Marktberichte Pflege und Pflegebedarfsermittlungen

Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung in München.

Hintergrund

Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde 1995 ein Pflegemarkt geschaffen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ergreift das Sozialreferat der Landeshauptstadt München alle vorhandenen Möglichkeiten, um auf die pflegerische Versorgung einzuwirken (§§ 8, 9 SGB XI und Art. 68, 69 AGSG, Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze).

Die gesetzliche Grundlage für eine regelmäßige kommunale Pflegebedarfsermittlung mit den „Marktberichten Pflege des Sozialreferats“ liegt unter anderem im Art. 69 AGSG.

Ohne eine kontinuierliche Pflegemarktbeobachtung mit eigenen Datenerhebungen und der Analyse demografischer Entwicklungen kann der Pflegebedarf in einer Kommune nicht solide ermittelt werden. Die Erfassung, Analyse und Bewertung dieser Daten (wie aktuelle und prognostische Anzahl der Pflegebedürftigen, aktuelle und künftige Anzahl der Dienste und Einrichtungen der pflegerischen Infrastruktur) sind zudem die Voraussetzung für die Wahrnehmung einer aktiven kommunalen Rolle im Pflegemarkt. Daher erstellt das Sozialreferat:

  • seit 1999 Pflegebedarfsermittlungen (Turnus: etwa alle vier bis fünf Jahre),
  • seit 2011 einen jährlichen Marktbericht Pflege zur teil- und vollstationären pflegerischen Versorgung auf der Basis einer eigenen umfassenden Vollerhebung mit einer Marktübersicht und
  • seit 2020 alle drei Jahre einen Marktbericht ambulante Pflege (davor Datenerhebungen im Bereich der ambulanten Pflege in unregelmäßigen Abständen)

Der „Zwölfte Marktbericht Pflege des Sozialreferat - Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung“ (Sitzungsvorlage 20-26 / V 07201 wurde am 20. Oktober 2022 im Sozialausschuss bekannt gegeben.

Daten und Informationen zu den Münchner ambulanten Pflegediensten werden alle drei Jahre durch eine Online-Befragung des Sozialreferats gewonnen. Die derzeit aktuellsten „Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München 2021 “ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04398) wurden am 14. Oktober 2021 im Sozialausschuss bekannt gegeben.

Auch durch die Einwirkung des Sozialreferats auf den Münchner Pflegemarkt (unter anderem durch Flächensicherungen, Förderprogramme) steht heute ein zahlenmäßig größeres und differenzierteres Angebot in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege zur Verfügung.
Die Münchner Pflegeeinrichtungen berücksichtigen spezifische Hilfe- und Pflegebedarfe (zum Beispiel bei Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund oder bei Pflegebedürftigen mit Demenzerkrankungen) und können dabei die Förderprogramme nutzen.

Zwölfter Marktbericht Pflege des Sozialreferats

Der "Zwölfte Marktbericht Pflege" wurde im Sozialausschuss am 20. Oktober 2022 im Sozialausschuss bekannt gegeben.
Trotz der Corona-Pandemie wirkten auch in diesem Jahr wieder alle 84 Münchner teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (58 vollstationäre Pflegeeinrichtungen, zwei solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, zwei vollstationäre Hospize und 22 solitäre Tagespflegeeinrichtungen) an der Daten-Vollerhebung des Sozialreferats mit. Das Sozialreferat bedankt sich bei allen Beteiligten für die engagierte Kooperation.

Ergebnisse des Zwölften Marktberichts Pflege des Sozialreferats

Grundsätzlich beziehen sich die erhobenen Daten auf den Stichtag 15. Dezember 2021, sofern keine anderen Stichtage genannt sind.

