Marktberichte Pflege und Pflegebedarfsermittlungen

Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung in München.

Hintergrund

Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde 1995 ein Pflegemarkt geschaffen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ergreift das Sozialreferat der Landeshauptstadt München alle vorhandenen Möglichkeiten, um auf die pflegerische Versorgung einzuwirken (§§ 8, 9 SGB XI und Artikel 68, 69 AGSG, Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze). Durch die Maßnahmen des Sozialreferats im Münchner Pflegemarkt (unter anderem durch Flächensicherungen, Förderprogramme) steht heute ein zahlenmäßig größeres und differenzierteres Angebot in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege zur Verfügung. Die Münchner Pflegeeinrichtungen berücksichtigen spezifische Hilfe- und Pflegebedarfe (zum Beispiel bei Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund oder bei Pflegebedürftigen mit Demenzerkrankungen) und können dabei die Förderprogramme nutzen.

  • seit 1999 Pflegebedarfsermittlungen (Turnus: etwa alle vier bis fünf Jahre),
  • seit 2011 einen jährlichen Marktbericht Pflege zur teil- und vollstationären pflegerischen Versorgung auf der Basis einer eigenen umfassenden Vollerhebung mit einer Marktübersicht und
  • seit 2021 einen Marktbericht ambulante Pflege (davor Datenerhebungen im Bereich der ambulanten Pflege in unregelmäßigen Abständen). Die Daten und Informationen zu den Münchner ambulanten Pflegediensten werden alle drei Jahre durch eine Online-Befragung des Sozialreferats gewonnen. Der „Vierte Marktbericht Pflege ambulant - Ergebnisse der Befragung bei den Münchner ambulanten Pflegediensten 2024“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14061) - wurde am 17. Oktober 2024 im Sozialausschuss bekannt gegeben.

14. Marktbericht Pflege des Sozialreferats (teil- und vollstationär)

Der „14. Marktbericht Pflege des Sozialreferat - Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung“ (Sitzungsvorlage 20-26 / V 14030) wurde am 17. Oktober 2024 im Sozialausschuss beschlossen.
Trotz der vielen Herausforderungen in der Langzeitpflege wirkten auch in diesem Jahr wieder alle 84 Münchner teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (56 vollstationäre Pflegeeinrichtungen, zwei solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, zwei vollstationäre Hospize und 24 solitäre Tagespflegeeinrichtungen) an der Daten-Vollerhebung des Sozialreferats mit. Es konnte wieder ein 100-prozentiger Rücklauf erzielt werden.
Das Sozialreferat bedankt sich bei allen Beteiligten für die engagierte Kooperation.

Ergebnisse des 14. Marktberichts Pflege (teil-/vollstationäre Pflege)

  • Am Stichtag 15. Dezember 2023 wurden für die Landeshauptstadt München 7.790 vollstationäre Pflegeplätze in 56 Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach SGB XI ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr (2022: 7.903 Plätze) ist ein Rückgang an vollstationären Pflegeplätzen festzustellen (Rückgang um 113 Plätze, rund 1,5 Prozent).
  • Die Marktanteile der Träger bei den vollstationären Pflegeplätzen sind im Vergleich zum Vorjahr auf einem ähnlichen Niveau (Wohlfahrt, weitere kirchliche Träger und gemeinnütziger Stiftungen: 53,6 Prozent, MÜNCHENSTIFT GmbH: 27,1 Prozent, privat-gewerbliche Träger: 19,3 Prozent).
  • Am Stichtag 15. Dezember 2023 waren 276 Plätze der 7.790 vollstationären Pflegeplätze nicht belegbar, somit rund 3,5 Prozent der 7.790 Plätze. Bei 259 der 276 Plätze, etwa bei 93,5 Prozent dieser Plätze wurde als Grund für diese Nicht-Belegbarkeit der Mangel an beruflich Pflegenden angegeben.
    Die Anzahl der belegbaren, faktisch angebotenen vollstationären Pflegeplätze ist wieder zurückgegangen:
    15. Dezember 2023: 7.514 belegbare Plätze, 3,5 Prozent der Plätze nicht belegbar,
    15. Dezember 2022: 7.618 belegbare Plätze, 3,6 Prozent der Plätze nicht belegbar,
    15. Dezember 2021: 7.660 belegbare Plätze, 3,8 Prozent der Plätze nicht belegbar.
  • Die Auslastung auf den am 15. Dezember 2023 faktisch vorhandenen 7.514 vollstationären Pflegeplätzen betrug 97,6 Prozent. Die Belegungsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr somit wieder verbessert (2022: 97,5 Prozent, 2021: 96,3 Prozent) und lag somit auf einem sehr hohen Niveau.
  • Die 7.514 belegbaren vollstationären Pflegeplätze am 15. Dezember 2023 waren von 7.335 Bewohner*innen belegt, davon waren 5.272 Frauen (71,9 Prozent) und 2.063 Männer (28,1 Prozent). Diverse Personen wurden nicht festgestellt.
  • 745 der 7.335 Bewohner*innen hatten einen Migrationshintergrund (10,2 Prozent). Der Anteil der Bewohner*innen mit Migrationshintergrund war somit auf einem leicht höheren Niveau als in den beiden Vorjahren (2022: 9,3 Prozent, 2021: 9,5 Prozent) und pendelte sich seit 2020 zwischen 9,3 Prozent und 10,2 Prozent ein.

