Bewerbungen und Wohnungsvergabe in SOWON

Sie haben eine oder mehrere passende Wohnung über SOWON gefunden? Das müssen Sie bei der Bewerbung beachten und für die Vergabe wissen.

Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?

Sie können 3 Bewerbungen gleichzeitig abgeben. Alle Ihre Bewerbungen sind gleich wichtig. Es gibt keine Reihenfolge oder Gewichtung Ihrer Bewerbungen. Wenn Sie  eine Wohnung besonders interessiert, bewerben Sie sich nur auf diese Wohnung. Sobald Sie zu den dringlichsten Bewerbern gehören und für eine Wohnung benannt werden, ruhen Ihre anderen Bewerbungen bis feststeht, ob Sie vom Vermieter als neuer Mieter ausgewählt wurden.

Wie lange kann ich mich auf eine Wohnung bewerben?

SOWON_Bewerbungsfrist

Wohnungsangebote sind in der Regel 14 Tage online. Es ist nicht wichtig, ob Sie sich zu Beginn oder kurz vor Ablauf des Wohnungsangebots bewerben. Entscheidend ist Ihre individuelle Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs (Gesamtpunkte im Registrierbescheid) im Vergleich zu allen anderen Bewerbungen.

Was sind „Aktive Bewerbungen“?

SOWON_Aktive-Bewerbungen

Hier sehen Sie die Wohnungen, auf die Sie sich beworben haben.

  • Wenn Sie auf die Wohnung unter 'Angebot' klicken, können Sie die Details sehen.
  • Bei „Angebot endet am“ sehen Sie, wie lange diese Wohnung noch online ist. Bis zu diesem Tag können Sie Ihre Bewerbung verändern.
  • Unter „meine Reaktion“ steht nur etwas, wenn Sie die Wohnung besichtigt haben.
  • Wenn Sie die Wohnung mieten wollen, steht hier „Zusage“.
  • Wenn Sie die Wohnung nicht mieten wollen, steht hier „Absage“.
  • Bei „Zahl Bewerbungen“ sehen Sie, wie viele andere Menschen diese Wohnung haben wollen.
  • Wenn Sie Ihre Bewerbung zurücknehmen wollen, klicken Sie auf Löschen (Mülleimer).

Was sind „Abgeschlossene Bewerbungen“?

SOWON_Abgeschlossene-Bewerbungen

Hier sehen Sie Ihre Bewerbungen, die für Sie beendet sind.
Das ist der Fall, wenn Sie

  • nicht benannt wurden (andere Bewerbungen waren dringlicher)
  • vom Vermieter nicht bestätigt wurden (Vermieter hat sich für einen anderen Wohnungssuchenden entschieden)

Es kann auch sein, dass die Bewerbung vom Amt für Wohnen und Migration nicht angenommen wurde. Das ist nur sehr selten der Fall!

Bewerbungen werden nicht angenommen, wenn sich nach der Bewerbung Ihre Daten geändert haben (Personenzahl oder Einkommen). Oder der Vermieter kann die Wohnung doch nicht vermieten.

Wann kann ich eine Wohnung besichtigen?

Aus allen Bewerbungen werden die Dringlichsten ausgewählt. Das schreibt das Gesetz vor. Gehören Sie zu diesen dringlichsten Wohnungssuchenden bekommen Sie eine Mitteilung in Ihr Postfach. Darin ist die Adresse des Vermieters genannt und Sie können eine Besichtigung vereinbaren. Den Besichtigungstermin vereinbaren Sie direkt mit dem Vermieter.

Eine Wohnungsbesichtigung ist bei Neubauvorhaben in der Regel nicht möglich, da das Betreten der Baustelle streng verboten ist. In solchen Fällen wird die Hausverwaltung die Wohnung anhand von Grundrissplänen und der Ausstattungsmerkmale darstellen.

Wie sage ich eine Wohnung zu oder ab?

SOWON_Zusage-Absage

Sie haben eine Wohnung besichtigt und mit dem Vermieter gesprochen.
Setzen Sie ein Häkchen bei „Ich habe die Wohnung besichtigt“.

Wenn Sie die Wohnung mieten wollen, klicken Sie zusagen.

Wenn Sie die Wohnung nicht mieten wollen klicken Sie absagen.
Sie müssen uns sagen, warum Sie die Wohnung nicht wollen.

Bitte beachten Sie, dass der Bereich zum Eintragen Ihrer Zusage oder Absage erst einen Tag nach einer Benennung sichtbar ist.

Kann ich mehr Zeit für die Zusage oder Absage bekommen?

Sie können mehr Zeit bekommen um zuzusagen oder abzusagen. Bitte wenden Sie sich an das Kundencenter:

Telefon: 089 233-96820
Telefax: 089 233-40148
oder
sowon.muenchen.de/SOWON/shared/kontakt.jsf

Ich habe versehentlich zugesagt. Kann ich meine Zusage zurückziehen?

Bitte sagen Sie erst zu, wenn Sie die Wohnung besichtigt haben und die Wohnung anmieten möchten. Eine nachträglich Rücknahme Ihrer Zusage ist über SOWON nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Kundencenter.

Wer entscheidet, ob ich die Wohnung bekomme?

Das Amt für Wohnen und Migration teilt dem Vermieter die dringlichsten Bewerber mit. Aus diesen wählt der Vermieter einen Haushalt aus. Die Entscheidung liegt allein beim Vermieter.

Wie erfahre ich, ob ich die Wohnung bekomme?

SOWON_Bewerbungen-Postfach

Sie können auf SOWON im Bereich „Ihre Bewerbungen“ sehen, ob Sie eine Wohnung bekommen (Sachstand: „für Wohnung bestätigt“). Zusätzlich erhalten Sie eine Mitteilung über die Zusage oder Absage in Ihr Postfach. Bei einer Zusage werden Sie aufgefordert, einen Termin mit dem Vermieter zu vereinbaren, um den Mietvertrag zu unterschreiben.

Flyer Wohnungssuche online

Flyer Wohnungsantrag online

In unserem Flyer „Wohnungssuche online“ finden Sie weitere Informationen.