Preisgedämpfter Mietwohnungsbau
Der PMB ermöglicht es Haushalten, unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken eine bezahlbare Wohnung zu beziehen.
So funktioniert der PMB

Der Preisgedämpfte Mietwohnungsbau (PMB) ermöglicht es den Miethaushalten, deren Haushaltseinkommen über denen des geförderten Mietwohnungsbaus liegen und die dennoch mindestens 30 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens an Mietbelastung aufbringen müssen, eine bezahlbare Wohnung zu beziehen. Eine Fördermittelvergabe ist nicht vorgesehen!
Grundlagen
Grundlage für den Preisgedämpften Mietwohnungsbau ist die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) oder die Anwendung des sogenannten „40%-Beschlusses für Befreiungen“ (befristet bis zum 31.12.2026). Nach ihren Verfahrensgrundsätzen werden die Planungsbegünstigten an den Kosten und Lasten einer städtebaulichen Planung, mit der eine nicht unerhebliche Bodenwertsteigerung verbunden ist, angemessen beteiligt. Je nach Schwerpunktsetzung der gewählten Bausteine des Baukastenmodells (siehe Novellierung der SoBoN 2021) ist ein Anteil des neu geschaffenen Wohnbaurechts für den Preisgedämpften Mietwohnungsbau zu verwenden.
Wird ein Bauvorhaben im Wege einer Befreiung genehmigt, kommt es zur Anwendung des sogenannten „40%-Beschlusses für Befreiungen“. Durch die Zweite Programmanpassung von "Wohnen in München VII, Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 28.05.2025, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16626, ist eine Bindung grundsätzlich im München-Modell-Miete, und zwar zu 30 % mit einer Bindungsdauer von 40 Jahren nachzuweisen. Alternativ dazu kann eine Bindung zu 40 % im PMB mit einer Bindungsdauer von 55 Jahren erfolgen.
Vorgaben für die Planungsbegünstigten
Die Wohnungsgrößen im PMB sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Festlegungen:
- 1 Person bis 60 m² Wohnfläche
- 2 Personen bis 75 m² Wohnfläche
- 3 Personen bis 90 m² Wohnfläche
- 4 Personen bis 105 m² Wohnfläche
- 5 Personen bis 120 m² Wohnfläche
- für jede*n weiteren Haushaltsangehörige*n bis zu 15 m² Wohnfläche mehr
Vor der Einreichung des Bauantrags beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission, müssen Planungsbegünstigte die notwendigen Unterlagen zur Prüfung und Bestätigung der technischen Voraussetzungen bei der Hauptabteilung III – Stadtsanierung und Wohnungsbau vorlegen und abstimmen.
Vorgaben für die Vermieter*innen
Die Mietwohnungen dürfen nur von Miethaushalten bezogen werden, die mindestens 30 Prozent ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Miete aufwenden. Die Miethöhe (derzeit 16,00 €/m² Wohnfläche), Mieterhöhung und das Verbot der Eigenbedarfskündigung sind vorgegeben und in die abzuschließenden Mietverträge aufzunehmen.
Es bedarf einer Bestätigung des Miethaushalts über das monatliche Haushaltsnettoeinkommen zum Nachweis der Bezugsberechtigung. Diese Bestätigung ist dem Vermietenden vor Abschluss des Mietverhältnisses vorzulegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Anlage zur Bestätigung des Haushaltsnettoeinkommens.
So funktioniert die Wohnungsvergabe
- Die Vergabe der PMB-Wohnungen erfolgt direkt über die Vermieter*innen. Aktuelle Wohnungsangebote werden zum Beispiel durch die Vermieter*innen über Immobilienanzeigen in Zeitungen oder Immobilienportale im Internet inseriert.
- Auskünfte zu inhaltlichen Fragen des Programms sowie eine technische Beratung erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung III - Stadtsanierung und Wohnungsbau.
Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung und Wohnungsbau, PLAN-HA III/10
Blumenstraße 31
80331 München
E-Mail:
plan.ha3-10@muenchen.de