  • In der LH München hatten 58 vollstationäre Pflegeeinrichtungen einen Versorgungsvertrag nach SGB XI abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr (2020: 7.955 Plätze) konnte eine minimale Zunahme an vollstationären Pflegeplätzen festgestellt werden (Zunahme um elf Plätze).
  • Die Marktanteile der Träger hinsichtlich der vollstationären Pflegeplätze blieb im Vergleich zum Vorjahr weitgehend gleich (MÜNCHENSTIFT GmbH: 26,46 Prozent, Wohlfahrt und weitere kirchliche Träger, vollstationäre Pflegeeinrichtungen gemeinnütziger Stiftungen: 54,08 Prozent, vollstationäre Pflegeeinrichtungen privat-gewerblicher Träger: 19,46 Prozent).
  • 306 Plätze waren nicht belegbar (rund 3,8 Prozent der 7.966 Plätze).
  • Die Auslastung der faktisch vorhandenen 7.660 vollstationären Pflegeplätzen betrug 96,3 Prozent. Die Belegungsquote verbesserte sich somit im Vergleich zum Vorjahr wieder (2020: 94,3 Prozent) und lag nach wie vor auf einem hohen Niveau.
  • Die 7.660 belegbaren vollstationären Pflegeplätze waren von 7.375 Bewohner*innen belegt - 5.284 Frauen (71,65 Prozent) und 2.091 Männer (28,35 Prozent).
  • 699 der 7.375 Bewohner*innen hatten einen Migrationshintergrund (9,5 Prozent). Der Anteil der Bewohner*innen mit Migrationshintergrund lag in den letzten Jahren zwischen 7,0 und 10,0 Prozent (2017: 7,7 Prozent, 2018: 7,2 Prozent, 2019: 7,5 Prozent, 2020: 9,6 Prozent, 2021: 9,5 Prozent)

  • Im Jahr 2021 starben insgesamt 3.015 Bewohner*innen in den 58 vollstationären Pflegeeinrichtungen.
  • Rund die Hälfte dieser Bewohner*innen (1.506 Personen) verstarb innerhalb von 364 Tagen in der vollstationären Pflegeeinrichtung. Ein Anteil von rund 14,6 Prozent dieser Bewohner*innen (439 Personen) starb sogar bereits im ersten Monat ihres Aufenthalts.
  • Hingegen lag die Aufenthaltsdauer der anderen Hälfte der 2021 verstorbenen Bewohner*innen (1.509 Personen) bei einem Jahr oder länger, davon verblieben 441 Bewohner*innen sogar länger als fünf Jahre in der vollstationären Pflegeeinrichtung (ebenfalls rund 14,6 Prozent).

  • Der Angebotsschwerpunkt bei der Kurzzeitpflege lag nach wie vor bei den eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen (Angebot in 55 von 58 vollstationären Pflegeeinrichtungen).
  • Insgesamt standen 85 feste, im Voraus buchbare Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung (19 „solitäre“ Kurzzeitpflegeplätze in zwei vollstationären Pflegeeinrichtungen mit eigenen Kurzzeitpflegebereichen und 66 „fix plus x“-Kurzzeitpflegeplätze in 20 vollstationären Pflegeeinrichtungen).
  • Die Anzahl der festen, im Voraus buchbaren Kurzzeitpflegeplätze nahm im Vergleich zum Vorjahr um zwei Plätze zu (2020: 83 feste Kurzzeitpflegeplätze).
  • Wegen der Corona-Pandemie konnten neun feste Kurzzeitpflegeplätze nicht angeboten und belegt werden (76 faktisch belegbare feste Kurzzeitpflegeplätze).
  • Die 76 belegbaren festen Kurzzeitpflegeplätze waren von 59 Kurzzeitpflegegästen am Stichtag belegt (43 Frauen, 16 Männer, von den 59 KZP-Gästen hatten drei Gäste einen Migrationshintergrund). Es ergab sich eine Belegungsquote von rund 77,6 Prozent.
  • Das Sozialreferat wird die Marktbeobachtung auch in der Kurzeitpflege fortführen und hofft darauf, dass durch die Fördermöglichkeiten sich noch mehr Träger entscheiden, feste Kurzzeitpflegeplätze anzubieten und sich somit die Platzzahl hier erhöht.