  • Der Angebotsschwerpunkt bei der Kurzzeitpflege (KZP) lag wie bundesweit und wie in den Vorjahren bei den eingestreuten KZP-Plätzen (Angebot in 55 von 56 vollstationären Pflegeeinrichtungen). Am Stichtag 15. Dezember 2023 wurden 87 Dauerpflegeplätze als eingestreute KZP-Plätze genutzt.
  • Am Stichtag 15. Dezember 2023 standen darüber hinaus insgesamt 83 feste, im Voraus buchbare KZP-Plätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI zur Verfügung. Diese teilten sich auf in:
    - 13 „solitäre“ feste KZP-Plätze,
    - sechs „angebundene“ feste KZP-Plätze in eigenen KZP-Bereichen und
    - 64 „fix plus x“-KZP-Plätze in 20 vollstationären Pflegeeinrichtungen.
    Die Anzahl der festen, im Voraus buchbaren KZP-Plätze nahm im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze ab (2022: 86 feste KZP-Plätze, 2021: 85 feste KZP-Plätze).
  • Die Anzahl der belegbaren, faktisch angebotenen KZP-Plätze lag wie in den Vorjahren auf einem sehr niedrigen Niveau:
    15. Dezember 2023: 78 belegbare feste KZP-Plätze,
    6,0 Prozent der Plätze nicht belegbar
    5. Dezember 2022: 81 belegbare feste KZP-Plätze,
    5,8 Prozent der Plätze nicht belegbar
    15. Dezember 2021: 76 belegbare feste KZP-Plätze,
    10,6 Prozent der Plätze nicht belegbar
  • Der Grund, der für die Nicht-Belegbarkeit der festen KZP-Plätze angegeben wurde, war ausschließlich der Personalmangel in den Pflegeberufen.
  • Die Belegungsquote auf den belegbaren festen KZP-Plätzen betrug am Stichtag 15. Dezember 2023 insgesamt 71,8 Prozent. Somit ging die Auslastungsquote im Vergleich zu den Vorjahren zurück (Belegungsquoten 2022: 80,5 Prozent, 2021: 77,6 Prozent).
  • Die 78 belegbaren festen KZP-Plätze waren von 56 KZP-Gästen am Stichtag belegt: 35 Frauen (62,5 Prozent), 21 Männer (37,5 Prozent), keine diversen Personen. Elf der 56 KZP-Gäste hatten einen Migrationshintergrund (19,6 Prozent).

  • Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege liegt der Angebotsschwerpunkt bei der Tagespflege (TP) nicht bei den eingestreuten Plätzen, sondern nach wie vor bei den solitären TP-Plätzen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI
    Am 15. Dezember 2023 hatten 24 TP-Einrichtungen Versorgungsverträge für 482 solitäre TP-Plätze abgeschlossen. (15. Dezember 2022 insgesamt 23 solitäre TP-Einrichtungen mit 467 TP-Plätzen).
  • Aktuell (Stichtag: 01. Oktober 2024) sind dem Sozialreferat bereits weitere solitäre TP-Einrichtungen bekannt, die im Jahr 2024 das Angebot vergrößern. Somit stehen derzeit 528 solitäre TP-Plätze in 26 Einrichtungen bereit. Zudem sind Planungen für weitere solitäre TP-Einrichtungen angekündigt.
  • Die Anzahl der solitären TP-Plätze stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an (15. Dezember 2023: 482, 15. Dezember 2022: 467; 15. Dezember 2021: 431 solitäre TP-Plätze). Im Vergleich zum Vorjahr konnte somit ein Anstieg um 15 solitäre TP-Plätze (3,2 Prozent) festgestellt werden.
  • Für die Tagespflege werden immer vier Stichtage herangezogen, um die Belegung in der teilstationären Pflege differenzierter abbilden zu können.
  • Im Vergleich zum Vorjahr war eine höhere Anzahl an solitären TP-Plätze belegbar -
    2023:
    16. März: 477 belegbare TP-Plätze - nicht belegbar: 1,0 Prozent der TP-Plätze,
    14. Juni: 477 belegbare TP-Plätze - nicht belegbar: 1,0 Prozent,
    19. September: 477 belegbare TP-Plätze - nicht belegbar: 1,0 Prozent und am
    15. Dezember: 465 belegbare TP-Plätze - nicht belegbar: 3,5 Prozent der Plätze
    2022:
    16. März: 398 belegbare TP-Plätze - nicht belegbar: 11,2 Prozent der TP-Plätze,
    14. Juni: 396 belegbare TP-Plätze - nicht belegbar: 11,6 Prozent,
    19. September: 426 belegbare TP-Plätze - nicht belegbar: 8,8 Prozent,
    15. Dezember: 433 belegbare TP-Plätze - nicht belegbar: 7,3 Prozent.
  • Als Gründe für die nicht belegbaren solitären TP-Plätze wurde im Jahr 2023 eine derzeitige Angebotsüberprüfung in einer Einrichtung benannt und für den 15. Dezember 2023 zudem ein Corona-Ausbruch (somit 17 nicht belegbare solitäre TP-Plätze am 15. Dezember 2023).
  • Auf den oben genannten belegbaren solitären TP-Plätzen konnten an den vier Stichtagen ähnliche Auslastungsquoten erreicht werden wie im Vorjahr:
    2023:
    16. März: 79,7 Prozent,
    14. Juni: 81,1 Prozent,
    19. September: 81,6 Prozent und am
    15. Dezember: 81,1 Prozent.
    2022:
    16. März: 81,2 Prozent,
    14. Juni: 83,6 Prozent,
    19. September: 78,9 Prozent und am
    15. Dezember: 83,6 Prozent.
    Generell muss hierbei berücksichtigt werden, dass viele TP-Gäste nur einzelne Tage in der solitären Tagespflege buchen.
  • Von den 377 TP-Gästen waren am 15. Dezember 2023 insgesamt 229 Frauen (60,7 Prozent) und 148 Männer (39,3 Prozent). An diesem Stichtag wurden (noch) keine diversen TP-Gäste festgestellt.
  • 35 der 377 TP-Gäste am 15. Dezember 2023 hatten einen Migrationshintergrund. Der Anteil der TP-Gäste mit Migrationshintergrund betrug somit 9,3 Prozent (15. Dezember 2022: 10,2 Prozent).
  • Die Anzahl der eingestreuten TP-Plätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI lag im Jahr 2023 an allen vier Stichtagen mit jeweils 45 eingestreute TP-Plätzen in den Pflegebereichen der vollstationären Pflegeeinrichtungen nach wie vor auf niedrigem Niveau (siehe 15. Dezember 2022: 47 eingestreute TP-Plätze, 15. Dezember 2021: 55 eingestreute TP-Plätze). Zudem waren 2023 nur wenige eingestreute TP-Plätze belegbar:
    2023:
    16. März: 17 belegbare, eingestreute TP-Plätze,
    14. Juni: 18,
    19. September: 17,
    15. Dezember: 17 belegbare, eingestreute TP-Plätze,
    2022:
    16. März: 23 belegbare, eingestreute TP-Plätze,
    14. Juni 23,
    19. September: 23,
    15. Dezember: 23 belegbare, eingestreute TP-Plätze.
  • Darüber hinaus lagen die Belegungsquoten an den vier Stichtagen auf den belegbaren eingestreuten Tagespflegeplätzen zwar bei höheren Werten als im Vorjahr, aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau:
    2023:
    16. März Belegungsquote: 17,7 Prozent,
    14. Juni: 22,2 Prozent,
    19. September: 17,7 Prozent,
    15. Dezember: 17,7 Prozent,
    2022:
    16. März Belegungsquote: 4,4 Prozent,
    14. Juni: 4,4 Prozent,
    19. September: 8,7 Prozent und am
    15. Dezember: 8,7 Prozent.
    Das Angebot der eingestreuten TP-Plätze ist in der Bevölkerung nach wie vor weitgehend unbekannt und wird nur selten in Anspruch genommen, was zu niedrigen Belegungsquoten führt.
    Das Sozialreferat geht davon aus, dass eingestreute TP-Plätze in Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen wegen der geringen Nachfrage weiter reduziert werden oder künftig womöglich sogar ganz eingestellt werden.
  • An den vier Stichtagen im Jahr 2023 bestand noch kein Angebot an Nachtpflege mit Versorgungsvertrag nach SGB XI in der Landeshauptstadt München. Eine erste solitäre Nachtpflege mit zwölf Plätzen eröffnete Anfang 2024 in München und konnte einen Versorgungsvertrag nach SGB XI abschließen. Das Sozialreferat wird diese Entwicklung weiter beobachten.
    Dies entspricht den Zahlen in Bayern und der bundesweiten Situation, so gab es außerhalb Bayerns laut amtlicher Pflegestatistik am 15. Dezember 2021 laut amtlicher Pflegestatistik nur 269 Nachtpflegeplätze.

In den nachfolgenden Kapiteln werden die Marktentwicklungen in der teil- und vollstationären Pflege in der Landeshauptstadt München dargelegt.

Der (Gesamt-)Eigenanteil, den die*der Bewohner*in monatlich selbst für die vollstationäre Pflegeeinrichtung aufbringen muss, besteht aus den Kosten für Unterkunft, den Kosten für Verpflegung, den Investitionskostenbeitrag je nach Zimmergröße (Einzelzimmer oder Doppelzimmer) und dem einrichtungseinheitlichem Eigenanteil (EEE) für die Pflege, der auch als „pflegebedingter Aufwand“ bezeichnet wird und der in den Pflegegraden zwei bis fünf einheitlich ist.

