigen, wenn es in den nächsten 12 Monaten wieder zu Ihnen zurückkommt oder die Rückkehr nur von der Vermittlung in eine passende Wohnung abhängt. Als Nachweis müssen Sie eine amtliche Bestätigung über die geplante Rückführung des Kindes in den Haushalt hochladen.