  • Der Angebotsschwerpunkt bei der Tagespflege (TP) war nach wie vor bei den sog. solitären TP-Plätzen zu erkennen. Es wurden 431 TP-Plätze in 22 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten.
  • Die Anzahl der solitären TP-Plätze stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an (2020: 374, 2019: 321, 2018: 312, 2017: 242).
  • Im Vergleich zu 2020 waren auch wieder deutlich mehr solitäre TP-Plätze belegbar (16.03.: 296, 17.06.: 302, 17.09.: 333, 15.12.2021: 339). Auf den belegbaren solitären TP-Plätzen konnten an den vier Stichtagen ähnliche Auslastungsquoten erreicht werden als im Vorjahr (2021 Belegungsquoten: 77,0 Prozent - 85,4 Prozent, 2020 Belegungsquoten: 74,4 Prozent - 83,5 Prozent).
  • Von den 262 TP-Gästen am 15.12.2021 wurden 160 Frauen (61,07 Prozent) und 102 Männer (38.93 Prozent) festgestellt.
  • Der Anteil der TP-Gäste mit Migrationshintergrund betrug 7,6 Prozent.
  • 102 der 262 TP-Gäste lebten in 1-Personen-Haushalten (38,9 Prozent).
  • Durch die kontinuierliche Marktbeobachtung sind dem Sozialreferat bereits jetzt weitere neue und weitere geplante solitäre Tagespflegeeinrichtungen bekannt. Voraussichtlich wird die Anzahl der solitären TP-Plätze für den Stichtag 15.12.2022 auf 463 solitäre TP-Plätze in 23 solitären TP-Einrichtungen ansteigen.
  • Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege liegt der Angebotsschwerpunkt bei der Tagespflege nicht bei den eingestreuten TP-Plätzen.
    Die Anzahl der eingestreuten TP-Plätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI lag 2021 lediglich bei 55 TP-Plätzen in den Pflegebereichen der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Sie pendelte sich in den letzten Jahren auf einem niedrigen Niveau ein (2020: 65, 2019: 65, 2018: 56 eingestreute TP-Plätze). Zudem waren die meisten dieser Plätze wegen der Corona-Pandemie nicht belegbar (2021: 10 bis max. 16 belegbare eingestreute TP-Plätze). Darüber hinaus lagen die Belegungsquoten an den vier Stichtagen auf den belegbaren Plätzen bei niedrigen Werten (Belegungsquoten 2021: zwischen 10,0 Prozent - 33.33 Prozent).
  • Das Angebot der eingestreuten TP-Plätze ist in der Bevölkerung nach wie vor weitgehend unbekannt.
  • Solitäre Nachtpflege oder eingestreute Nachtpflege mit Versorgungsvertrag nach SGB XI wird nach wie vor in der Landeshauptstadt München (noch) nicht angeboten.

Der (Gesamt-)Eigenanteil, den die*der Bewohner*in selbst für einen Platz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufbringen muss, besteht aus:

  • dem sog. „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege bzw. dem pflegebedingten Aufwand (unabhängig von den Leistungen, die die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad noch beisteuert)
  • den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • dem Investitionsbetrag je nach Zimmergröße und aus
  • weiteren Zusatzkosten (wie Ausbildungszuschlag)
    Der Median des pflegebedingten Aufwands lag für alle Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen am 01.12.2021 bei 1.422,71 Euro (01.12.2020: 1.336,89 Euro, 01.12.2018: 1.123,58 Euro).
  • Für einen Platz in einem Einzelzimmer in einer Pflegeeinrichtung mussten die Bewohner*innen im Median am 01.12.2021 insgesamt 2.909,51 Euro (im Doppelzimmer: 2.701,24 Euro im Median) bezahlen.

Zum Stichtag 15.12.2021 wurden in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen

insgesamt 2.688 Leistungsbezieher*innen von „Hilfe zur Pflege“ (Sozialhilfe, SGB XII)

ermittelt. Somit konnten 36,5 Prozent der Bewohner*innen die Kosten für den vollstationären Pflegeplatz nicht aus Eigenmitteln begleichen. Der Anteil der Bewohner*innen, die Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, ist in den letzten Jahren angestiegen. (2020: 36,3 Prozent, 2019: 35,1 Prozent).

  • Den meisten Bewohner*innen war am Stichtag 15. Dezember 2021 der Pflegegrad 3 zugeteilt worden (2.690, dies entspricht 36,5 Prozent der Bewohner*innen).
  • Der Pflegegrad 4 wurde bei 1.996 Bewohner*innen festgestellt (Anteil: 27,1 Prozent).
  • Den Pflegegrad 2 hatten am Stichtag 1.562 Bewohner*innen (21,2 Prozent).
  • Mit Pflegegrad 5 waren 855 Bewohner*innen zu nennen (11,6 Prozent).
  • Den geringsten Anteil machte die Gruppe der Bewohner*innen im Pflegegrad 1 aus, diese Gruppe bestand aus 103 Personen (1,4 Prozent).
  • Ohne Pflegegrad lebten 169 (2,3 Prozent) Bewohner*innen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen.
  • Im Vergleich zu den Ergebnissen der Erhebungen der beiden Vorjahre blieb die Verteilung nahezu gleich.