Dabei setzt sich der EEE aus dem Pflegeentgelt im jeweiligen Pflegegrad abzüglich der Leistung der Pflegekasse im jeweiligen Pflegegrad, zuzüglich des Ausbildungszuschlag, zuzüglich der Ausbildungsumlage und abzüglich des aufenthaltsabhängigen Leistungszuschlags der Pflegekasse je nach Aufenthaltsdauer in der vollstationären Pflegeeinrichtung zusammen.

Der Median des Eigenanteils (Gesamt-Kosten) im Einzelzimmer einer Münchner vollstationären Pflegeeinrichtung lag am 01. Dezember 2023 bei 3.426,87 Euro, am 01. Dezember 2022 bei 3.153,84 Euro.

Zum Stichtag 15. Dezember 2023 wurden in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt 2.559 Leistungsbezieher*innen von „Hilfe zur Pflege“ in den vollstationären Pflegeeinrichtungen festgestellt. Somit konnten rund 35,0 Prozent der Bewohner*innen die Kosten für ihren vollstationären Pflegeplatz nicht aus Eigenmitteln (wie Renten, Pensionen, Ersparnissen) begleichen und bezogen zur Finanzierung ihres Platzes „Hilfe zur Pflege“
(2023: 2.559 Leistungsbezieher*innen, rund 35,0 Prozent der Bewohner*innen,
 2022: 2.502 Leistungsbezieher*innen, rund 33,8 Prozent der Bewohner*innen,
 2021: 2.688 Leistungsbezieher*innen, rund 36,5 Prozent der Bewohner*innen).
Kurzzeitpflegegäste wurden hierbei nicht berücksichtigt.

Am Stichtag 15. Dezember 2023 wurden für Menschen mit Demenzerkrankungen oder mit anderen psychischen Erkrankungen insgesamt 1.233 gerontopsychiatrische vollstationäre Pflegeplätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI bereitgestellt. Somit waren rund 15,8 Prozent aller Pflegeplätze auf diese spezifischen gerontopsychiatrischen Bedarfe ausgerichtet
(2022: 1.172 gerontopsychiatrische Pflegeplätze, Anteil: 14,8 Prozent).
Am Stichtag standen von den genannten 1.233 Plätzen insgesamt 490 beschützende gerontopsychiatrische Plätze (2022: 479 Plätze) mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (mit sog. „Unterbringungsbeschluss“, in 18 vollstationären Pflegeeinrichtungen) zur Verfügung. Die Anzahl der beschützenden Plätze war somit im Vergleich zum Vorjahr auf einem höheren Niveau.
15 der 18 vollstationären Pflegeeinrichtungen mit beschützenden vollstationären Pflegeplätzen verfügten am Stichtag über 414 (2022: 354) Plätze in einem geschlossenen, beschützenden Bereich. Betont werden sollte, dass drei der 18 vollstationären Pflegeeinrichtungen mit beschützenden Bereichen diesen als einen „teilgeöffneten Bereich“ mit einem „Transponder“-Verfahren mit insgesamt 76 Plätzen anboten (2022: 125 Plätze).
Zudem wurden 208 vollstationäre Pflegeplätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI für Menschen mit weiteren spezifischen Pflegebedarfen in eigenen Versorgungsbereichen (beispielsweise 54 spezifische Pflegeplätze für unter 60-jährige Pflegebedürftige, 40 spezifische Plätze für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, 27 Plätze für Pflegebedürftige im Wachkoma) offeriert (15. Dezember 2022: ebenfalls 208 vollstationäre Pflegeplätze für spezifische Pflegebedarfe).

Die Anzahl der sozialen Aktivitäten für Bewohner*innen mit Migrationshintergrund erhöhte sich im Vergleich zu den letzten Jahren (2011: in vier der damals 53 vollstationären Pflegeeinrichtungen, 2023: in 33 der 56 vollstationären Pflegeeinrichtungen). Die Angebote wurden zudem zunehmend vielfältiger.

Unter anderem wurde für den Stichtag 15. Dezember 2023 eine Vorlese-Gruppe mit türkischen Büchern, Gesprächskreise in der Landessprache der Bewohner*innen (unter anderem ukrainisch, kroatisch, bosnisch), der Einsatz von Kommunikationskarten in verschiedenen Sprachen auch für die Schmerzerfassung als Beispiele benannt. Die migrationsspezifische Essensversorgung, beispielsweise koscheres Essen, Halal, länderspezifische Wunschkost, Berücksichtigung der Fastenzeiten (Frühstück vor Sonnenaufgang) wird nach wie vor in rund 40 Einrichtungen vorgehalten. Während 2011 erst in einer der damals 53 vollstationären Pflegeeinrichtungen religiöse Angebote speziell für Bewohner*innen mit Migrationshintergrund bereitgestellt wurden, waren diese zum Stichtag 15. Dezember 2023 bereits 31 von 56 Einrichtungen mit solchen Angeboten. Als Beispiele wurden eine integrierte moderne Synagoge, spezifische Gebetsräume, Kooperationen mit Seelsorger*innen verschiedener Religionen oder Fahrten zu einer Moschee genannt.

