Geförderter Wohnraum: Begründung des Antrags

Fragen und Antworten zur Begründung des Antrags auf eine geförderte Wohnung über SOWON.

1. Was bedeutet die „Wohnung ist zu klein“?

Wenn in Ihrer Wohnung mehr Personen leben als Räume vorhanden sind, ist Ihre Wohnung wahrscheinlich zu klein. Voraussetzung ist, dass Sie Hauptmieter*in, Untermieter*in oder Eigentümer*in der Wohnung sind. Den Grund „Wohnung ist zu klein“ können Sie nur auswählen, wenn alle Personen im Antrag in derselben Wohnung leben (gleiche Adresse). Leben nicht alle Personen in derselben Wohnung (andere Adresse), können Sie den Grund  „Haushaltsgründung“ auswählen.

Wir fragen Sie, wie viele Wohnräume Ihre Wohnung hat und ob Ihre Küche über 18m² groß ist. Geben Sie bitte auch an, ob Sie sich Bad oder Küche mit Personen teilen, die nicht im Antrag stehen. Als Nachweis brauchen wir Ihren Mietvertrag.

Dann prüfen wir, ob Ihre Wohnung zu klein für Ihren Haushalt ist. Dabei können wir nur Personen berücksichtigen, die in Ihrem Antrag stehen. Ihre Dringlichkeit (Punkte) richtet sich danach, wie viele Räume Sie zu wenig haben.

Bitte beachten Sie:
Im sozialen Wohnungsbau gilt ein Wohnraum pro Person als angemessen. Dabei zählt jeder Raum ab 6 qm als Wohnraum, wenn er mindestens ein Fenster hat und beheizbar ist.

2. Was bedeutet die „Wohnung ist zu groß“?

Wählen Sie den Grund „Wohnung ist zu groß“ aus, wenn Sie in eine kleinere Wohnung umziehen wollen. Voraussetzung ist, dass alle Personen im Antrag in derselben Wohnung leben (gleiche Adresse). Außerdem müssen Sie Mieter*in einer geförderten Wohnung sein, die Sie vom Amt für Wohnen und Migration bekommen haben.

Wir fragen Sie dann, wie viele Wohnräume Ihre Wohnung hat und ob Ihre Küche über 18 qm groß ist. Geben Sie bitte auch an, ob Sie sich Bad oder Küche mit Personen teilen, die nicht im Antrag stehen. Als Nachweis brauchen wir Ihren Mietvertrag.

3. Was bedeutet „Wohnungslosigkeit“?

Alle Personen im Antrag haben keinen Mietvertrag und sind auch nicht Eigentümer*in einer Wohnung? Dann wählen Sie den Grund „Wohnungslosigkeit“ aus.

Das gilt besonders, wenn alle Personen im Antrag eine der folgenden Wohnsituationen (vergleiche Maske Haushalt) angegeben haben:

  • Therapeutische Einrichtung
  • Einrichtung der Jugendhilfe
  • Wohnungslos (städtische oder staatliche Unterbringung)
  • Hotel / Pension
  • Wohnungslos (auf der Straße)
  • Strafvollzugsanstalt
  • Frauenhaus
  • bei Freunden, Bekannten oder Verwandten ohne Mietvertrag
  • bei ehemaligem/-r Partner*in ohne Mietvertrag

In diesem Fall wählt das System den Grund „Wohnungslosigkeit“ automatisch aus. Welche Nachweise Sie hochladen müssen, hängt von Ihrer konkreten Wohnsituation ab.

4. Was bedeutet „Gesundheitliche Gründe“?

Geben Sie „gesundheitliche Gründe“ an, wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, die mit Ihrer Wohnsituation zusammenhängen.

Als Nachweis brauchen wir ein ärztliches Attest. Bitte nutzen Sie dazu unsere Vorlage, die Sie auf SOWON herunterladen können. Wählen Sie dann auf SOWON die Buchstaben aus, die Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt in der Vorlage angekreuzt hat.