  • In den Münchner solitären Tagespflegeeinrichtungen waren die Tagespflegegäste mit Pflegegrad 3 am häufigsten vertreten (insgesamt 114 Tagespflegegäste, Anteil: 43,5 Prozent).
  • Die Anzahl der Tagespflegegäste im Pflegegrad 4 betrug 71 Personen (27,1 Prozent).
  • Mit dem Pflegegrad 2 waren 58 Tagespflegegäste am Stichtag festzustellen (22,1 Prozent).
  • Einen sehr geringen Anteil wiesen die Tagespflegegäste im Pflegegrad 1 (Anzahl: 3 Personen, das entspricht 1,1 Prozent).
  • Ebenfalls einen geringen Anteil hatten die Tagespflegegäste im Pflegegrad 5 (Anzahl: 16 Personen, Anteil: 6,1 Prozent).
  • Am Stichtag hatten alle Tagespflegegäste einen Pflegegrad (Ohne Pflegegrad war kein TP-Gast zu verzeichnen).

Um dem Auftrag des Stadtrats nachzukommen, die Themen „Nachhaltigkeit, Ernährungswende und Abfallvermeidung“ in den Münchner Pflegeeinrichtungen voranzubringen, wurde hierzu u. a. auch ein Fragenkomplex in Datenerhebung des Sozialreferats für den „Zwölften Marktbericht Pflege“ aufgenommen. Bei 94,8 Prozent der Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen waren und sind Ansätze der Abfallvermeidung bei der Essensversorgung vorhanden. Beispielsweise erfassen 93,1 Prozent der Einrichtungen die Essensvorlieben der Bewohner*innen, 87,9 Prozent wenden ein Schöpfsystem an, 86,2 Prozent überprüfen die Essensmengen und verhindern dadurch Speisereste, 81,0 Prozent vermeiden Einweg- und Portionswaren.

In 22 der 58 vollstationären Pflegeeinrichtungen gab es im Jahr 2021 Anfragen nach Plätzen für schwergewichtige Pflegebedürftige (insgesamt 88 Anfragen, eventuell Mehrfachanfragen).

Im Jahr 2021 und auch künftig können 12 vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Ausnahmefall maximal eine*n Schwergewichtige*n aufnehmen (bei sechs Einrichtungen geplant, bei 36 nicht möglich, vier Einrichtungen konnten sich mit diesem Thema noch nicht befassen).

Angebote hierbei sind Schwerlast-Betten, Schwerlast-Lifter, spezielle Ernährungsberatung und Diätassistenz oder spezifische Bewegungsübungen und Sportangebote. Zwei Einrichtungen planen hierzu mit den Kostenträgern in Verhandlung zu treten, in einer vollstationären Pflegeeinrichtungen sind solche Verhandlungen längerfristig geplant.

Für Menschen mit Demenzerkrankungen oder mit anderen psychischen Erkrankungen wurden insgesamt 1.172 gerontopsychiatrische vollstationäre Pflegeplätze der 7.966 Münchner vollstationären Pflegeplätzen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI angeboten (2020: 1.141). Somit waren rund 14,7 Prozent der Pflegeplätze auf diese spezifischen Bedarfe ausgerichtet.

Von diesen 1.172 gerontopsychiatrischen vollstationären Pflegeplätzen waren 476 Plätze in 17 Einrichtungen mit beschützenden Bereichen angesiedelt, für die ein „Unterbringungsbeschluss“ erforderlich ist. Vier dieser 17 beschützenden Bereichen boten diese Bereiche mit insgesamt 123 Plätzen „teilgeöffnet“ mit einem „Transponder-Verfahren“ (spezielle Armbänder für Bewohner*innen mit „Hinlauftendenzen“) an.

203 der 7966 vollstationären Pflegeplätze wurden am Stichtag für Pflegebedürftige mit weiteren spezifischen Pflegebedarfen angeboten (beispielsweise zehn Plätze für Menschen mit migrationsspezifischen Pflegebedarfe, 40 Plätze für Senior*innen mit körperlichen Behinderungen und Pflegebedarf).