Auch in den solitären Tagespflegeeinrichtungen erhöhte sich die Anzahl und die Vielfalt der Angebote speziell für Tagespflegegäste mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren.

Für den Stichtag 15. Dezember 2023 können einige vollstationäre Pflegeeinrichtungen in München den „Mischeinrichtungen“ zugeordnet werden:

  • Vier Einrichtungen stellten ergänzend zu ihrem Angebot an vollstationären Pflegeplätzen (noch) einen Wohnbereich in „stationärer Einrichtung“, der früher u. a. als „Altenheim“ bezeichnet wurde, mit insgesamt 138 zusätzlichen Plätzen (15. Dezember 2022: sechs Einrichtungen mit 177 zusätzlichen Plätzen) bereit.
  • Insgesamt 20 Einrichtungen boten zusätzlich Appartements oder Wohnungen im angeschlossenen „Betreuten Wohnen“ (insgesamt rund 1.950 Plätze) an. Am 15. Dezember 2022 standen hier rund 1.900 Plätze zur Verfügung. „Betreutes Wohnen“ fällt seit der Einführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) nicht mehr unter die öffentliche Überprüfungspflicht der Aufsichtsbehörden [„Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) im Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München, ehemals: „Heimaufsicht“].
    Darüber hinaus ist der Begriff des „Betreuten Senior*innenwohnens“ weder gesetzlich definiert noch geschützt. Aus diesem Grund ist für solche Angebote auch keine dezidierte Bedarfsplanung von Seiten der öffentlichen Verwaltung möglich.

Die Einzelzimmerquote (Anzahl aller Einzelzimmer bezogen auf die gesamte Anzahl der Zimmer in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen) lag am Stichtag 15. Dezember 2023 bei 80,8 Prozent (2022: 80,5 Prozent). Die Einzelzimmerquote aller Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen verbesserte sich seit dem ersten Erhebungszeitpunkt im Jahr 2012 (76,6 Prozent) kontinuierlich.

Sowohl die Bewohner*innen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen als auch die Tagespflegegäste hatten am Stichtag 15. Dezember 2023 am häufigsten den Pflegegrad 3 (Pflegegrad 3 in der vollstationären Pflege bei 37,9 Prozent der Bewohner*innen, in den solitären Tagespflegeeinrichtungen bei 49,1 Prozent der Tagespflegegäste). Ohne Pflegegrad waren 1,6 Prozent der Bewohner*innen, 1,4 Prozent der Bewohner*innen waren im Pflegegrad 1 eingruppiert. Den Pflegegrad 2 hatten 20,9 Prozent der Bewohner*innen erhalten. In der vollstationären Pflege lebten viele Bewohner*innen mit Pflegegrad 4 (Anteil 27,5 Prozent) und im Pflegegrad 5 betrug der Anteil der Bewohner*innen 10,7 Prozent.

Es gab keinen Tagespflegegast ohne Pflegegrad. 0,8 Prozent der Tagespflegegäste hatten am Stichtag den Pflegegrad 1. 19,4 Prozent wiesen den Pflegegrad 2 auf. 24,7 Prozent der Tagespflegegäste hatten den Pflegegrad 4 und 6,1 Prozent der Tagespflegegäste den Pflegegrad 5 erhalten.

Um den Stadtratsaufträgen (unter anderem: „Regional. Saisonal. Bio. Und weniger Abfall. Ernährungswende in den Münchner Pflegeheimen vorantreiben“, Beschluss des Sozialausschusses vom 22. Juli 2021, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03424) nachzukommen, Nachhaltigkeit, Ernährungswende und Abfallvermeidung in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen voranzubringen, wurde für den 12. Marktbericht und für den 14. Marktbericht Pflege hierzu im Fragebogen ein eigener Fragenkomplex aufgenommen.
Wie die Ergebnisse darlegen, entwickelten schon viele Pflegeeinrichtungen ihre Konzepte in diesem Themengebiet weiter. Zu Angeboten an die Pflegeeinrichtungen wie beispielsweise externer Beratung zur „Ernährungswende“, zu einem Termin mit der Community Kitchen sowie zur Fortführung des digitalen Rundes Tischs „Ernährungswende“ gab es keine Rückmeldung der Träger und vollstationären Pflegeeinrichtungen. Es ist jedoch von 2021 auf 2023 gelungen, die Teilnehmenden für das Thema zu sensibilisieren, die Anzahl der Einrichtungen mit entsprechenden Angeboten hat sich erhöht.
Während zum Stichtag 15. Dezember 2021 in 55 der damals 58 vollstationären Pflegeeinrichtungen (das heißt in 94,8 Prozent der Einrichtungen) Ansätze zur Abfallvermeidung vorhanden waren, gab es am 15. Dezember 2023 bereits in 55 der derzeit 56 vollstationären Pflegeeinrichtungen solche Ansätze (das heißt in 98,2 Prozent der Einrichtungen).
Die Einrichtungsleitungen und Trägervertretungen wurden für den Stichtag 15. Dezember 2023 zudem auch erstmalig gefragt, in welchem Umfang sie „regionale Ernährung“, „saisonale Ernährung“ und „Produkte aus biologischer Erzeugung“ in ihrer vollstationären Pflegeeinrichtung oder in ihrer solitären Tagespflegeeinrichtung angeboten hatten. In der Regel betrug der Anteil am häufigsten 25 bis 50 Prozent hinsichtlich der jeweiligen Ernährungsform, wobei Produkte aus biologischer Ernährung bisher noch etwas seltener angeboten werden.

