Migrationsbeiratswahl

Hier finden Sie alle Informationen zur Migrationsbeiratswahl am 22. November 2026 und Wahlergebnisse früherer Wahlen.

Mehrsprachiges Angebot

Die Informationen zur Migrationsbeiratswahl gibt es in 24 weiteren Sprachen.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Einwohner*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie am Wahltag, 22. November 2026, folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens sechs Monaten, also seit dem 22. Mai 2026, in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich hier leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen automatisch im Wählerverzeichnis und bekommen eine Wahlbenachrichtigung.

Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem

  • einen ausländischen Pass haben
  • oder den deutschen Pass noch nicht länger als 12 Jahre haben.

Achtung: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. 
Sie müssen, um bei der Migrationsbeiratswahl wählen zu können, beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Ihr Antrag muss bis spätestens Freitag, 6. November 2026, beim Wahlamt sein.

Bitte schicken Sie den Antrag an das Wahlamt in München:

  • per E-Mail an folgende Adresse: briefwahl.kvr@muenchen.de oder
  • per Post an folgende Adresse: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat – Wahlamt, Ruppertstraße 19, 80466 München

Wahlbenachrichtigung

  • Der Versand der Wahlbenachrichtigungen startet am Mittwoch, 14. Oktober 2026.
  • Bis 30. Oktober 2026 sollte jede wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
  • Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein und bis 30. Oktober keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und dabei den Vornamen, Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum angeben - am besten per Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de .

Weitere Informationen

Wahlvorschläge

Die Frist zur Einreichung endete am 25. September 2026, 12 Uhr.

Sie haben Fragen?

Schicken Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de oder rufen Sie an 089/233-96233

Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

  • Kreisverwaltungsreferat

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    Wahlen und Abstimmungen

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