  • Zum Stichtag boten 33 vollstationäre Pflegeeinrichtungen und ein Hospiz soziale Aktivitäten speziell für Bewohner*innen oder Patient*innen an, wie türkischer Tee-Nachmittag, kroatisches Backen für Bewohner*innen mit kroatischem Migrationshintergrund, interkulturelles Dialog-Café.
  • 39 vollstationäre Pflegeeinrichtungen und ein Hospiz konnten eine migrations-spezifische Essensversorgung bereitstellen (zum Beispiel migrationsspezifisches Kochen am Bett, in drei Pflegeeinrichtungen wurde HALAL und/oder koscheres Essen selbst gekocht).
  • Am Stichtag fanden in 36 vollstationären Pflegeeinrichtungen und in zwei Hospizen religiöse Angebote speziell für Bewohner*innen/Patient*innen mit Migrationshintergrund statt.
  • Auch in den Münchner solitären Tagespflegeeinrichtungen wurden soziale Aktivitäten (in 16 von 22), spezifische Essensangebote (18 von 22) und religiöse Angebote speziell für TP-Gäste mit Migrationshintergrund (9 von 22) vorgehalten.

In den Mischeinrichtungen verstärken sich die Entwicklungen der letzten Jahre:

  • In den Wohnbereichen in stationärer Einrichtung (ehemals „Altenheim“) ging die Anzahl der Plätze im Vergleich zum Vorjahr weiter auf 174 Plätze (2020: 176) zurück.
  • Im an die vollstationären Pflegeeinrichtungen angeschlossenen sog. „Betreuten Wohnen“ lag die Platzzahl bei rund 1.900 Plätzen in Wohnungen oder Appartements (2020: 2.300 Plätze). Der Rückgang der Plätze liegt daran, dass eine Mischeinrichtung, die bisher an eine vollstationäre Pflegeeinrichtung angeschlossen war, dieses Angebot aufgegeben hat.
  • Das Sozialreferat geht davon aus, dass darüber hinaus – unabhängig von vollstationären Pflegeeinrichtungen – eine weitere, nicht zu beziffernde Anzahl von Plätzen im sog. „Betreuten Wohnen“ in der Landeshauptstadt München existiert.

Die Einzelzimmerquote (Anzahl aller Einzelzimmer bezogen auf die gesamte Anzahl der Zimmer in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen lag am Stichtag bei 80,3 Prozent (2020: 80,1 Prozent) und verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr wieder leicht.

Bereits 42 der 58 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen (rund 72,4 Prozent aller Einrichtungen) erfüllten die aus der Umsetzung der AVPfleWoqG (Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PfleWoqG) geforderte Einzelzimmerquote bei Neu- und Bestandsbauten von 75 Prozent.

Für den Stichtag konnten 3.454,86 Vollzeitäquivalente der beruflich Pflegenden in den 58 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen ermittelt werden, davon waren 1.743,19 VZÄ staatlich anerkannte Pflegefachkräfte (rund 50,5 Prozent Fachkraftquote).

2.927 der 4.300 beruflich Pflegenden (hier: Personenanzahl) hatten einen Migrationshintergrund (68,1 Prozent).

Für die Münchner solitären Tagespflegeeinrichtungen wurden insgesamt 91,49 Vollzeitäquivalente der beruflich Pflegenden angegeben, davon waren 49,71 VZÄ staatlich anerkannte Pflegefachkräfte (rund 54,3 Prozent).

Von 144 beruflich Pflegenden (hier: Personenanzahl) hatten 58 Personen einen Migrationshintergrund (rund 40,3 Prozent).

778 unterschiedliche Ausbildungsplätze in der Pflege standen in den 56 der 58 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung, davon waren 576 Ausbildungsplätze besetzt (rund 74,0 Prozent).

In 52 der 58 vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden bereits 421 Ausbildungsplätze in der Generalistik im ersten und im zweiten Ausbildungsjahr angeboten (besetzt: 328, rund 77,9 Prozent besetzte Ausbildungsplätze Generalistik).

Für rund 45 Bewohner*innen stand eine Palliative Care Fachkraft zur Verfügung (Versorgungsquote: rund 2,2 Prozent). Im Vorjahr stand für etwa 43 Bewohner*innen eine Palliative Care Fachkraft zur Verfügung (Versorgungsquote: 2,3 Prozent).