Erstmalig erhob das Sozialreferat für den Stichtag 15. Dezember 2023, wie Bewohner*innen in den 56 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegegäste in den 24 solitären Tagespflegeeinrichtungen und sterbende Patient*innen in den beiden Hospizen in Hitzeperioden geschützt wurden und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Die Zusammenstellungen für die Einrichtungen illustrieren, dass die Münchner Einrichtungen sehr vielfältige und zahlreiche Hitzeschutzmaßnahmen zum technischen Hitzeschutz (beispielsweise mobile Klimaanlagen, Ventilatoren, Thermovorhänge) und in Form von individuellen Maßnahmen (beispielsweise Anpassung des Medikamentenplans) umsetzen. Ein Stadtratsantrag (Antrag der Fraktionen Die Grünen-Rosa Liste und SPD/Volt-Fraktion vom 28. Februar 2023: Senior*innenpolitik für die Zukunft (4): Bewohner*innen in Alten- und Pflegeheimen in Hitzeperioden ausreichend schützen) lag diesem Thema zugrunde.

In den nachfolgenden Kapiteln werden Detail-Informationen zu den Personalstruktur-Daten in den Münchner teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zusammengestellt.

Am Stichtag 15. Dezember 2023 waren 4.660 beruflich Pflegende in den 56 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt (3.473 Frauen, 1.184 Männer, drei diverse Personen). Von diesen 4.660 beruflich Pflegenden waren 1.874 staatlich anerkannte Pflegefachkräfte (40,2 Prozent), 351 Pflegefachhilfen mit einjähriger Ausbildung (7,5 Prozent) und 1.848 Pflegehelfer*innen ohne Ausbildung (39,7 Prozent). 3.595 der 4.660 beruflich Pflegenden hatten einen Migrationshintergrund (77,1 Prozent).

169 beruflich Pflegende waren in den 24 Münchner solitären Tagespflegeeinrichtungen beschäftigt (139 Frauen, 30 Männer, keine diversen Personen). Von diesen 169 beruflich Pflegenden waren 81 staatlich anerkannte Pflegefachkräfte (47,9 Prozent), neun Pflegefachhilfen mit einjähriger Ausbildung (5,3 Prozent) und 63 Pflegehelfer*innen ohne Ausbildung (37,3 Prozent). 77 der 169 beruflich Pflegenden in den Münchner solitären Tagespflegeeinrichtungen hatten einen Migrationshintergrund (45,6 Prozent).

Im Jahr 2023 nutzten 67,9 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen (38 der 56 Einrichtungen) Zeitarbeit. 37 dieser Einrichtungen nutzten die Zeitarbeit im Umfang vom 0 bis unter 25 Prozent (eine vollstationäre Pflegeeinrichtung im Umfang von 50 bis 75 Prozent). Die solitären Tagespflegeeinrichtungen und die vollstationären Hospize benötigten im Jahr 2023 keinerlei Unterstützung durch Mitarbeitende aus Zeitarbeitsfirmen.

46,4 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen (26 der 56 Einrichtungen) hatten sich im Jahr 2023 und aktuell schon mit dem Konzept der Springerdienste beschäftigt, bei 23,2 Prozent (13 der 56 Einrichtungen) ist eine Beschäftigung mit diesem Thema geplant. 37,5 Prozent der Tagespflegeeinrichtungen (neun der 24 Tagespflegeeinrichtungen) setzten sich mit diesem Konzept bereits auseinander, bei 8,3 Prozent der Tagespflegeeinrichtungen (zwei der 24 Einrichtungen) ist dies geplant.

Umgesetzt werden die Springerdienste bereits in 25,0 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen (14 der 56 vollstationären Pflegeinrichtungen) und in 29,2 Prozent der Tagespflegeeinrichtungen (sieben der 24 solitären Tagespflegeeinrichtungen). Hinsichtlich dieses Themas zeigten sich am Münchner Pflegemarkt unterschiedliche Einschätzungen: Manche Einrichtungsleitungen bewerteten die Gewinnung und Integration von Springer*innen als schwierig, andere Einrichtungsleitungen standen dem Konzept der Springerdienste positiv gegenüber, waren dadurch nicht mehr auf Zeitarbeit angewiesen oder konnten sie zumindest erheblich reduzieren.

