Migrationsbeiratswahl
Die Migrationsbeiratswahl fand am 19. März 2023 statt.

Informationen in verschiedenen Sprachen
Vorläufiges Wahlergebnis
Bis zur Sitzung des Wahlausschusses finden Sie hier
das vorläufige Wahlergebnis der Migrationsbeiratswahl vom 19. März 2023.
Bitte beachten Sie
Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 29. März 2023 statt. Nach der Sitzung wird das endgültige Wahlergebnis hier veröffentlicht.
Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.
Sie findet am Mittwoch, 29. März, 10 Uhr in der
Ruppertstraße 11, Saal im Erdgeschoss statt.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle ausländischen Staatsangehörigen, die am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Monaten in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich hier leben
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen automatisch im Wählerverzeichnis und bekommen eine Wahlbenachrichtigung.
Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem
- einen ausländischen Pass haben
- oder den deutschen Pass noch nicht länger als 12 Jahre haben (Einbürgerung nach dem 18. März 2011)
Achtung: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Um bei der Migrationsbeiratswahl wählen zu können, musste beim Wahlamt die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragt werden.
Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis sollte bis 3. März 2023 beim Wahlamt sein.
Stimmen verteilen
Bei dieser Wahl entscheiden Sie, wer einen Platz im Migrationsbeirat bekommt. Sie haben 40 Stimmen.
Stimmzettel
Auf dem Stimmzettel sind alle Wahlvorschläge nach Anfangsbuchstaben von A bis Z sortiert. Jede Liste hat eine Nummer, ein Kennwort und nummerierte Bewerber*innen. Bei jeder Person steht der Name, die Staatsangehörigkeit und der Beruf.
Hier finden Sie alle Wahlvorschläge (Listen) und einen Muster-Stimmzettel . Außerdem können Sie mit einem Online-Probestimmzettel , testen, wie das Verteilen der Stimmen funktioniert.
Stimmen verteilen
Sie haben 40 Stimmen. Verteilen Sie mehr Stimmen, ist der Stimmzettel ungültig.
Hier sind vier Beispiele, wie Sie die Stimmen verteilen können:
- Stimmen frei verteilen
Sie können Ihre Stimmen frei an die Bewerber*innen auf dem ganzen Stimmzettel verteilen. Sie kreuzen alle Personen an, die Sie wählen möchten, egal auf welcher Liste sie stehen. Das ist das sogenannte Panaschieren.
Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben. Dazu können Sie den Namen mehrfach ankreuzen. Oder Sie schreiben die Zahl der Stimmen (1, 2 oder 3) in das Kästchen neben den Namen. Das ist das sogenannte Kumulieren.
Bitte achten Sie darauf, dass niemand mehr als drei Stimmen von Ihnen bekommen darf. - Liste wählen
Sie können auch eine komplette Liste wählen. Dazu brauchen Sie die Liste nur einmal beim Kennwort ganz oben anzukreuzen. Damit gehen Ihre Stimmen der Reihe nach an die Bewerber*innen auf dieser Liste, bis alle 40 Stimmen verteilt sind. Personen, die dort dreimal stehen, bekommen drei Stimmen. Personen, die dort zweimal stehen, bekommen zwei Stimmen. - Liste wählen - mit Änderungen
Wenn Sie eine ganze Liste wählen, können Sie trotzdem noch etwas nach Ihrem Wunsch verändern. Sie können zum Beispiel einen oder mehrere Namen auf der Liste streichen. Diese Personen bekommen dann keine Stimme. Außerdem können Sie Personen auf der Liste besonders unterstützen, indem Sie ihnen zwei oder drei Stimmen geben. - Liste wählen und zusätzlich Stimmen frei verteilen
Auch eine Mischform ist möglich: Sie können eine Liste wählen (mit und ohne Änderungen) und zusätzlich Stimmen frei verteilen. Das heißt, Sie können auf dem Stimmzettel außerdem noch Personen auf anderen Listen ankreuzen und ihnen bis zu drei Stimmen geben.
Die Auszählung läuft dann so ab: Auf Ihrem Stimmzettel werden zuerst alle Stimmen zusammengezählt, die Sie an einzelne Personen gegeben haben. Was dann von Ihren 40 Stimmen noch übrig ist, bekommt die Liste, die Sie angekreuzt haben. Das heißt, alle restlichen Stimmen gehen der Reihe nach an die Personen auf dieser Liste. So geht keine Stimme verloren.
Alle Beispiele finden Sie auch im Informationsblatt „Wie wird gewählt?“ .
Sie haben Fragen?
Schicken Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de oder rufen Sie an 089/233-96233
Montag bis Donnerstag: 8 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Informationen zur Wahl 2017
Der amtierende Münchner Migrationsbeirat wurde am 22. Januar 2017 gewählt.
Bei der Wahl gab es insgesamt 24 Wahlvorschläge mit 391 Kandidat*innen. Davon kamen 40 Kandidat*innen in den Migrationsbeirat.
367.927 Personen waren wahlberechtigt, davon haben 13.324 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 3,62 Prozent.
Unter „Wahlergebnisse“ finden Sie die amtliche Bekanntmachung und eine Präsentation der Ergebnisse. Dort finden Sie auch die Auszählung für jeden einzelnen Stimmbezirk.