Somit liegt die Anzahl der Mitarbeitenden mit abgeschlossener Palliative Care-Weiterbildung im Umfang von 160 Stunden oder einem höheren Stundenanteil im Vergleich zum Vorjahr auf weitgehend gleichem, noch niedrigem Niveau.

Daten zu ambulanten Pflegediensten

Das Sozialreferat beobachtet auch kontinuierlich die Situation in der ambulanten Pflege.

Bereits zum Stichtag 15. Dezember 2014 wurde eine systematische Datenerhebung bei den ambulanten Pflegediensten vorgenommen. Diese Ergebnisse wurden im Beschluss des Sozialausschusses vom 10. November 2016 berichtet.

Die Ergebnisse der zweiten schriftlichen Befragung bei allen Münchner ambulanten Pflegediensten (Stichtag 15.Dezember  2018) wurden im Beschluss des Sozialausschusses vom 28. Mai 2020 "Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München" vorgestellt.

Das Sozialreferat erhielt den Auftrag, Befragungen bei den Münchner ambulanten Pflegediensten künftig regelmäßig durchzuführen.

Am 14. Oktober 2021 wurden im Sozialausschuss die "Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München 2021“ , bekannt gegeben.

Diese nunmehr dritte Befragung fand im Mai / Juni 2021 erstmals als reine Online-Erhebung statt. Es beteiligten sich erneut über 50 Prozent der Münchner ambulanten Pflegedienste. Die Ergebnisse verdeutlichen das im Bereich der professionellen ambulanten Pflege ungebrochen hohe Engagement. Die ambulanten Pflegedienste arbeiten trotz aller beschriebenen widrigen Umstände mit Hochdruck daran, eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Kund*innen weiterhin aufrechterhalten zu können. Das Sozialreferat wird an seiner Strategie der kontinuierlichen Beobachtung der Situation auf dem ambulanten Pflegemarkt mit Online-Befragungen alle drei Jahre festhalten.

Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen

Die Ergebnisse der "Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München mit Zehntem Marktbericht Pflege des Sozialreferats" (Beschluss der Vollversammlung vom 16.12.2020) belegen:

  • Die Anzahl der Pflegebedürftigen in München wird auf rund 37.800 im Jahr 2030 steigen.
  • Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen (etwa 29.300 Personen) werden auch künftig in ihrem privaten häuslichen Umfeld gepflegt und versorgt.
  • Voraussichtlich etwa 8.550 pflegebedürftige Münchner*innen werden im Jahr 2030 in vollstationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden.
  • Das Sozialreferat hat dem Sozialausschuss vorgeschlagen, die Entstehung von 1.000 zusätzlichen vollstationären Pflegeplätzen nach Möglichkeit in Kombination mit festen Kurzzeitpflege- und/oder solitären Tagespflegeplätzen sowie Nachtpflegeplätzen und Personalwohnungen durch Flächenreservierungen in München zu unterstützen. Hierbei empfiehlt das Sozialreferat eine regional ausgeglichene Verteilung und eine bedarfsgerechte kleinräumige Versorgung. Damit kann ein kommunaler Beitrag geleistet werden, dass auf spezifische Pflegebedarfe ausgerichtete, vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit modernen Konzepten und in zeitgemäßer Größe (etwa 130 Pflegeplätze) entstehen.
  • Die Landeshauptstadt München unterstützt zudem durch Investitionsförderung und qualitätsfördernde Programme das Marktsegment der teil- und vollstationären pflegerischen Versorgung.
  • Durch Investitionsförderung und qualitätsfördernde Programme wird auch das Marktsegment der ambulanten pflegerischen Versorgung gestärkt.
  • Daneben werden weiterhin innovative Pflege- und Versorgungsformen (wie ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften ) durch Anschubfinanzierungen gefördert, um einen aktiven Beitrag zum notwendigen Versorgungsmix in München zu leisten.   

  • Sozialreferat

    Planung und interkulturelle Öffnung

Ähnliche Artikel

  • Pflegekräftegewinnung

    Der Fachkräftemangel in der Pflege spitzt sich immer weiter zu. Umso größer ist die Herausforderung, Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern.

  • Münchner Pflegekonferenz

    Die Münchner Pflegekonferenz setzt sich mit der Situation pflegebedürftiger Menschen auseinander.