Städtische Einzelhandelsflächen in der Innenstadt

Konzept zur Stärkung eines vielfältigen Einzelhandels, durch Vermietung stadteigener Immobilien an traditionelle, kleinteilige Einzelhandelsgeschäfte.

Vermietung städtischer Einzelhandelsflächen in der Innenstadt

Das Kommunalreferat orientiert sich bei der Vermietung seiner Ladengeschäfte im 01. Stadtbezirk an den Zielen und Leitideen des vom Stadtrat beschlossenen Innenstadtkonzepts. Es ist Teil der „Perspektive München“, des strategischen Stadtentwicklungskonzepts der Landeshauptstadt München und wurde vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Jahr 1989 erarbeitet und 1991, 1996 sowie 2006 fortgeschrieben. Das Konzept sieht die Stärkung einer vielfältigen und kleinteiligen Struktur im Einzelhandel, u.a. durch die Vermietung stadteigener Immobilien an traditionelle, kleinteilige Einzelhandelsgeschäfte und innovative Angebotsformen mit besonderer Erlebnisqualität, vor.

Fragen und Antworten zum Innenstadtkonzept

Das Konzept bezieht sich auf alle städtischen Einzelhandelsflächen im 01. Stadtbezirk, bei denen die Stadt selbst Vermieterin ist:

  • Einzelhandelsflächen, die das Kommunalreferat selbst verwaltet
  • Einzelhandelsflächen, die durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG im Auftrag des Kommunalreferats verwaltet werden

  • Sicherstellung eines vielfältigen Angebots (das auch Geschäfte der örtlichen Nahversorgung einschließt) durch die Vermietung an kleine, individuelle Einzelhändler
  • Mischung aus traditionellen Einzelhandelsgeschäften und innovativen Angeboten
  • hochwertige Erlebnisqualität für die Münchner Bürger*innen
  • Erhalt der Unverwechselbarkeit der Münchner Innenstadt
  • hohe Aufenthaltsqualität in der Münchner Innenstadt

Das Kommunalreferat unterstützt die Ziele und Leitideen des Innenstadtkonzepts durch die Vermietung seiner Immobilien an traditionelle inhabergeführte Geschäfte. Ferner werden (temporäre) Nutzungen durch Start-Ups aus der Kultur- und Kreativszene realisiert. Frei werdende Einzelhandelsflächen können daher grundsätzlich nur an Interessent*innen vergeben werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. inhaber-/familiengeführte Münchner Traditionsgeschäfte

  • Ein Ladengeschäft hat dann eine Tradition entwickelt, sofern es nach mind. 10 Jahren an die nächste Generation übergehen soll oder 20 Jahre oder länger in der Innenstadt verwurzelt ist. Ein Traditionsgeschäft kann sich aber auch über den Verkauf von Produkten definieren, die mit besonderer, überlieferter, also "übernommener" handwerklicher Fähigkeit hergestellt wurden oder diese Handwerke weiterentwickelt haben.
  • kein(e) Filialist/Handelskette oder Franchisenehmer*in
  • kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 10 Mio. Euro nicht übersteigt

2. Start-Ups

  • junge, aufstrebende Unternehmen
    (5 Jahre nach Existenz- oder Unternehmungsgründung sowie innovative Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotential)
  • kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 10 Mio. Euro nicht übersteigt

Im Sinne des Transparenzgebots und der Chancengleichheit schreibt das Kommunalreferat freie Gewerbeflächen grundsätzlich anhand vorher festgelegter Auswahlkriterien aus und veröffentlicht diese hier.

Sofern sich die zu vermietende Einzelhandelsfläche im Anwendungsbereich des Innenstadtkonzepts befindet, werden die o.g. Kriterien als Eignungskriterium Gegenstand der Ausschreibung und im Ausschreibungstext noch einmal detailliert beschrieben. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren und zu etwaigen zu berücksichtigenden Punkten hinsichtlich Ihrer Bewerbung.