FAQs zu den neuen Münchner Kita-Gebühren
Die Kita-Gebühren in München sollen angepasst werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Anpassung der Münchner Kita-Gebühren
Die neuen Regelungen gelten für städtische Kindertageseinrichtungen, Eltern-Kind-Initiativen im Rahmen der Förderrichtlinie EKI-Plus sowie teilnehmende Einrichtungen der Münchner Kita/Koga Förderung.
Die Haushaltslage der Landeshauptstadt München ist aktuell angespannt wie lange nicht. Laut aktuellen Berichten übersteigen die Gesamtausgaben der Stadt bei Weitem die Einnahmen. Besonders die Kosten für Personal, Infrastruktur und soziale Leistungen erhöhen sich kontinuierlich, während die Einnahmen durch Steuern und andere Einnahmequellen nicht im gleichen Maße wachsen.
Der Stadtrat befasst sich daher mit einer Anpassung der Kita-Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie Eltern-Kind-Initiativen im Rahmen der Förderrichtlinie EKI-Plus und einer analogen Anpassung der Förderrichtlinien für die Münchner Kitaförderung (MKf) sowie die MKf-Kooperative Ganztagsbildung. Die Landeshauptstadt München will die Reform so sozial verträglich wie möglich gestalten.
Die neuen Gebühren sollen zum 1. September 2027 in Kraft treten.
Der Münchner Stadtrat hat sich für eine Erhöhung der Gebühren in sozialverträglicher Höhe entschieden – die finanzielle Belastung für Eltern soll so gering wie möglich gehalten werden. Final beschlossen werden die ab September 2027 geltenden Gebühren voraussichtlich Ende des Jahres 2026.
Nach derzeitigem Stand bedeutet die Anpassung für Familien: Bei maximaler Buchungszeit von über 9 Stunden im Krippen- bzw. Kitabereich bzw. über 6 Stunden im Hortbereich läge die monatliche Besuchsgebühr künftig bei
- 330 Euro für einen Krippenplatz,
- 174 Euro für einen Kindergartenplatz und
- 166 Euro für einen Hort- beziehungsweise Tagesheimplatz.
Familien mit geringerem Einkommen werden weiterhin entlastet:
In städtischen Kindertageseinrichtungen zahlen Familien mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 50.000 Euro keine Gebühren. Bei einem Haushaltseinkommen zwischen 50.000 und 80.000 Euro werden die Gebühren abhängig vom Einkommen ermäßigt.
Im Rahmen der Münchner Kita- und KoGa-Förderung werden die Elternentgelte für Münchenpass-Inhaber*innen sowie für Familien, die Sozialleistungen beziehen, vollständig erlassen. Zusätzlich können Familien bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe die Übernahme der Betreuungskosten beantragen.
Auch die Geschwisterermäßigung bleibt bestehen.
Für die Folgejahre ist eine befristete Dynamisierung vorgesehen: In den Kita-Jahren 2028/2029 und 2029/2030 sollen die Gebühren im Durchschnitt um jeweils 4 Prozent steigen. Danach wird die finanzielle Situation erneut bewertet.
Auch das Verpflegungsgeld in städtischen Kindertageseinrichtungen soll angepasst werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 2 Euro pro Tag. Damit würde der monatliche Beitrag von derzeit 105 Euro auf 140 Euro steigen.
Ja, die Wirtschaftliche Jugendhilfe gibt es noch.
Für alle nicht-städtischen Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialbürgerhaus. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialreferates.
Die Landeshauptstadt München gewährt mit der Münchner Kitaförderung (MKF) freigemeinnützigen und anderen Kita-Träger*innen finanzielle Unterstützung, unter anderem für Personal, Verwaltungs-, Sach- sowie Mietkosten. So kann ein Großteil der Einrichtungen freier Träger in München die Entgelte für Eltern auf dem Niveau der städtischen Kindertageseinrichtungen niedrig halten. Das freiwillige Fördersystem kostet unter anderem aufgrund steigender Personalkosten und mehr teilnehmenden Einrichtungen Jahr für Jahr mehr. Die Landeshauptstadt München stellt jedoch sicher, dass hier eine Ausnahme von den Sparmaßnahmen gemacht wird, um die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen zu halten und gleichzeitig Familien zu entlasten. In diesem Zuge soll auch die Förderrichtlinie mit Blick auf die städtischen Elternentgelte angepasst werden.
Dem Anhörungsrecht nach Art. 14 Abs.2 des BayKiBiG wird nachgekommen und im Herbst 2026, werden alle Elternbeiräte der Städtischen Kindertageseinrichtungen über die Anpassung der Gebühren informiert und angehört.