Ökologischer Kriterienkatalog
Für das nachhaltige Bauen auf städtischen Flächen sind verbindliche Kriterien einzuhalten. Diese sind im Ökologischen Kriterienkatalog geregelt.
Kriterien zum nachhaltigen Bauen
Der Schutz von Luft, Boden und Wasser sowie der sorgsame Umgang mit Natur und Rohstoffen ist zur allgemein anerkannten Verpflichtung geworden. In den vergangenen Jahren hat der Stadtrat zahlreiche Grundsatzbeschlüsse zu einer ökologisch orientierten Stadtpolitik gefasst.
Der Ökologische Kriterienkatalog fördert seit 1995 nachhaltiges Bauen auf städtischen Grundstücken. Er wird auf privat-rechtlicher Basis in den Grundstückskaufverträgen vereinbart.
Er enthält verbindliche Kriterien zum nachhaltigen Bauen, die vom Kommunalreferat beim Verkauf städtischer Flächen eingebracht und vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung geprüft und vollzogen werden.
Der Kriterienkatalog trifft Aussagen zur Gebäudeplanung, zu den zu verwendenden Baustoffen, zu Wärmeschutz, Haustechnik, Stellplätzen, Außenanlagen und anderen Aspekten.
Ziele sind:
- mit Rohstoffen und Energie sparsam umzugehen,
- die Umweltbelastung zu reduzieren,
- gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen,
- günstige Energie- und Lebenszykluskosten zu erreichen.
Der Kriterienkatalog ist verpflichtend für alle Bauvorhaben auf städtischen Grundstücken für
- Wohnungsbauvorhaben (freifinanziert oder finanziert mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten)
- Gewerbe- und Industriebauten
Der Ökologische Kriterienkatalog wird laufend in einem kooperativen Abstimmungsprozess fortgeschrieben, zuletzt im Dezember 2021. Die neue Fassung reagiert unter anderem auf Änderungen der Energiesparverordnung EnEV. Neu aufgenommen wurde auch eine Verpflichtung für den Artenschutz.
Ansprechpartner*innen
Stadtbezirke 4, 9, 10, 11, 20, 21, 22, 23, 24, 25:
Telefon 089 / 233-26611
Telefon 089 / 233-28172
Stadtbezirke 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19:
Telefon 089 / 233-26648
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