Die Buchstaben A, B und C zeigen, wie schlimm Ihre gesundheitlichen Probleme sind (Schweregrad):

Schweregrad A
Sie haben Beschwerden, die Ihren Alltag stören, aber nicht gefährlich sind. Beispiele sind:

  • Feinstaub oder Lärm
  • Streit mit Nachbar*innen oder Vermieter*innen
  • geringfügiger Schimmel (zum Beispiel in Fugen im Bad)
  • Strahlenbelastung durch Mobilfunk
  • Keine Geschäfte oder Ärzt*innen in der Nähe
  • Wohnung ist zu heiß oder zu kalt

Schweregrad B
Sie haben ernsthafte gesundheitliche Probleme, die Ihren Alltag stark einschränken. Diese können dazu führen, dass Ihre Krankheiten schlimmer werden oder neue Krankheiten entstehen. Beispiele sind:

  • Starker Schimmel bei Atemproblemen (z. B. Asthma)
  • Schwierigkeiten beim Treppensteigen, wenn es keinen Aufzug gibt

Schweregrad C

Ihre gesundheitlichen Probleme sind sehr ernst oder lebensbedrohlich. Die Probleme haben schon zu gefährlichen Situationen geführt. Beispiele sind:

  • Rollstuhlfahrer*in kann die Wohnung nicht verlassen (zum Beispiel weil es keinen Aufzug gibt)
  • Zugang zur Wohnung ist nicht barrierefrei für Menschen mit schwerer Gehbehinderung
  • Wohnung ohne Aufzug bei schwerer Herzerkrankung
  • Es gab schon einen Unfall auf der Treppe wegen einer Gehbehinderung. Es gibt keinen Aufzug.
  • Sie müssen Heimdialyse durchführen, aber in Ihrer Wohnung ist das nicht möglich.
  • Ihre Pflegekraft muss über Nacht bleiben, aber in Ihrer Wohnung ist das nicht möglich.

Der Buchstabe D bedeutet, dass Ihre gesundheitlichen Probleme von Ihrer Wohnsituation kommen. Wenn Sie umziehen, könnte Ihre Gesundheit also besser werden.

Bitte beachten Sie: Wenn es Schimmel in der Wohnung gibt, brauchen wir neben dem ärztlichen Attest auch eine Bestätigung der Vermieter*innen. Laut Gesetz müssen Sie Ihre Vermieter*innen sofort über den Schimmel informieren. Die Vermieter*innen müssen dann herausfinden, woher der Schimmel kommt, und ihn vielleicht entfernen. Nur wenn das nicht hilft oder nur für kurze Zeit geholfen hat, können wir gesundheitliche Gründe wegen Schimmel berücksichtigen.

5. Was bedeutet „Andere Gründe“?

Für Sie trifft keiner der Antragsgründe auf SOWON zu? Dann wählen Sie „andere Gründe“ aus.

Beispiele für „andere Gründe“ sind:

  • Lärmbelästigung
  • Nachbarschaftskonflikte
  • Allgemeiner Umzugswunsch
  • Lage im Stadtgebiet
  • Verkehrsanbindung
  • Einkaufsmöglichkeiten
  • Grundriss der Wohnung oder Aufteilung der Räume
  • Ausstattung der Wohnung

6. Was bedeutet „Haushaltsgründung / Trennung“?

Wählen Sie den Grund „Haushaltsgründung / Trennung“, wenn einer dieser Fälle zutrifft:

  • Haushaltsgründung
    • Zusammenzug aus unterschiedlichen Wohnungen
    • Auszug aus Wohnung der Eltern
  • Trennung

Zusammenzug aus unterschiedlichen Wohnungen

Das ist der Fall, wenn noch nicht alle Personen im Antrag zusammenwohnen (andere Adresse) und mindestens eine Person Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung ist.

Wir fragen Sie dann nach Informationen zu Ihrer Wohnung bzw. Ihren Wohnungen: Wie viele Wohnräume gibt es und ist die Küche über 18 qm groß? Geben Sie bitte auch an, ob Sie sich Bad oder Küche mit Personen teilen, die nicht im Antrag stehen. Als Nachweis brauchen wir Ihren Mietvertrag bzw. die Mietverträge.