Zum Stichtag 15. Dezember 2023 boten 53 der 56 vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt 859 Plätze in unterschiedlichen Ausbildungsgängen in der Pflege an (ohne Praktikumsplätze für die Auszubildenen in der Pflege beispielsweise aus den Kliniken). Somit wurde seit dem Jahr 2011 die höchste Anzahl an angebotenen Ausbildungsplätzen in Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen erreicht. Im Vergleich zum 15. Dezember 2022 (827 Plätze) stieg die Anzahl aller angebotenen Ausbildungsplätze um 32 Plätze (rund 3,9 Prozent) an.

Allerdings wurde im Vergleich zu den Vorjahren eine niedrige Besetzungsquote hinsichtlich der Ausbildungsplätze in der Pflege in Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen erzielt: Von den angebotenen 859 waren 536 Ausbildungsplätze besetzt, das heißt rund 62,4 Prozent. 323 Ausbildungsplätze konnten somit nicht besetzt werden (Besetzungsquoten 2022: rund 72,2 Prozent, 2021: 74,0).
Die Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze in Pflegeberufen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen ging von 2022 auf 2023 um 61 besetzte Plätze zurück (Rückgang von 597 auf 536 besetzte Ausbildungsplätze, das heißt um rund 11,4 Prozent). Drei vollstationäre Pflegeeinrichtungen konnten am 15. Dezember 2023 keine Ausbildungsplätze in der Pflege anbieten. Einige Einrichtungen offerierten Ausbildungsplätze nur in einzelnen Ausbildungsgängen der Pflege.
Das Niveau der Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze zum Stichtag 15. Dezember 2015 (insgesamt 648 besetzte Ausbildungsplätze) konnte in den Nachfolgejahren nicht mehr erreicht werden.

Am Stichtag 15. Dezember 2023 stellten 52 der 56 vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt 619 Ausbildungsplätze in der Generalistik für Auszubildende in allen drei Ausbildungsjahren bereit (besetzt: 410, das heißt rund 66,2 Prozent besetzte Ausbildungsplätze in der Generalistik).
Am Stichtag 15. Dezember 2022 hingegen wurden in 51 der zu diesem Zeitpunkt insgesamt 57 vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt 636 Ausbildungsplätze in der Generalistik angeboten. 507 besetzte Ausbildungsplätze wurden für diesen Stichtag ermittelt (das heißt rund 79,7 Prozent besetzte Ausbildungsplätze in der Generalistik).
So ist zu erkennen, dass von 2022 auf 2023 ein Rückgang der angebotenen Ausbildungsplätze in der Generalistik um 17 Plätze (das heißt um rund 2,7 Prozent) festgestellt werden kann.
Die besetzten Ausbildungsplätze in der Generalistik gingen um 97 Plätze zurück, das heißt um rund 23,7 Prozent (2023: 410 besetzte Ausbildungsplätze in der Generalistik, 2022: 507 besetzte Ausbildungsplätze in der Generalistik).
Der erste Ausbildungsdurchgang (drei Jahre Ausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung) endete im Jahr 2023. Es war zu erwarten, dass nun Sättigungseffekte auftreten und die Anzahl der Ausbildungsplätze in der Generalistik in vollstationären Pflegeeinrichtungen in den Folgejahren nicht unbedingt weiter steigen würde.

Zum Stichtag 15. Dezember 2023 standen insgesamt 152,6 Vollzeitäquivalente beruflich Pflegende mit einer abgeschlossenen Palliative Care-Weiterbildung von 160 Stunden oder einem höheren Stundenumfang für 7.335 Bewohner*innen in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen (ohne Hospize) zur Verfügung (2022: 186,1 VZÄ für 7.427 Bewohner*innen). Das bedeutet, dass für rund 48 Bewohner*innen (2022: für 40 Bewohner*innen) in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen an diesem Stichtag eine Palliative Care-Fachkraft zur Verfügung stand (Versorgungsquote 2023: 2,1 Prozent, 2022: 2,5 Prozent). Die Versorgungsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr somit verschlechtert.

Daten zu ambulanten Pflegediensten

Das Sozialreferat beobachtet auch kontinuierlich die Situation in der ambulanten Pflege. Aufgrund der hohen Anzahl an Diensten und der Marktdynamik ist jedoch eine jährliche Vollerhebung wie bei den Marktberichten Pflege teil- und vollstationär hier nicht möglich. Vielmehr versucht das Sozialreferat mit seinen Online-Befragungen in größeren Abständen die Situation auf dem ambulanten Pflegemarkt stichprobenartig möglichst engmaschig zu beobachten.