Auszug aus Wohnung der Eltern

Das ist der Fall, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen (Wohnsituation „bei Eltern oder bei Eltern des Partners“ auf der Maske Haushalt) und ausziehen möchten.

Als Nachweis brauchen wir den Mietvertrag Ihrer Eltern und eine Auflistung der Personen, die in der Wohnung leben.

Sie sind unter 25 Jahre und bekommen Leistungen vom Jobcenter (SGB II)? Dann muss das Jobcenter Ihrem Auszug zustimmen. Die Zustimmung müssen Sie hochladen. 

Trennung

Das ist der Fall, wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind und sich trennen möchten.

Wir stellen Ihnen dann Fragen zu Ihrer Wohnung. Wir müssen zum Beispiel prüfen, ob Ihnen das Gericht die Wohnung zuweisen kann. Danach richtet sich Ihre Dringlichkeit (Punkte).

7. Was bedeutet „Wohnung ist zu teuer“?

Können Sie Ihre Wohnung nicht mehr bezahlen? Oder hat das Jobcenter (SGB II) oder das Sozialamt (Grundsicherung, SGB XII) angedroht, Ihre Leistungen zu kürzen oder hat die Leistungen bereits gekürzt? Dann wählen Sie den Grund „Wohnung ist zu teuer“.

Sie beziehen SGB II oder SGB XII Leistungen?
Dann brauchen wir einen Nachweis über die Androhung oder die Kürzung der Leistungen.

Sie beziehen nicht Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII?
Wir fragen Sie nach der Höhe Ihrer Miete (Grundmiete und Nebenkosten) und ob Sie Kindergeld oder Wohngeld bekommen. Dann berechnen wir Ihre Mietbelastungsquote (= Anteil der Miete vom Einkommen). Danach richtet sich Ihre Dringlichkeit (Punkte).

8. Was bedeutet „Häusliche Gewalt“?

Häusliche Gewalt ist jede Art körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zwischen Personen (auch Kindern), die im Zusammenhang mit einer Wohngemeinschaft oder Beziehung verübt, versucht oder angedroht wird.

Als Nachweis brauchen wir eine Bestätigung von einer dieser Stellen:

  • Justiz- oder Polizeibehörden (Verfügungen, Beschlüsse, Protokolle)
  • zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung und häusliche Gewalt der LHM (bei städtischen Dienstkräften)
  • Jugendämter
  • Münchner Notfallambulanz für weibliche Gewaltopfer am Institut für Rechtswissenschaft der Universität München (LMU)
  • Gleichstellungsstelle für Frauen der LHM
  • Männerinformationszentrum
  • Frauenhilfe München
  • Ärzt*innen

9. Was bedeutet „Beendigung des Mietverhältnisses"?

Ihr Mietvertrag ist befristet? Sie haben eine Kündigung bekommen oder stehen kurz vor einer Räumung? Dann wählen Sie den Grund „Beendigung des Mietverhältnisses“ aus.

Bitte wählen Sie im DropDown-Menü auf SOWON den Grund der Beendigung aus. Zur Auswahl stehen:

  • Kündigung
  • Räumungsklage
  • Räumungsurteil
  • Befristung
  • Tod oder Wegzug des Hauptmieters
  • Vergleich

Als Nachweis brauchen wir den Mietvertrag und ein Schreiben zur Beendigung (zum Beispiel die Kündigung oder das Räumungsurteil). Wir schalten dann die städtische Mietberatung und die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) ein. Die Stellen prüfen, ob Sie vielleicht doch in der Wohnung bleiben können. Danach richtet sich Ihre Dringlichkeit (Punkte).

10. Was bedeutet „Sonstige Mitteilungen“?

Sie möchten dem Amt für Wohnen und Migration noch etwas sagen? Nutzen Sie dazu das Feld „Sonstige Mitteilungen“.