Bereits zum Stichtag 15. Dezember 2014 wurde eine systematische Datenerhebung bei den ambulanten Pflegediensten vorgenommen. Diese Ergebnisse wurden im Beschluss des Sozialausschusses vom 10. November 2016 berichtet. Die Ergebnisse der zweiten schriftlichen Befragung bei allen Münchner ambulanten Pflegediensten (Stichtag 15. Dezember 2018) wurden im Beschluss des Sozialausschusses vom 28. Mai 2020 "Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München" vorgestellt. Das Sozialreferat erhielt den Auftrag, Befragungen bei den Münchner ambulanten Pflegediensten künftig regelmäßig durchzuführen. Am 14. Oktober 2021 wurden im Sozialausschuss die "Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München 2021“ bekannt gegeben. Diese dritte Befragung fand im Mai / Juni 2021 erstmals als reine Online-Erhebung statt

Zuletzt wurde „Der vierte Marktbericht Pflege ambulant – Ergebnisse der Befragung bei den Münchner ambulanten Pflegediensten 2024“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14061)“ am 17. Oktober 2024 im Sozialausschuss bekannt gegeben.
Bei der Online-Erhebung im März und April 2024 beteiligten sich 128 Dienste (Rücklauf 41,2 Prozent). Auch die Ergebnisse dieser Erhebung legen nahe, dass die Situation auf dem ambulanten Pflegemarkt weiterhin sehr angespannt ist:
49,5 Prozent der ambulanten Pflegedienste können die Versorgung neuer Kund*innen innerhalb von 24 Stunden übernehmen, 38,4 Prozent innerhalb von durchschnittlich 2,4 Tagen und 12,1 Prozent können derzeit keine neuen Kund*innen annehmen. Zur aktuellen Versorgung ihrer Kund*innen benötigen 41,7 Prozent der ambulanten Pflegedienste mehr Mitarbeitende und die Besetzung der offenen Stellen ist problematisch.

Das Sozialreferat legt daher bereits seit längerem Förderprogramme auf, die der Qualifizierung der Mitarbeitenden in den ambulanten Pflegediensten, aber auch der Personalbindung und -gewinnung dienen. Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Investitionen fördert das Sozialreferat weiterhin Investitionen für ambulante Pflegeeinrichtungen. Ausbildungs- und Pflegemessen, der Praxistag Pflege, die Empfehlungen des Lenkungskreises Pflege unter Leitung des Büros der Dritten Bürgermeisterin und die Task Force Pflege sind Beispiele des weiteren Einsatzes der Landeshauptstadt München unter anderem auch für die ambulante Pflege. Das Sozialreferat wird die Situation in der ambulanten Pflege in der Landeshauptstadt München weiter beobachten, die nächste Online-Erhebung ist für das Jahr 2027 geplant.

Pflegebedarfsermittlung

Die Beschlussvorlage „Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München 2024 bis 2025“ mit den neuesten Daten und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise in der Langzeitpflege in der Landeshauptstadt München wird voraussichtlich im letzten Quartal des Jahres 2024 in den Sozialausschuss eingebracht.

Die Ergebnisse der "Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München mit Zehntem Marktbericht Pflege des Sozialreferats" (Beschluss der Vollversammlung vom 16. Dezember 2020) belegen:

  • Die Anzahl der Pflegebedürftigen in München wird auf rund 37.800 im Jahr 2030 steigen.
  • Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen (etwa 29.300 Personen) werden auch künftig in ihrem privaten häuslichen Umfeld gepflegt und versorgt.
  • Voraussichtlich etwa 8.550 pflegebedürftige Münchner*innen werden im Jahr 2030 in vollstationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden.
  • Das Sozialreferat hat dem Sozialausschuss vorgeschlagen, die Entstehung von 1.000 zusätzlichen vollstationären Pflegeplätzen nach Möglichkeit in Kombination mit festen Kurzzeitpflege- und/oder solitären Tagespflegeplätzen sowie Nachtpflegeplätzen und Personalwohnungen durch Flächenreservierungen in München zu unterstützen. Hierbei empfiehlt das Sozialreferat eine regional ausgeglichene Verteilung und eine bedarfsgerechte kleinräumige Versorgung. Damit kann ein kommunaler Beitrag geleistet werden, dass auf spezifische Pflegebedarfe ausgerichtete, vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit modernen Konzepten und in zeitgemäßer Größe (etwa 130 Pflegeplätze) entstehen.
  • Die Landeshauptstadt München unterstützt zudem durch Investitionsförderung und qualitätsfördernde Programme das Marktsegment der teil- und vollstationären pflegerischen Versorgung.
  • Durch Investitionsförderung und qualitätsfördernde Programme wird auch das Marktsegment der ambulanten pflegerischen Versorgung gestärkt.
  • Daneben werden weiterhin innovative Pflege- und Versorgungsformen (wie ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften) durch Anschubfinanzierungen gefördert, um einen aktiven Beitrag zum notwendigen Versorgungsmix in München zu leisten. 

Ähnliche Artikel

This is a carousel with rotating cards. Use the previous and next buttons to navigate, and Enter to activate cards.

Gewinnung von Pflegefachpersonen

Verbesserung der Situation von beruflich Pflegenden und Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs

Münchner Pflegekonferenz

Die Münchner Pflegekonferenz setzt sich mit der Situation pflegebedürftiger Menschen auseinander.

Forum Langzeitpflege

Expertenforum in dem aktuelle Themen der Langzeitpflege diskutiert werden können.